
Rechtswidrige Heimunterbringung: Auch bei elterlicher Manipulation überwiegt Kindeswohl gegenüber berechtigtem Umgangsinteresse
Wenn ein Kind seinen getrennt lebenden Elternteil plötzlich nicht mehr sehen will, muss es dafür Gründe geben. Im folgenden Fall eines siebenjährigen Mädchens, das bei seiner Mutter wohnte, war diese ihrerseits von “sexuell getönten Vorfällen” beim Umgangskontakt ausgegangen, der Vater seinerseits von einer Manipulation durch die Mutter. Schließlich musste das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) entscheiden.