Im Krankenstand gekündigt worden? Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten
Eine Kündigung während des Krankenstands ist für Arbeitnehmer oft ein Schock, aber rechtlich unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht begleiten wir Sie durch dieses komplexe Rechtsgebiet. Wir prüfen, ob die Kündigung wirksam ist, ob betriebliches Eingliederungsmanagement erfolgt ist und welche Ansprüche Ihnen zustehen. Mit unserer Erfahrung erhöhen wir Ihre Chancen auf Weiterbeschäftigung oder eine angemessene Abfindung – handeln Sie schnell, die Frist beträgt nur drei Wochen.
Massenentlassung und Kündigungsschutzklage: Ihre Rechte bei größeren Personalabbau
Massenentlassungen bedeuten nicht das Ende des individuellen Kündigungsschutzes – jeder Arbeitnehmer kann sich gegen unrechtmäßige Kündigungen wehren. Die Komplexität aus kollektiven Verfahrensvorschriften und individuellem Kündigungsschutz eröffnet zusätzliche Angriffsmöglichkeiten bei Verfahrensfehlern. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen wir Ihre Erfolgsaussichten umfassend und setzen alle rechtlichen Möglichkeiten durch. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für bestmögliche Ergebnisse.
Änderungskündigung bei Schwerbehinderung: Rechte, Schutz und Handlungsoptionen
Die Änderungskündigung bei Schwerbehinderung stellt für Betroffene eine besondere Herausforderung dar. Als schwerbehinderte Person genießen Sie einen erweiterten Kündigungsschutz, der die Zustimmung des Integrationsamts erfordert. Viele Arbeitgeber begehen hier formale Fehler, die zur Unwirksamkeit der Kündigung führen können. Als spezialisierte Kanzlei beraten wir Sie zu Ihren Handlungsoptionen und setzen Ihre Rechte konsequent durch – für faire Arbeitsbedingungen trotz gesundheitlicher Einschränkungen.
Top-News
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Sachlich begründete Ungleichbehandlung: Arbeitgeber darf Inflationsausgleichsprämie auf bestimmte Arbeitnehmergruppen beschränken
Wenn ein Arbeitnehmer eine Zahlung bekommt, heißt das noch lange nicht, dass anderen auch ein solcher Anspruch zusteht. Denn auch beim arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz sind Ausnahmen erlaubt – und zwar in den Fällen, die sachlich nachvollziehbar begründet werden können. So verhielt es sich auch in diesem Fall vor dem Arbeitsgericht Paderborn (ArbG).
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Porsche sichergestellt: Völlige Uneinsichtigkeit nach gefährlichem Überholmanöver lässt Wiederholungsgefahr annehmen
Eheleute sollten füreinander einstehen. Und genau das tat eine Frau vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG). Das OVG sollte das Urteil der Vorinstanz überprüfen. Doch das Gericht konnte ihr ihren sichergestellten Premiumflitzer ebenso wenig wiedergeben, wie es ihren Gatten entlasten konnte. Denn dieser verhielt sich so renitent, dass sich die Gerichte vielmehr gezwungen sahen, auf die öffentliche Sicherheit abzustellen. Aber lesen Sie selbst.
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Nachlasspfleger ohne Zahlungsansprüche: Rentenversicherung mit festgelegten Bezugsberechtigten gehört nicht zum Erblasservermögen
Ob ein Nachlasspfleger Zahlungsansprüche auf eine Todesfallleistung aus einer Rentenversicherung gegen den Versicherungsträger geltend machen darf, musste das Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG) klären.