Kein Mietmangel: Taubenkot auf dem Balkon muss hingenommen und mieterseitig entfernt werden
Für einige Menschen sind Tauben schützens- und liebenswerte Tiere, andere hingegen äußern außerhalb von Trauungsritualen nur Schlechtes über die fliegenden Friedenssymbole. Fakt ist, dass dauerhafter Taubenkot weder gesund für den Menschen noch förderlich für die Bausubstanz ist. Wer nun aber in einem Mietverhältnis dafür sorgen muss, diesen langfristigen Schäden entgegenzuwirken, musste im Folgenden das Amtsgericht Hanau (AG) bewerten.