Ohne Mittelstreifen und Bankett: Wer auf schmaler und kurviger Straße eine Kolonne überholt, haftet im Ernstfall
Zwar erfreuen sich komfortable Pkws nach wie vor großer Beliebtheit. Dem Fakt, dass mit steigendem Komfort und größerer Sicherheit aber auch immer größere Dimensionen einhergehen, wird nicht immer ausreichend Rechnung getragen. Das Landgericht Ellwangen (LG) musste entscheiden, ob ein Pkw-Fahrer erwarten darf, dass ihm und seinem zweieinhalb Meter breiten Fahrzeug beim Überholen genug Platz eingeräumt wird.