Unterlassungsanspruch nach Sanierung: Gemeinde muss Nachbargrundstücke vor Regenwassereintritt schützen
Wenn Gemeinden nicht nur den Willen zur Sanierung zeigen, sondern diese auch durchführen, sind Anlieger doch allgemein recht froh. Im folgenden Fall, der seinen Anfang 2008 nahm, war das nicht ganz der Fall. Denn Anwohner verlangten, dass ihre Gemeinde Maßnahmen gegen das Überlaufen von Regenwasser ergreift. Schließlich musste das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) klarstellen, dass sich auch Behörden an die Regeln des Wasser- und Nachbarrechts halten müssen.
Teure Pflichtverletzung: Betriebskosten dürfen nur in Ausnahmefällen anders verteilt werden als bislang üblich
In diesem Fall stolperte eine Vermieterin über ihre eigenen Füße. Denn das Landgericht Hanau (LG) bestätigte zwar, dass eine Änderung des Verteilungsschlüssels in der Betriebskostenabrechnung auch ohne Zustimmung des Mieters legitim sein kann. Doch dafür braucht es eine diese Ausnahme eindeutig begründende Argumentation. Und nun raten Sie mal, woran die Vermieterin am Ende völlig zu Recht scheiterte.
Ohne vorherigen Beschluss: Nachträgliche Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zur Beauftragung durch Verwalterin erlaubt
Der allgemeinen Logik zufolge kann etwas nur dann wirklich verpflichtend sein, wenn es im Vorhinein vereinbart wurde. So dachte wohl auch ein Wohnungseigentümer und klagte gegen die nachträgliche Zustimmung seiner Miteigentümer zu einer durch die Verwalterin bereits erteilte Beauftragung. Und weil sich selbst Amts- und Landgericht (AG und LG) hierbei nicht einig waren, musste der Bundesgerichtshof (BGH) bewerten, ob dies ohne vorherigen Beschluss möglich sei.
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Wer nutzt, der zahlt: Wer für den Austausch von Dachfenstern in Wohnungseigentumsanlage die Kosten trägt
Im folgenden Fall des Bundesgerichtshofs (BGH) ging es einmal mehr um die Kostenverteilung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Frage, um die zwei Parteien hier stritten, war, ob bei der Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum alle zahlen müssen, wenn die betreffende Maßnahme nur dem Gebrauch durch einen Eigentümer zugutekommt.
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Trotz zwölf Bier am Tag: Alkoholismus allein begründet noch keine Testierunfähigkeit
Testierunfähig ist derjenige, der aufgrund einer krankhaften Störung der Geistesfähigkeit oder durch Bewusstseinsstörungen nicht fähig ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) musste sich im Folgenden mit der Frage beschäftigen, ob der Alkoholismus des Erblassers als solcher bereits eine Testierunfähigkeit nach sich gezogen hatte.
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Teilhabe am Erwerbsleben: Schwerbehinderter erstritt im Eilverfahren eine stufenweise Wiedereingliederung
Die Wiedereingliederung nach einer langen Krankheitsphase kann ein Arbeitgeber grundsätzlich ablehnen. Doch bei schwerbehinderten Menschen könnte ab jetzt etwas anderes gelten. Das Arbeitsgericht Aachen (ArbG) hat mit seinem folgenden Beschluss schwerbehinderten Arbeitnehmern neue Wege eröffnet, ihr Beschäftigungsinteresse durchzusetzen. Es bleibt abzuwarten, ob und wie sich diese Auffassung durchsetzen wird.