Kündigungsfrist in der Leiharbeit: Ihre Rechte als Zeitarbeitnehmer
Kündigungsfristen in der Leiharbeit unterliegen sowohl gesetzlichen Regelungen nach § 622 BGB als auch tarifvertraglichen Bestimmungen der Zeitarbeitsbranche. Leiharbeitnehmer haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer, jedoch können Tarifverträge kürzere Kündigungsfristen vorsehen. Das Dreiecksverhältnis zwischen Verleihunternehmen, Leiharbeitnehmer und Entleiher schafft besondere rechtliche Herausforderungen. Nach neun Monaten Überlassung greift der Gleichbehandlungsgrundsatz. Professionelle Beratung ist aufgrund der komplexen Rechtslage empfehlenswert.
Was sind Gründe für eine fristlose Kündigung: Wenn das Arbeitsverhältnis sofort endet
Fristlose Kündigungen sind nur bei wichtigen Gründen nach § 626 BGB zulässig, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Typische Gründe sind Diebstahl, Tätlichkeiten, schwere Beleidigungen oder Konkurrenztätigkeit. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes erfolgen. Eine umfassende Interessenabwägung und oft eine vorherige Abmahnung sind erforderlich. Beide Seiten sollten sich professionell beraten lassen, da die rechtlichen Anforderungen sehr streng sind.
Betriebsbedingte Kündigung: Sozialplan und Abfindung richtig verstehen
Das Zusammenspiel von betriebsbedingter Kündigung, Sozialplan und Abfindung unterliegt komplexen arbeitsrechtlichen Regelungen. Betriebsbedingte Kündigungen erfordern dringende betriebliche Erfordernisse und ordnungsgemäße Sozialauswahl. Sozialpläne nach § 112 BetrVG gehen über gesetzliche Mindeststandards hinaus und regeln Abfindungen meist nach Betriebszugehörigkeit und Lebensalter. Abfindungen unterliegen der Einkommensteuer, können aber durch die Fünftelregelung begünstigt werden. Professionelle Beratung ist zur Durchsetzung optimaler Ansprüche unerlässlich.
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Kein zwingender Interessengegensatz: Bei pflichtteilsberechtigten Minderjährigen ist Ergänzungspflegschaft nicht immer erforderlich
Minderjährige werden in vermögensrechtlichen Angelegenheiten meist von ihren sorgeberechtigten Eltern vertreten. Bei einer Interessenkollision kann es jedoch notwendig werden, dass durch das Familiengericht eine Ergänzungspflegschaft eingerichtet wird, die dann die Interessen der Kinder vertreten soll. Das Oberlandesgericht Köln (OLG) musste zu einem Erbfall über eine solche Notwendigkeit entscheiden.
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Kein Weiterbeschäftigungsanspruch: Besonderer Kündigungsschutz von Vorfeldinitiator einer Betriebsratswahl ist begrenzt
Gewählte Mitglieder des Betriebsrats genießen bekanntermaßen einen besonderen Kündigungsschutz. Der gilt auch bereits für die Initiatoren einer Betriebsratswahl, die unter Umständen später gar nicht gewählt werden oder gar nicht zur Wahl stehen. Inwieweit dieser Kündigungsschutz auch mit einem durchsetzbaren Beschäftigungsanspruch einhergeht, wurde vom Landesarbeitsgericht Köln (LAG) beantwortet.
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Kein Studium, kein Höchstsatz: Erfahrener Altenpfleger als Berufsbetreuer formal weniger qualifiziert als ein Astrophysiker
Einst richtete sich die Eingruppierung von Berufsbetreuern nach konkret nutzbaren Fachkenntnissen. Gerichte stuften Betreuer daraufhin individuell ein. Seit einer Gesetzesänderung 2023 braucht man für die höchste Vergütungsgruppe jedoch ein abgeschlossenes Studium – egal, welcher Fachrichtung. Ein Astrophysiker ohne jegliche Betreuungserfahrung bekommt für Betreuungen mehr Geld als ein Altenpfleger. Gegen diese Regelung zog ein erfahrener Altenpfleger kürzlich vor das Bayerische Oberlandesgericht (BayObLG).