Änderungskündigung in der Probezeit: Rechte, Risiken und strategisches Vorgehen
Änderungskündigungen in der Probezeit unterliegen besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen, da das Kündigungsschutzgesetz noch nicht anwendbar ist. Dennoch gelten wichtige Schutzvorschriften wie Diskriminierungsverbote und Mutterschutz weiter. Arbeitnehmer können das Änderungsangebot annehmen, unter Vorbehalt annehmen oder ablehnen, wobei die Erfolgsaussichten gerichtlicher Überprüfungen begrenzt sind. Strategische Überlegungen zu Arbeitsmarktlage und persönlichen Umständen sind entscheidend für die optimale Reaktion.
Änderungskündigung ablehnen: Wege zur Abfindung und rechtliche Strategien
Die Ablehnung einer Änderungskündigung aktiviert die Beendigungskündigung, eröffnet aber Abfindungsmöglichkeiten durch Kündigungsschutzverfahren oder Verhandlungen. Entscheidend sind die Erfolgsaussichten der Klage, da diese die Verhandlungsposition bestimmen. Die Abfindungshöhe orientiert sich oft an der Faustformel von einem halben bis ganzen Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Steuerliche Begünstigungen durch die Fünftelregelung reduzieren die Belastung erheblich.
Änderungskündigung für Führungskräfte: Rechte, Risiken und Handlungsoptionen
Änderungskündigungen bei Führungskräften erfordern die Beachtung besonderer rechtlicher Grundlagen. Während das KSchG grundsätzlich gilt, sind leitende Angestellte nach § 14 KSchG teilweise ausgenommen. Wichtige Aspekte umfassen die Annahme unter Vorbehalt, Zumutbarkeitsprüfung von Status- und Gehaltsänderungen sowie Verhandlungsmöglichkeiten. Eine frühzeitige fachanwaltliche Beratung ist für die optimale Interessenwahrung unerlässlich.
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Dreijähriger Umgangsausschluss: Bindungsintolerante Mutter einer Sechsjährigen erreicht ihr Ziel im Umgang mit dem Kindsvater
Wenn ein Elternteil seine Kinder gar nicht mehr sehen darf, hat er sich für diesen Umgangsausschluss meist etwas zuschulden kommen lassen. Dass jedoch auch durch massive Bindungsintoleranz des anderen Elternteils und Beeinflussung des Kindes gelingen kann, dass Jugendamt und Gericht einen Umgangsabbruch mittragen, zeigt der Fall des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG).
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Beweislastumkehr: Wesentliche Erleichterungen für diskriminierte Bewerber
Wer sich durch eine Absage nach einer Stellenbewerbung diskriminiert fühlt, hat im Gegensatz zu anderen Klägern einige Trümpfe in der Hand. Denn bei Klagen, die sich gegen eine gemutmaßte Diskriminierung richten, sind es die Arbeitgeber, die beweisen müssen, dass sie rechtens gehandelt haben. Wer das wie im folgenden Fall vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) nicht kann, muss Entschädigungszahlungen in Kauf nehmen.
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Abmahnung ausreichend: Keine zwingende Kündigung von Pflegekraft nach Impfunfähigkeitsbescheinigung aus Internet
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