Teilrückerstattung möglich: Verlorenes oder beschädigtes Urlaubsgepäck kann Auswirkungen auf Reisepreis haben
Dass Reiseveranstalter für verlorenes Gepäck haften, ist nicht neu. Wie es aber mit den Folgen aussieht, wenn Koffer und Co. bereits auf dem Hinweg abgängig sind und bleiben, hat nun das Landgericht Frankenthal (LG) geklärt. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob sich die Organisation des dringend benötigten Ersatzes so negativ auf das Reisererlebnis auswirkt, dass der Reisepreis teilweise zurückgezahlt werden müsse.
50 % Mitverschulden: Augen auf bei Mountainbiketrails mit unklarer Streckenführung
Wichtig ist es für Sportnaturen zu wissen, welche Risiken in der Natur ihres Lieblingssports liegen, um im Schadensfall nicht auf das falsche Pferd zu setzen. Welche Sicherheitsanforderungen für einen Mountainbikeflowtrail gelten und wann der Betreiber für einen Unfall verantwortlich ist, musste das Oberlandesgericht Hamm (OLG) klären. Abzuwägen hatte es dabei zwischen dem typischen Sportrisiko, das auf die "eigene Kappe" geht, und vermeidbaren Gefahren durch die Streckenführung.
Gebührenbescheide nichtig: Rechtslage macht NRW die Berechnung von Abschleppkosten unmöglich
Eins nach dem anderen, so lautet eine alte Weisheit, um vor fehlerbehafteter Hektik zu bewahren. Hätte sich die Landesregierung Nordrhein-Westfalens (NRW) daran gehalten, stünde hier: nichts. So aber musste das Verwaltungsgericht Köln (VG) prüfen, ob die Erhebung von Kosten für Abschleppmaßnahmen nach der aktuellen Rechtslage in NRW seit 2024 rechtswidrig ist. Knackpunkt war, dass eine neue Gebührenverordnung zu früh erlassen wurde, bevor der Landtag vier Monate später den gesetzlichen Weg dafür freigemacht hatte.
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Verbrüht durch Kaffeekanne: Inventar einer Ferienwohnung muss nicht ohne Anlass auf versteckte Schäden überprüft werden
So manche Urlaubserfahrung ist des Erinnerns nur wenig wert – vor allem, wenn dabei das eigene Kind verletzt wurde. Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) hat in diesem interessanten Fall zu Verbrühungen durch eine defekte Kaffeekanne in einer Ferienwohnung festgestellt, dass Vorsicht immer wieder vor Nachsicht stehen sollte. Denn nicht in allen Fällen kann jemand für die Folgen eines Unglücks haftbar gemacht werden.
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Selbst bei Familienmitgliedern: Ausbleibende Wohnungsbesichtigung bei Eigenbedarf spricht für eine unzulässige Vorratskündigung
Die Angst davor, seinen Wohnraum zu verlieren, wird in den aktuellen Zeiten nicht geringer. Daher bewegt Mieter das Thema der Eigenbedarfskündigungen, das wie eine Art Damoklesschwert besonders in urbanen Wohngebieten über ihren Köpfen schwebt, in besonders hohem Maße. Dieses Urteil des Amtsgerichts Hamburg (AG) bringt wieder etwas mehr Licht in das Thema.
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Keine Prozessvoraussetzung: Bei einer Entziehungsklage ist kein vorheriger Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft vonnöten
Eigentum verpflichtet, da Eigentum nicht nur dem Eigentümer selbst, sondern auch der Gemeinschaft nützen soll oder dieser zumindest nicht schaden darf. Das Amtsgericht Lörrach (AG) musste eine Entscheidung zur Entziehung von Eigentum fällen, bei dem diese Gesichtspunkte nicht mehr gewahrt wurden. Das ist sicherlich ein nicht alltäglicher Fall.