Weiterführung unzumutbar: Fristlose Kündigung nach rassistischer und menschenverachtender Beleidigung des Vermieters
Auch wenn sich die Grenzen des Sagbaren immer stärker zu verschieben drohen: Gerichte wie das Amtsgericht Hannover (AG) kennen nach wie vor keine Nachsicht bei menschenverachtenden Beleidigungen. So musste das Gericht prüfen, ob ein Aufrechterhalten des Mietverhältnisses auch dann zumutbar sein kann, nachdem der Vermieter von seiner Mieterin rassistisch herabgesetzt wurde.
Räumungsklage abgewiesen: Geschäftliche Nutzung einer Wohnung ohne offensichtlichen Geschäftsbetrieb erlaubt
Erst eine Untervermietung und dann noch Geschäftstätigkeiten in der Mietwohnung? Das war einer Vermieterin zu viel und so kündigte sie ihrem Mieter nach fast 30 Jahren das Mietverhältnis, weil sie unter anderem die Grenze zum Zweck des "Wohnens" für überschritten hielt. Ob zu Recht oder nicht, das musste das Amtsgericht München (AG) klären und nahm sich dazu eine bereits erfolgte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Hand.
Mieterhöhung abgelehnt: Gute Erreichbarkeit von ÖPNV und Geschäften bereits im Mietspiegel berücksichtigt
Urbanes Leben erscheint als besonders attraktiv, wenn es eine gute Verkehrsanbindung aufweist. Für Vermieter eine heikle Angelegenheit, denn eine gute Anbindung heißt oft auch Lärm, und den haben Mieter bekanntlich nicht so gern. Ob eine Mieterhöhung dennoch gerechtfertigt ist, wenn Mieter starkem Verkehrslärm ausgesetzt sind, musste das Amtsgericht Berlin-Mitte (AG) auch unter dem Gesichtspunkt bewerten, ob kurze Wege zu Bus, Bahn und Einkaufsmöglichkeiten den Wohnwert erhöhen.
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Im öffentlichen Recht hat der Arbeitgeber bei befristeten Arbeitsverhältnissen besondere Pflichten. Oft werden Arbeitsverhältnisse mit dem Sachgrund der Haushaltsbefristung nur befristet abgeschlossen. Die Rechtsprechung hat jedoch auch dafür Regelungen aufgestellt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) musste nun diese Parameter auf einen Arbeitnehmer anwenden, der selbst die achte Befristung wollte, aber wegen der Gefahr eines Rechtsmissbrauchs nicht bekam.
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Verbrannt statt aufgehellt: Schmerzensgeldanspruch nach folgenschwerer Blondierung durch Frisörin
Begeht der Friseur einen Fehler, kann das nicht nur emotionalen Schmerz zur Folge haben. Im folgenden Fall litt die Betroffene zudem nicht nur körperlich an den Folgen ihre Frisörbesuchs, sondern hatte auch mit Langzeitfolgen zu leben. Die logische Folge war ein Schmerzensgeldanspruch, über den das Amtsgericht München (AG) entscheiden musste.
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Auf dem Laufenden bleiben: Über die Pflichten von Rechtsanwälten bei geänderter Rechtsprechung
Gut Ding will auch in Rechtsfragen manchmal Weile haben. Da kann es passieren, dass sich inmitten einer laufenden Rechtssache die diesbezügliche Rechtsprechung höchstrichterlich durch den Bundesgerichtshof (BGH) ändert. Welche Pflichten ein Rechtsanwalt bei solchen Eventualitäten gegenüber seinem Mandanten hat, wurde kürzlich vor dem Thüringer Oberlandesgericht (OLG) bewertet.