Folgenschwere Angstreaktion: Keine Haftung nach Fahrradsturz ohne Berührung durch sich näherndes Auto
Es ist aus Sicht von Fußgängern und Radfahrern durchaus ratsam, dem motorisierten Straßenverkehr mit Vorsicht zu begegnen. Dennoch sollte sämtlichen Verkehrsteilnehmern klar sein, dass Angst auch deshalb ein schlechter Ratgeber ist, weil sie oftmals zu Überreaktionen verleitet. Und dass diese nicht nur fremdgefährdend sein kann, sondern auch die eigene Gesundheit in Mitleidenschaft zieht, zeigt der folgende Fall des Oberlandesgerichts Hamm (OLG).