Im Krankenstand gekündigt worden? Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten
Eine Kündigung während des Krankenstands ist für Arbeitnehmer oft ein Schock, aber rechtlich unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht begleiten wir Sie durch dieses komplexe Rechtsgebiet. Wir prüfen, ob die Kündigung wirksam ist, ob betriebliches Eingliederungsmanagement erfolgt ist und welche Ansprüche Ihnen zustehen. Mit unserer Erfahrung erhöhen wir Ihre Chancen auf Weiterbeschäftigung oder eine angemessene Abfindung – handeln Sie schnell, die Frist beträgt nur drei Wochen.
Massenentlassung und Kündigungsschutzklage: Ihre Rechte bei größeren Personalabbau
Massenentlassungen bedeuten nicht das Ende des individuellen Kündigungsschutzes – jeder Arbeitnehmer kann sich gegen unrechtmäßige Kündigungen wehren. Die Komplexität aus kollektiven Verfahrensvorschriften und individuellem Kündigungsschutz eröffnet zusätzliche Angriffsmöglichkeiten bei Verfahrensfehlern. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen wir Ihre Erfolgsaussichten umfassend und setzen alle rechtlichen Möglichkeiten durch. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für bestmögliche Ergebnisse.
Änderungskündigung bei Schwerbehinderung: Rechte, Schutz und Handlungsoptionen
Die Änderungskündigung bei Schwerbehinderung stellt für Betroffene eine besondere Herausforderung dar. Als schwerbehinderte Person genießen Sie einen erweiterten Kündigungsschutz, der die Zustimmung des Integrationsamts erfordert. Viele Arbeitgeber begehen hier formale Fehler, die zur Unwirksamkeit der Kündigung führen können. Als spezialisierte Kanzlei beraten wir Sie zu Ihren Handlungsoptionen und setzen Ihre Rechte konsequent durch – für faire Arbeitsbedingungen trotz gesundheitlicher Einschränkungen.
Top-News
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Dreijähriger Umgangsausschluss: Bindungsintolerante Mutter einer Sechsjährigen erreicht ihr Ziel im Umgang mit dem Kindsvater
Wenn ein Elternteil seine Kinder gar nicht mehr sehen darf, hat er sich für diesen Umgangsausschluss meist etwas zuschulden kommen lassen. Dass jedoch auch durch massive Bindungsintoleranz des anderen Elternteils und Beeinflussung des Kindes gelingen kann, dass Jugendamt und Gericht einen Umgangsabbruch mittragen, zeigt der Fall des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG).
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Beweislastumkehr: Wesentliche Erleichterungen für diskriminierte Bewerber
Wer sich durch eine Absage nach einer Stellenbewerbung diskriminiert fühlt, hat im Gegensatz zu anderen Klägern einige Trümpfe in der Hand. Denn bei Klagen, die sich gegen eine gemutmaßte Diskriminierung richten, sind es die Arbeitgeber, die beweisen müssen, dass sie rechtens gehandelt haben. Wer das wie im folgenden Fall vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) nicht kann, muss Entschädigungszahlungen in Kauf nehmen.
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Abmahnung ausreichend: Keine zwingende Kündigung von Pflegekraft nach Impfunfähigkeitsbescheinigung aus Internet
Nicht immer geht es für Arbeitnehmer so glimpflich aus, wenn sie vom Arbeitgeber beim Lügen oder Betrügen erwischt werden. Denn wer sich dabei versucht, riskiert die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Dass das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG) hier die Kündigung nicht bestätigte, lag an einem Detail, das in vielen Fällen gegen die Entlassung spricht.