Kann man ohne Abmahnung gekündigt werden? Wann Arbeitgeber auf die Vorwarnung verzichten dürfen
Kann man ohne Abmahnung gekündigt werden? Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist grundsätzlich eine Abmahnung erforderlich. Ausnahmen gelten bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen wie Diebstahl oder Gewalt. Personenbedingte und betriebsbedingte Kündigungen benötigen keine Abmahnung, da kein schuldhaftes Verhalten vorliegt. Rechtliche Beratung sichert Ihre Rechte.
Kann man ohne Grund gekündigt werden? Rechtliche Grundlagen und Ihre Möglichkeiten
Kann man ohne Grund gekündigt werden? Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern greift das Kündigungsschutzgesetz. Arbeitgeber müssen personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe nachweisen. In der Probezeit und Kleinbetrieben gelten Ausnahmen, wobei Willkürverbot und Diskriminierungsschutz bestehen bleiben.
Trotz fehlender Zulassung: Kein Rückerstattungsanspruch nach bereits in Anspruch genommenem Coaching
Erworbene Produkte kann man umtauschen, wenn man merkt, dass damit irgendetwas nicht stimmt. Doch wie sieht es mit bereits vermitteltem Wissen aus, wenn dem Anbieter selbst die Zulassung zur Wissensvermittlung gefehlt hat? Kann ein Coachingteilnehmer sein Geld zurückfordern, wenn der Anbieter keine Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) besitzt, das Coaching hingegen bereits in Anspruch genommen hat? Das Amtsgericht Paderborn (AG) hat dazu eine klare Meinung.
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Kostenverteilung nach Gebrauch: BGH erklärt Änderung der Kostentragung für Erhaltungsmaßnahmen für zulässig
Sobald eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) beschließt, dass künftig nur einzelne Eigentümer bestimmte Kosten tragen sollen, ist Streit vorprogrammiert. So wie im folgenden Fall, der bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) ging und in dem die Frage beantwortet werden musste, ob ein entsprechender Beschluss ordnungsgemäß abgehalten wurde.
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Kein „actio pro socio“: Wer ist klageberechtigt bei zweckwidriger Nutzung in verwalterloser Zweier-WEG?
„Actio pro socio“ bezeichnet im deutschen Gesellschaftsrecht die gerichtliche Geltendmachung der Gesellschaft zustehender Sozialansprüche durch einen einzelnen Gesellschafter. Ob diese „Klage für die Gesellschaft“ auch innerhalb einer verwalterlosen Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) möglich ist, wenn diese nur aus zwei Eigentümern besteht, konnte final der Bundesgerichtshof (BGH) beantworten.
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Instandsetzungszuständigkeit: Dach über angebauter Sondereigentumseinheit gehört zum Gemeinschaftseigentum
Bei nachträglich angebauten Räumlichkeiten gibt es in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) schnell Uneinigkeit, wer für eine Instandsetzung zuständig ist. So war es auch in diesem Fall, der vor dem Landgericht Karlsruhe (LG) landete und in dem definiert werden musste, wann eine sogenannte Sondereigentumsfähigkeit vorliegt und wann eben nicht.