Schimmel in Frischetheke: Stellvertretender Filialleiter lediglich zu Stichprobenkontrollen verpflichtet
Bei dem Wort „Frischetheke“ sollte man nicht an Schimmel denken müssen. Dennoch passiert es, dass das dort angebotene Obst und Gemüse nicht so frisch ist wie erwartet. Die Frage, die das Arbeitsgericht Siegburg (ArbG) zu beantworten hatte, war, wer für einen solchen – sich gar wiederholenden – Lapsus verantwortlich sei. Der Arbeitgeber meinte hier: der stellvertrende Filialleiter. Richtig?