Verstoß gegen die DSGVO: Steuererklärung trotz Hinweises an die alte Adresse gesendet – Kanzlei ist schadensersatzpflichtig
Die Automatisierung von Prozessen verspricht Zuverlässigkeit. Doch wie es so ist: Spielt der Mensch bei der Dateneingabe oder -pflege nicht korrekt mit, versagt auch dieses Prinzip. So musste sich hier das Amtsgericht Wesel (AG) damit befassen, wie hoch der erlittene Schaden ist, wenn aufgrund der unterlassenen Datenpflege durch eine Kanzlei die Steuerklärung Fremden in die Hände fällt – und das auch noch in einer kleinen Gemeinde, wo man einander kennt.
Unzulässige Beeinflussung: Irreführende Gestaltung beim Abschluss einer Ticketversicherung
Beim Design von Websites sollte in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht bei dem Motto "Mach groß, mach bunt, mach laut!" stets Vorsicht geboten sein. Denn Verbraucherschützer haben ein Auge darauf, wenn Verbraucher manipuliert werden. In diesem Fall prüfte das Oberlandesgericht Bamberg (OLG), ob die grafische Gestaltung auf der Internetseite eines Ticketanbieters bei Abschluss einer Ticketversicherung zulässig war.
Mit Bierdose am Beckenrand: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach versehentlichem Zahnbruch beim Ballspiel
Eben noch gelacht vor lauter Frohsinn und schon fehlt ein Schneidezahn – es geht oft besonders schnell mit folgenreichen Versehen, wenn Sonne, Spaß, Wasser und womöglich gar Alkohol im Spiel sind. So musste das Landgericht Nürnberg-Fürth (LG) die Folgen eines Urlaubsspaßes bewerten und dabei die Frage klären, ob ein Mann, der beim Ballspielen vom Ball getroffen wurde und dabei einen Zahn verlor, Ersatz verlangen konnte.
Top-News
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Eheschließungserklärung: Onlineform der Eheschließung in Deutschland nicht wirksam
Eheschließungserklärungen sind auch in Deutschland möglich. Sie müssen aber von den Eheschließenden vor dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit abgegeben werden. Eine von Deutschland aus per Videotelefonie vor einem Standesbeamten in den USA geschlossene Ehe ist in Deutschland hingegen unwirksam, wie diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zeigt.
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Dienstkleidungsvorgaben: Umkleidezeiten sind trotz Krankheit und Urlaubs zu bezahlen
Im Fall von Krankheit gilt das sogenannte Lohnausfallprinzip: Der Arbeitgeber muss dem erkrankten Arbeitnehmer das bezahlen, was dieser bekäme, wenn er gearbeitet hätte. Wie es unter diesem Gesichtspunkt aber mit bezahlten Umkleidezeiten aussieht, musste das Landesarbeitsgericht Nürnberg (LAG) entscheiden.
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Betriebliche Arbeitspausen: Flexible Festlegung der Pausen bei entsprechend betrieblichen Erfordernissen möglich
Pausenzeiten müssen nicht immer bereits zu Beginn des Arbeitstags feststehen – lediglich bei Pausenbeginn muss ein Arbeitnehmer wissen, wie lange er Erholungspause hat und somit frei über diesen Zeitraum verfügen kann. Dieser Auffassung ist jedenfalls das Bundesarbeitsgericht (BAG). Anlass für diese Konkretisierung war die Klage eines Mannes, der sich durch die Umstände seiner Pause offenbar gegängelt fühlte.