Unrechtmäßige Ausgaben: Haftung einer faktischen Verwalterin in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Nicht bestellt, aber dennoch erhalten – so könnte man den folgenden Fall überschreiben, der von einer Verwalterin handelt, die sie jedoch nicht mehr war. Dennoch handelte sie, als wäre sie nach wie vor von der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verantwortliche in Sachen Verwaltung bestellt. Die Frage, die sich dann auftut, ist, wer für etwaige Folgen haftet. Die Antwort wussten bereits Amtsgericht und Landgericht, die Bestätigung lieferte nun der Bundesgerichtshof (BGH).
Rechtlich verbindliches Anerkenntnis: Wer Vermieteransprüche nach Auszug nicht bestreitet, riskiert Rückzahlung der Mietkaution
Das Amtsgericht Rheine (AG) musste sich mit der Frage beschäftigen, ob nach einem beendeten Mietverhältnis die hinterlegte Kaution vollständig zurückgezahlt werden musste oder der Vermieter sie wegen Schäden behalten durfte. Des Pudels Kern war dabei die rechtliche Wirkung eines möglichen Anerkenntnisses von Schäden durch die ehemaligen Mieter.
Potentiell gefährlich: Bienenhaltung auf dem Balkon muss nicht geduldet werden
Bienenhaltung erfreut sich besonders in urbanen Gebieten immer stärkerer Beliebtheit. So trafen Bienenfreunde und deren verstimmte Nachbarn statt im Treppenhaus auch vor dem Landgericht Köln (LG) aufeinander. Die dort zu klärende Frage war, ob in einer Wohnungseigentumsanlage Bienenvölker auf dem Balkon gehalten werden dürfen. Legte hier jemand die Grenzen der Wohnnutzung zu eng aus oder sind die angeblich Fleißigsten unter den Insekten vielmehr mögliche Störer?
Top-News
-
Unfall mit Einsatzwagen: Polizist haftet für Schäden nach grob fahrlässigem Verstoß gegen dienstliche Sorgfaltspflichten
Die Sonderrechte, die unsere Straßenverkehrsordnung (StVO) unter anderem Angehörigen der Polizei einräumt, sind kein Freifahrtschein. Ob unter diesem Gesichtspunkt ein Polizeibeamter, der bei einem Einsatz mit dem Dienstfahrzeug einen Unfall verursacht, von seinem Vorgesetzten für den Schaden in Regress genommen werden kann, musste das Verwaltungsgericht Berlin (VG) entscheiden.
-
Unabdingbare Aufmerksamkeit: Missachtung von Sondersignalen kann zu Bußgeld und Fahrverbot führen
„Augen auf im Straßenverkehr!“ möchte man in Fällen wie dem folgenden anmerken. Und auch die Ohren immer ein wenig offenzuhalten, selbst wenn man sich im eigenen Pkw oftmals wie auf dem eigenen Sofa fühlt, hätte dem Autofahrer hier einiges erspart. Und zwar ein Bußgeld und ein Fahrverbot, wie es auch das Amtsgericht Landstuhl (AG) bestätigte, als es den dagegen gerichteten Einspruch ablehnte.
-
Pflicht zur Plausibilitätskontrolle: Unfallgeschädigte bleibt auf Kosten für unwirtschaftliche Corona-Schutzmaßnahmen sitzen
Im diesem Fall waren sich Amtsgericht (AG) und Landgericht (LG) uneins, so dass der Bundesgerichtshof (BGH) zur Entscheidung hinzugezogen werden musste. Die Frage war, ob es einer geschädigten Autofahrerin hätte auffallen müssen, dass die von der Reparaturwerkstatt berechneten 157,99 EUR für Corona-Schutzmaßnahmen zu hoch angesetzt waren? Traf die Klägerin damit etwa ein Auswahlverschulden? Lesen Sie selbst.