Kann man ohne Abmahnung gekündigt werden? Wann Arbeitgeber auf die Vorwarnung verzichten dürfen
Kann man ohne Abmahnung gekündigt werden? Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist grundsätzlich eine Abmahnung erforderlich. Ausnahmen gelten bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen wie Diebstahl oder Gewalt. Personenbedingte und betriebsbedingte Kündigungen benötigen keine Abmahnung, da kein schuldhaftes Verhalten vorliegt. Rechtliche Beratung sichert Ihre Rechte.
Kann man ohne Grund gekündigt werden? Rechtliche Grundlagen und Ihre Möglichkeiten
Kann man ohne Grund gekündigt werden? Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern greift das Kündigungsschutzgesetz. Arbeitgeber müssen personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe nachweisen. In der Probezeit und Kleinbetrieben gelten Ausnahmen, wobei Willkürverbot und Diskriminierungsschutz bestehen bleiben.
Trotz fehlender Zulassung: Kein Rückerstattungsanspruch nach bereits in Anspruch genommenem Coaching
Erworbene Produkte kann man umtauschen, wenn man merkt, dass damit irgendetwas nicht stimmt. Doch wie sieht es mit bereits vermitteltem Wissen aus, wenn dem Anbieter selbst die Zulassung zur Wissensvermittlung gefehlt hat? Kann ein Coachingteilnehmer sein Geld zurückfordern, wenn der Anbieter keine Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) besitzt, das Coaching hingegen bereits in Anspruch genommen hat? Das Amtsgericht Paderborn (AG) hat dazu eine klare Meinung.
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Versteckter „Ausgang“: Schaltfläche zur Onlinekündigung muss gut auffindbar, gut lesbar und gut verständlich betitelt sein
Kein Unternehmen lässt seine Kunden gern ziehen. Ihnen deshalb aber das Verlassen so schwierig zu gestalten, wie es der Pay-TV-Dienstleister im folgenden Fall tat, ist nicht anzuraten. Denn bei einer erneuten Zuwiderhandlung drohen Gerichte wie das Landgericht München I (LG) mit empfindlichen Ordnungsgeldern und ersatzweiser Ordnungshaft.
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Verkehrssicherungspflicht verletzt: Selbst sichtbare Kabel können auf Wochenmarkt schmerzhafte und teure Folgen haben
Auf Wochenmärkten und ähnlichen Veranstaltungen mit Verkaufsständen oder Fahrgeschäften müssen Kabel verlegt werden. Dass es sich hierbei um Stolperfallen handelt, die gut zu sichern sind, sollte sich besonders bei Veranstaltungsprofis längst herumgesprochen haben. Dass dem nicht so ist, beweist die Tatsache, dass sich das Oberlandesgericht Köln (OLG) erneut einer derartigen Verkehrssicherungspflichtverletzung annehmen musste.
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Verbotener Spielhallenbetrieb: Wenn vermietete Räumlichkeiten illegal genutzt werden
Wer langfristig Gewerberäume anmietet, sollte sich über alle geforderten Voraussetzungen und Gefahren bewusst sein, die das jeweils gewählte Geschäftsfeld aufweist. Im folgenden Fall musste sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit den Gewährleistungsansprüchen durch den Betrieb einer Spielhalle auseinandersetzen, die nach einer Gesetzesnovelle in der gegebenen Art gar nicht mehr genehmigungsfähig war.