Änderungskündigung während Kurzarbeit: Rechtliche Komplexitäten und praktische Herausforderungen
Änderungskündigungen während Kurzarbeit erfordern besondere rechtliche Rechtfertigung, da zusätzliche betriebliche Erfordernisse über die bereits zur Kurzarbeit führenden Umstände hinaus nachgewiesen werden müssen. Die Kombination aus temporärer Krisenbewältigung durch Kurzarbeit und dauerhaften strukturellen Änderungen ist rechtlich widersprüchlich und unterliegt erhöhten Darlegungsanforderungen. Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Sozialauswahl unter bereits belasteten Kurzarbeitern und die Verhältnismäßigkeitsprüfung. Professionelle rechtliche Begleitung ist aufgrund der komplexen Rechtslage besonders wichtig.
Änderungskündigung in der Probezeit: Rechte, Risiken und strategisches Vorgehen
Änderungskündigungen in der Probezeit unterliegen besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen, da das Kündigungsschutzgesetz noch nicht anwendbar ist. Dennoch gelten wichtige Schutzvorschriften wie Diskriminierungsverbote und Mutterschutz weiter. Arbeitnehmer können das Änderungsangebot annehmen, unter Vorbehalt annehmen oder ablehnen, wobei die Erfolgsaussichten gerichtlicher Überprüfungen begrenzt sind. Strategische Überlegungen zu Arbeitsmarktlage und persönlichen Umständen sind entscheidend für die optimale Reaktion.
Änderungskündigung ablehnen: Wege zur Abfindung und rechtliche Strategien
Die Ablehnung einer Änderungskündigung aktiviert die Beendigungskündigung, eröffnet aber Abfindungsmöglichkeiten durch Kündigungsschutzverfahren oder Verhandlungen. Entscheidend sind die Erfolgsaussichten der Klage, da diese die Verhandlungsposition bestimmen. Die Abfindungshöhe orientiert sich oft an der Faustformel von einem halben bis ganzen Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Steuerliche Begünstigungen durch die Fünftelregelung reduzieren die Belastung erheblich.
Top-News
-
Nutzungsentschädigung: Zur Wohnung gehörende Abstellflächen können Mietwert erhöhen
Nutzen Mieter eine Wohnung auch nach Beendigung des Mietvertrags weiter, haben sie eine Nutzungsentschädigung zu zahlen. Im Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) ging es dabei um die Bemessung eben jener Entschädigung, die nicht mit der Miete gleichzusetzen ist, da der Vermieter auch die für vergleichbare Objekte ortsübliche Miete verlangen kann.
-
Nachträglich eingebauter Aufzug: Alte Teilungserklärung lässt Eigentümer von Erdgeschosswohnungen bei Umlage außen vor
Gerade bei Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) ist selbst eine womöglich schon Jahrzehnte alte Teilungserklärung wichtig. Das zeigt der folgende Fall des Amtsgerichts München (AG), das hier die Bedeutung einer solchen Teilungserklärung klären und damit auch entscheiden musste, ob ein später von der WEG gefasster Beschluss dagegen verstoße.
-
Kein „Abzug neu für alt“: Beschädigung eines zwölf Jahre alten Garagentors, das 100 Jahre alt hätte werden können
Das Amtsgericht Steinfurt (AG) hat im folgenden Fall klargestellt, wann Versicherungsfälle unter dem Grundsatz „alt gegen neu“ abgerechnet werden können. Dabei stellte es unter anderem fest, dass es bei einem beschädigten Garagentor doch recht schwierig werden könnte, sich bei einem diesbezüglichen Ersatz einen messbaren wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen. Und somit ahnt man bereits den Ausgang des Verfahrens.