Verfassungsbeschwerde erfolglos: Interessen von Mieter und Gemeinwohl rechtfertigen Mietpreisbremse und deren Verlängerung
Der Kampf um knappen Wohnraum in den Ballungsgebieten dauert an. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) musste sich daher auch mit einer Beschwerde über die Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse beschäftigen, durch deren Regeln zur Miethöhenbegrenzung von Berliner Wohnraum sich eine Eigentümerin unverhältnismäßig eingeschränkt fühlte. Reicht dieses Gefühl schon für eine Verfassungsklage aus?
Tatsächliche Nutzung zählt: Wohnungsadresse im Impressum beweist nicht automatisch eine gewerbliche Nutzung
"Wohnen Sie noch oder arbeiten Sie schon?" So in etwa lautet die zentrale Frage im folgenden Fall des Amtsgerichts Hamburg (AG). Hier sollte ein Mieter von Wohnraum seinen Platz räumen, da sein Vermieter der Meinung war, einer Täuschung zum Opfer gefallen zu sein. Doch ist dem wirklich so, dass die Angabe einer Wohnadresse im Impressum einer Internetseite automatisch auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen lässt?
Kein berechtigtes Interesse: BGH bestätigt vermieterseitige Kündigung und Räumungsklage nach gewinnbringender Untervermietung
Dass nicht nur zwischen Mietern und Vermietern mit harten Bandagen gekämpft wird, wenn es um Mietraum geht, zeigt dieser Fall. Hier musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Zeiten von Mietpreisbremse und Milieuschutz mit der Frage beschäftigen, ob ein Mieter seine Wohnung auch dann untervermieten darf, wenn er dabei mehr Einnahmen erzielt, als für die eigenen Wohnkosten nötig sind.
Top-News
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Gebührenbescheid abgewiesen: Kein „teurer Freundschaftsdienst“ der Feuerwehr bei Reifenpanne
Im diesem Fall des Verwaltungsgerichts Gießen (VG) könnte man augenzwinkernd schlussfolgern, dass die öffentlichen Kassen ganz dringend Geld brauchen. Denn wie es bei der geschilderten Gemengelage zu einer derartigen Forderung kommen konnte, gegen die hier geklagt wurde, bleibt zumindest uns ein Rätsel.
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Eilantrag abgelehnt: Rechtmäßige Sicherstellung eines Raserfahrzeugs zur Gefahrenabwehr
Der folgende Fall des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße (VG) zeigt deutlich, dass manchmal nur eine Sicherstellung wirklich Sicherheit verspricht. Hier bleibt offen, ob es sich um einen PS-starken Boliden handelte oder einen durchschnittlich motorisierten Pkw. Sicher ist hingegen, dass der uneinsichtige Antragsteller das Fahrzeug nicht verantwortungsvoll zu führen imstande war und Beamte ihn und andere vor möglichen Schäden ordnungsgemäß geschützt haben.
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„Corona-Pauschale“: BGH definiert Sachverständigenrisiko
Das sogenannte Werkstattrisiko schützt einen Unfallgeschädigten mit Erteilung des Reparaturauftrags – unabhängig davon, ob die Rechnung bereits beglichen wurde oder nicht. Somit soll er nach einem unverschuldeten Unfall von unnötigem Aufwand verschont werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dieses Werkstattrisiko nun auf Sachverständige erweitert, die für eine Schadensregulierung hinzugezogen werden.