Nachweis für Straftaten: Ohne objektive Beweise für eine von zwei geschilderten Versionen wird die Klage abgewiesen
Es ist schwer, an sein Recht zu kommen, wenn es an Beweisen fehlt, die den Anspruch eindeutig belegen. Auch wenn dies am Gerechtigkeitsempfinden nagt: Den Gerichten – wie im Folgenden dem Amtsgericht München (AG) – bleibt in Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht, oftmals nichts anderes übrig, als die Klage abzulehnen.