Unrechtmäßige Ausgaben: Haftung einer faktischen Verwalterin in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Nicht bestellt, aber dennoch erhalten – so könnte man den folgenden Fall überschreiben, der von einer Verwalterin handelt, die sie jedoch nicht mehr war. Dennoch handelte sie, als wäre sie nach wie vor von der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verantwortliche in Sachen Verwaltung bestellt. Die Frage, die sich dann auftut, ist, wer für etwaige Folgen haftet. Die Antwort wussten bereits Amtsgericht und Landgericht, die Bestätigung lieferte nun der Bundesgerichtshof (BGH).
Rechtlich verbindliches Anerkenntnis: Wer Vermieteransprüche nach Auszug nicht bestreitet, riskiert Rückzahlung der Mietkaution
Das Amtsgericht Rheine (AG) musste sich mit der Frage beschäftigen, ob nach einem beendeten Mietverhältnis die hinterlegte Kaution vollständig zurückgezahlt werden musste oder der Vermieter sie wegen Schäden behalten durfte. Des Pudels Kern war dabei die rechtliche Wirkung eines möglichen Anerkenntnisses von Schäden durch die ehemaligen Mieter.
Potentiell gefährlich: Bienenhaltung auf dem Balkon muss nicht geduldet werden
Bienenhaltung erfreut sich besonders in urbanen Gebieten immer stärkerer Beliebtheit. So trafen Bienenfreunde und deren verstimmte Nachbarn statt im Treppenhaus auch vor dem Landgericht Köln (LG) aufeinander. Die dort zu klärende Frage war, ob in einer Wohnungseigentumsanlage Bienenvölker auf dem Balkon gehalten werden dürfen. Legte hier jemand die Grenzen der Wohnnutzung zu eng aus oder sind die angeblich Fleißigsten unter den Insekten vielmehr mögliche Störer?
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„Vorverlegt = annulliert“: Bereits eine Vorverlegung eines Flugs von nur einer Stunde kann Entschädigungsansprüche auslösen
Wird ein Flug annulliert oder vorverlegt, müssen Fluggesellschaften ihre Passagiere darüber informieren. Wie das genau zu erfolgen hat, zeigt dieser Fall, den der Bundesgerichtshof (BGH) zu klären hatte.
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Wissenschaftliche Redlichkeit: Bewiesene Plagiatsvorwürfe berühren Kernbereich von Professorenpflichten und führen zur Kündigung
Vertrauensbruch ist ein absoluter Kündigungsgrund. Manchmal wiegt ein solcher sogar so schwer, dass Arbeitgeber fast gar nicht anders können, als sich von einem Arbeitnehmer zu trennen. In diesem Fall, der vor dem Arbeitsgericht Bonn (ArbG) landete, handelte es sich um eine Professorin der Universität Bonn, die es mit der wissenschaftlichen Redlichkeit nicht ganz genau genommen hatte.
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Unwirksame Kündigung: Vorerst ist der Ersatz von Fahrtkosten zu einer anderen Arbeitsstätte abgelehnt
Stellen Sie sich vor, Sie erhalten eine Kündigung und klagen dagegen erfolgreich an. In der Zeit des Verfahrens arbeiten Sie bei einem anderen Arbeitgeber, haben aber erhöhte Fahrtkosten. Können Sie diese nach Erfolg Ihrer Klage auch ersetzt verlangen? Das Arbeitsgericht Bonn (ArbG) verneint dies. Ob diese Auffassung Bestand haben wird, wird die Zukunft jedoch noch zeigen müssen.