Verspäteter Koffer kaputt: Frist für verdeckte Schäden nicht bei deutlich beschädigtem Kofferschloss ausschöpfbar
Mit dem Personal, das für das Gepäck an den Flughäfen verantwortlich zeichnet, möchte man sicher nicht tauschen. Doch alles Verständnis für die körperlich schwere Arbeit ist meist verflogen, wenn der eigene Koffer verschwunden bleibt. Wer Glück hat, bekommt sein Gepäck zwar verspätet, aber dennoch wohlbehalten zurück. Im Fall des Landgerichts Saarbrücken (LG) ging die Sache mit dem Koffer jedoch anders aus.
Gepäck weg: Welche Anschaffungen auf einer Kreuzfahrt in den Polarkreis ersatzfähig sind
Einen interessanten Fall des Reiserechts musste das Landgericht München II (LG) entschieden. Hierbei ging es um auf dem Hinflug verirrtes Reisegepäck, das nicht etwa nachreisen konnte, sondern durch seine Verspätung von der Reise ausgeschlossen wurde. Und weil es hier nicht nur auf hohe See, sondern in die Polarregion ging, war klar, dass es sich beim Streit nicht um den Ersatz von leichter Strandkleidung handeln dürfte.
Bank winkt ab: Kein Schadensersatz bei telefonischer Freigabe einer TAN
Onlinebanking gilt als sicher, solange sich die Kunden an die ordnungsgemäße Nutzung halten. Im Folgenden war eine eigentlich sichere Zwei-Faktor-Authentisierung, bei der ein online ausgelöster Auftrag auf einem anderen onlinefähigen Gerät bestätigt werden muss, durch einen dritten Faktor gestört: einen angeblichen Mitarbeiter am Telefon. Das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) musste entscheiden, ob der folglich entstandene Schaden erstattungsfähig war oder nicht.
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Grenzen des Notwehrrechts: Ausraster kostet Busfahrer auch nach 25 Beschäftigungsjahren den Arbeitsplatz
So sehr man so manche Reaktionen im Alltag anderer sogar nachvollziehen kann, blieb es auch im folgenden Fall dabei, dass Straftaten am Arbeitsplatz das Arbeitsverhältnis gefährden. Das Arbeitsgericht Göttingen (ArbG) musste hier nicht etwa die Renitenz eines alkoholisierten Fahrgasts bewerten, sondern vielmehr die entsprechende Reaktion eines Busfahrers.
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Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs: Wer anderen die Nutzung ihres Kfz vorenthält, muss den Ausfall laut Schwacke-Liste begleichen
Wer das Eigentumsrecht eines anderen verletzt, so dass dieser die entsprechende Sache nicht nutzen kann, muss für diesen Ausfall aufkommen. Auslöser im Fall, den das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) zu bewerten hatte, war ein privater Streit, in den der Sohn des einen Beteiligten hineingezogen wurde. Dass dieser dann der anderen Partei das Auto entzog, erwies sich für ihn schließlich als kostenspielige Einmischung.
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Einsatz in unklarer Verkehrslage: Auch Fahrern von Einsatzfahrzeugen muss umsichtiges Verhalten abverlangt werden dürfen
Augen und Ohren auf im Straßenverkehr! Denn wenn es blinkt und heult, ist es gut möglich, dass ein Einsatzfahrzeug seine Sonderrechte wahrnehmen will. Im Fall des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) ging das jedoch schief, denn ein Verkehrsteilnehmer hatte die Situation offensichtlich nicht so wahrgenommen, wie es durch die Nutzung der Sondersignale intendiert war. Trifft ihn nun die alleinige Schuld an der Kollision mit dem Einsatzfahrzeug?