Verfassungsbeschwerde erfolglos: Interessen von Mieter und Gemeinwohl rechtfertigen Mietpreisbremse und deren Verlängerung
Der Kampf um knappen Wohnraum in den Ballungsgebieten dauert an. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) musste sich daher auch mit einer Beschwerde über die Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse beschäftigen, durch deren Regeln zur Miethöhenbegrenzung von Berliner Wohnraum sich eine Eigentümerin unverhältnismäßig eingeschränkt fühlte. Reicht dieses Gefühl schon für eine Verfassungsklage aus?
Tatsächliche Nutzung zählt: Wohnungsadresse im Impressum beweist nicht automatisch eine gewerbliche Nutzung
"Wohnen Sie noch oder arbeiten Sie schon?" So in etwa lautet die zentrale Frage im folgenden Fall des Amtsgerichts Hamburg (AG). Hier sollte ein Mieter von Wohnraum seinen Platz räumen, da sein Vermieter der Meinung war, einer Täuschung zum Opfer gefallen zu sein. Doch ist dem wirklich so, dass die Angabe einer Wohnadresse im Impressum einer Internetseite automatisch auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen lässt?
Kein berechtigtes Interesse: BGH bestätigt vermieterseitige Kündigung und Räumungsklage nach gewinnbringender Untervermietung
Dass nicht nur zwischen Mietern und Vermietern mit harten Bandagen gekämpft wird, wenn es um Mietraum geht, zeigt dieser Fall. Hier musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Zeiten von Mietpreisbremse und Milieuschutz mit der Frage beschäftigen, ob ein Mieter seine Wohnung auch dann untervermieten darf, wenn er dabei mehr Einnahmen erzielt, als für die eigenen Wohnkosten nötig sind.
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Markenrechtsverletzung oder Kunst? Anlehnung an Luxushandtasche als Teil einer Inszenierung auf Fashionshow
Je bekannter ein Produkt ist, desto höher ist die Gefahr, dass es kopiert wird. Im folgenden Fall war die Frage, ob einer Luxushandtasche erst ihr gutes Renommee zum Verhängnis wurde. Denn hier wurde das hochpreisige Accessoire zum Symbol inmitten einer modischen Inszenierung. Markenrechtsverletzung oder Kunstfreiheit – dies waren die beiden Seiten, die das Landgericht Frankfurt am Main (LG) abzuwägen hatte.
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Keine Rückerstattung: Personen- und Gepäckkontrollen müssen von Flugreisenden zeitlich großzügig eingeplant werden
Nach Flugverspätungen dürfen Passagiere häufig mit Entschädigungszahlungen rechnen. Wer seinen Flug jedoch verpasst, muss nachweisen, dass Airline oder Reisebüro dafür zur Rechenschaft gezogen werden können. Und dass das schwierig ist, zeigt der folgende Fall des Amtsgerichts München (AG), bei dem die Kläger meinten, Planungsfehler bei den üblichen Sicherheitskontrollen seien der Verantwortung des Reiseveranstalters zuzurechnen.
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Gewerberaummiete: Wer eine Befristung des Mietverhältnisses beweisen muss
Was soll man machen, wenn die Gegenseite eine andere Vereinbarung behauptet als man selbst? Im Fall eines Gewerberaummietvertrags sollte das doch eigentlich ganz einfach sein. Mag legt ihn vor, findet den fraglichen Punkt, die Sache wäre erledigt. Nicht so im Fall des Oberlandesgerichts Dresden (OLG).