Kündigungsfrist in der Leiharbeit: Ihre Rechte als Zeitarbeitnehmer
Kündigungsfristen in der Leiharbeit unterliegen sowohl gesetzlichen Regelungen nach § 622 BGB als auch tarifvertraglichen Bestimmungen der Zeitarbeitsbranche. Leiharbeitnehmer haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer, jedoch können Tarifverträge kürzere Kündigungsfristen vorsehen. Das Dreiecksverhältnis zwischen Verleihunternehmen, Leiharbeitnehmer und Entleiher schafft besondere rechtliche Herausforderungen. Nach neun Monaten Überlassung greift der Gleichbehandlungsgrundsatz. Professionelle Beratung ist aufgrund der komplexen Rechtslage empfehlenswert.
Was sind Gründe für eine fristlose Kündigung: Wenn das Arbeitsverhältnis sofort endet
Fristlose Kündigungen sind nur bei wichtigen Gründen nach § 626 BGB zulässig, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Typische Gründe sind Diebstahl, Tätlichkeiten, schwere Beleidigungen oder Konkurrenztätigkeit. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes erfolgen. Eine umfassende Interessenabwägung und oft eine vorherige Abmahnung sind erforderlich. Beide Seiten sollten sich professionell beraten lassen, da die rechtlichen Anforderungen sehr streng sind.
Betriebsbedingte Kündigung: Sozialplan und Abfindung richtig verstehen
Das Zusammenspiel von betriebsbedingter Kündigung, Sozialplan und Abfindung unterliegt komplexen arbeitsrechtlichen Regelungen. Betriebsbedingte Kündigungen erfordern dringende betriebliche Erfordernisse und ordnungsgemäße Sozialauswahl. Sozialpläne nach § 112 BetrVG gehen über gesetzliche Mindeststandards hinaus und regeln Abfindungen meist nach Betriebszugehörigkeit und Lebensalter. Abfindungen unterliegen der Einkommensteuer, können aber durch die Fünftelregelung begünstigt werden. Professionelle Beratung ist zur Durchsetzung optimaler Ansprüche unerlässlich.
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Umgangsrecht von Rauchern: Aus Passivrauchen folgt noch keine Kindeswohlgefährdung durch den Vater
Paare trennen sich nicht zuletzt aufgrund der unterschiedlichen Auffassung von richtiger Kindererziehung und richtigem Verhalten vor den Kindern. So kann nach einer Scheidung Streit darüber entstehen, ob einem umgangsberechtigten Elternteil das Rauchen im Beisein der Kinder verboten werden darf. Das Oberlandesgericht Bamberg (OLG) musste in einem solchen Fall Recht sprechen.
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Kontinuität und Stabilität: Allein das Kindeswohl ist bei Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zu berücksichtigen
Lassen sich Eltern scheiden und können sich diese nicht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Kinder verständigen, muss ein Gericht entscheiden. Bei der Entscheidungsfindung hat das Kindeswohl für das Gericht als Entscheidungskriterium oberste Priorität – so auch für das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).
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Kindesunterhalt: Auch Erziehende im Wechselmodell können ihre Kinder vertreten
Trennen sich Eltern, sind verschiedene Umgangsmodelle denkbar. Manche Eltern entscheiden sich für das Wechselmodell, bei dem die Kinder mit beiden Elternteilen in engem Kontakt bleiben. Die Kinder wechseln jeweils den Wohnort und leben mal bei dem einen oder mal bei dem anderen Elternteil. Allerdings stellt sich in diesem Modell die Frage, ob die Eltern die Kinder vor Gericht vertreten können. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) war zu diesem Thema gefragt.