Weiterführung unzumutbar: Fristlose Kündigung nach rassistischer und menschenverachtender Beleidigung des Vermieters
Auch wenn sich die Grenzen des Sagbaren immer stärker zu verschieben drohen: Gerichte wie das Amtsgericht Hannover (AG) kennen nach wie vor keine Nachsicht bei menschenverachtenden Beleidigungen. So musste das Gericht prüfen, ob ein Aufrechterhalten des Mietverhältnisses auch dann zumutbar sein kann, nachdem der Vermieter von seiner Mieterin rassistisch herabgesetzt wurde.
Räumungsklage abgewiesen: Geschäftliche Nutzung einer Wohnung ohne offensichtlichen Geschäftsbetrieb erlaubt
Erst eine Untervermietung und dann noch Geschäftstätigkeiten in der Mietwohnung? Das war einer Vermieterin zu viel und so kündigte sie ihrem Mieter nach fast 30 Jahren das Mietverhältnis, weil sie unter anderem die Grenze zum Zweck des "Wohnens" für überschritten hielt. Ob zu Recht oder nicht, das musste das Amtsgericht München (AG) klären und nahm sich dazu eine bereits erfolgte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Hand.
Mieterhöhung abgelehnt: Gute Erreichbarkeit von ÖPNV und Geschäften bereits im Mietspiegel berücksichtigt
Urbanes Leben erscheint als besonders attraktiv, wenn es eine gute Verkehrsanbindung aufweist. Für Vermieter eine heikle Angelegenheit, denn eine gute Anbindung heißt oft auch Lärm, und den haben Mieter bekanntlich nicht so gern. Ob eine Mieterhöhung dennoch gerechtfertigt ist, wenn Mieter starkem Verkehrslärm ausgesetzt sind, musste das Amtsgericht Berlin-Mitte (AG) auch unter dem Gesichtspunkt bewerten, ob kurze Wege zu Bus, Bahn und Einkaufsmöglichkeiten den Wohnwert erhöhen.
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Nachweispflicht: Ein totes Reh vor der Motorhaube macht noch lange keinen Wildunfall
Autofahrer müssen nach einem Wildunfall für Ansprüche gegen die Kaskoversicherung den Nachweis führen, dass das Wildtier für die Schäden ursächlich war. Das Amtsgericht München (AG) hatte eine derartige Klage gegen einen Kfz-Versicherer zu bewerten. Und siehe da: Obwohl ein Reh beim verunfallten Pkw lag, konnte das Sachverständigengutachten den behaupteten Unfallhergang nicht bestätigen. Das hatte seine Gründe.
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Messverfahren durch Verfolgung: Grundlagen der Geschwindigkeitsmessung müssen dem Urteil zu entnehmen sein
Messdaten sind nur dann objektiv, wenn ihnen exakt definierte Eckpunkte zugrunde liegen, anhand derer die Ergebnisse bewertet werden können. Dies veranlasste kürzlich das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG), einen Fall an das Amtsgericht (AG) zurückzuverweisen, dessen Urteil die erforderlichen Messdetails zu einer Geschwindigkeitsübertretung nicht zu entnehmen waren.
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Fingiert oder nicht? Versicherung muss mutmaßliche Vortäuschung eines Unfalls beweisen können
Der eine sagt so, der andere sagt so – das ist auch bei der Untersuchung eines Unfalls Alltag. Schließlich muss den Beteiligten unterstellt werden, nicht täglich mit derart ungewöhnlichen Umständen konfrontiert zu werden. Das sah ein Versicherer aber anders, weshalb die Beteiligten eines Verkehrsunfalls vor dem Landgericht Lübeck (LG) landeten.