
Verkehrssicherungspflicht verletzt: Selbst sichtbare Kabel können auf Wochenmarkt schmerzhafte und teure Folgen haben
Auf Wochenmärkten und ähnlichen Veranstaltungen mit Verkaufsständen oder Fahrgeschäften müssen Kabel verlegt werden. Dass es sich hierbei um Stolperfallen handelt, die gut zu sichern sind, sollte sich besonders bei Veranstaltungsprofis längst herumgesprochen haben. Dass dem nicht so ist, beweist die Tatsache, dass sich das Oberlandesgericht Köln (OLG) erneut einer derartigen Verkehrssicherungspflichtverletzung annehmen musste.