Verfassungsbeschwerde erfolglos: Interessen von Mieter und Gemeinwohl rechtfertigen Mietpreisbremse und deren Verlängerung
Der Kampf um knappen Wohnraum in den Ballungsgebieten dauert an. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) musste sich daher auch mit einer Beschwerde über die Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse beschäftigen, durch deren Regeln zur Miethöhenbegrenzung von Berliner Wohnraum sich eine Eigentümerin unverhältnismäßig eingeschränkt fühlte. Reicht dieses Gefühl schon für eine Verfassungsklage aus?
Tatsächliche Nutzung zählt: Wohnungsadresse im Impressum beweist nicht automatisch eine gewerbliche Nutzung
"Wohnen Sie noch oder arbeiten Sie schon?" So in etwa lautet die zentrale Frage im folgenden Fall des Amtsgerichts Hamburg (AG). Hier sollte ein Mieter von Wohnraum seinen Platz räumen, da sein Vermieter der Meinung war, einer Täuschung zum Opfer gefallen zu sein. Doch ist dem wirklich so, dass die Angabe einer Wohnadresse im Impressum einer Internetseite automatisch auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen lässt?
Kein berechtigtes Interesse: BGH bestätigt vermieterseitige Kündigung und Räumungsklage nach gewinnbringender Untervermietung
Dass nicht nur zwischen Mietern und Vermietern mit harten Bandagen gekämpft wird, wenn es um Mietraum geht, zeigt dieser Fall. Hier musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Zeiten von Mietpreisbremse und Milieuschutz mit der Frage beschäftigen, ob ein Mieter seine Wohnung auch dann untervermieten darf, wenn er dabei mehr Einnahmen erzielt, als für die eigenen Wohnkosten nötig sind.
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Untervermietung der Einzimmerwohnung: Korrekte Teilüberlassung, sobald Mieter den Gewahrsam am Wohnraum nicht gänzlich aufgibt
Mieter dürfen in aller Regel untervermieten, nachdem sie ihren Vermieter um eine entsprechende Genehmigung gebeten haben. Eine Untervermietung einer Einzimmerwohnung erscheint auf den ersten Blick zwar unsinnig, was auch der beklagte Vermieter in diesem Fall so sah. Der Bundesgerichtshof (BGH) warf jedoch einen Blick mehr auf die Details des mieterseitigen Ansinnens und befand in der Folge, dass ein solches unter ganz bestimmten Voraussetzungen durchaus nachvollziehbar sein kann.
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Traktor als Hindernis: Haftungsverteilung nach Überholunfall zweier Fahrzeuge einer Kolonne
Überholen darf ein Fahrzeugführer stets nur dann, wenn er eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vollständig ausschließen kann. Und so hinderlich und ärgerlich eine Kolonne auch sein mag, die sich beispielsweise hinter einem langsamen Verkehrsteilnehmer bildet: Ob sie automatisch eine „unklare Verkehrslage“ darstellt oder ob man sie sehr wohl überholen darf, musste das Landgericht Lübeck (LG) hier klären.
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Notwegerecht durchgesetzt: Anrecht auf ordnungsgemäße Wegenutzung ohne hinderliche Pflanzsteine
Wird der einzige Weg zu einem Grundstück versperrt, ist ein Rechtsstreit vorprogrammiert. Denn egal, wobei man sich im Recht fühlt – entscheiden können dies nur die Gerichte, wie hier das Landgericht Lübeck (LG). An dieses wandte sich der Kläger gegen seine sich ebenfalls im Recht fühlende Nachbarin, nachdem diese ihm den Zugang zu seiner Parzelle verwehrte.