Was sind Gründe für eine fristlose Kündigung: Wenn das Arbeitsverhältnis sofort endet
Fristlose Kündigungen sind nur bei wichtigen Gründen nach § 626 BGB zulässig, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Typische Gründe sind Diebstahl, Tätlichkeiten, schwere Beleidigungen oder Konkurrenztätigkeit. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes erfolgen. Eine umfassende Interessenabwägung und oft eine vorherige Abmahnung sind erforderlich. Beide Seiten sollten sich professionell beraten lassen, da die rechtlichen Anforderungen sehr streng sind.
Betriebsbedingte Kündigung: Sozialplan und Abfindung richtig verstehen
Das Zusammenspiel von betriebsbedingter Kündigung, Sozialplan und Abfindung unterliegt komplexen arbeitsrechtlichen Regelungen. Betriebsbedingte Kündigungen erfordern dringende betriebliche Erfordernisse und ordnungsgemäße Sozialauswahl. Sozialpläne nach § 112 BetrVG gehen über gesetzliche Mindeststandards hinaus und regeln Abfindungen meist nach Betriebszugehörigkeit und Lebensalter. Abfindungen unterliegen der Einkommensteuer, können aber durch die Fünftelregelung begünstigt werden. Professionelle Beratung ist zur Durchsetzung optimaler Ansprüche unerlässlich.
Umfassende Vertretungsmacht: WEG-Verwalter darf Hausmeister kündigen, selbst wenn dieser zu den Eigentümern gehört
Nachdem sich die beiden Vorinstanzen nicht ganz einig waren, ob und wie ein Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einem angestellten Hausmeister kündigen darf, musste das Bundesarbeitsgericht (BAG) an den folgenden Fall. Dessen zentrale Frage war, ob vorher ein Beschluss der Eigentümer hätte gefasst werden müssen oder der Verwalter hier eigenmächtig habe handeln dürfen.
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Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: Abschleppen vom Carsharingparkplatz auch ohne konkrete Verkehrsbehinderung möglich
Nicht wenige motorisierte Anwohner ärgern sich über Carsharingsfahrzeuge, die “ihre Straßen zuparken”. Dass es umgekehrt aber auch nicht ratsam ist, das eigene Auto auf einem Parkplatz abzustellen, der ausdrücklich für eben jene Leihfahrzeuge vorgesehen ist, zeigt der Fall des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (VG). Denn im Ernstfall hilft weder die geringe Parkzeit noch der Umstand, offensichtlich niemanden behindert zu haben.
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Transmortale Vollmacht: Wirkung einer über den Tod geltenden Vollmacht zugunsten der Alleinerbin
Eine Vollmacht kann auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirksam sein – in Form einer sogenannten transmortalen Vollmacht. Doch diese rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht kann im Einzelfall Probleme erzeugen, wenn nach dem Tod des Erblassers feststeht, wer Erbe nach dem Verstorbenen geworden ist und welche Auswirkungen dies auf die Vollmacht hat. So war es auch in diesem Fall des Oberlandesgerichts Nürnberg (OLG).
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Totenfürsorgerecht: Grundgesetzlich geschützte Totenruhe überwiegt Anspruch auf Umbettung
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) hatte sich in zweiter Instanz mit einem Fall zu beschäftigen, dessen problematischer Ursprung in der versehentlich erfolgten doppelten Vergabe eines Nutzungsrechts an einer Grabstelle lag. Dieses Versehen schnell zu beseitigen, ist aufrgund der heiklen Umstände, die der Verlust eines Menschen naturgemäß mit sich bringt, entsprechend schwierig.