Verletztes Auskunftsverlangen: Bloßer Verstoß gegen DSGVO begründet noch keinen Entschädigungsanspruch
Arbeitnehmer haben nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein Recht darauf, von ihrem Arbeitgeber zu erfahren, ob und, wenn ja, zu welchem Zweck und in welchem Umfang er Daten von ihnen verarbeitet. Erteilt der Arbeitgeber eine entsprechende Auskunft nicht, kann der Arbeitnehmer Schadensersatz fordern, wie im folgenden Fall vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG).