
Unpräzise Nacherbenregelung: Erbe sollte stets konkret benannt und nicht nur umschrieben werden
Im Grunde genommen hatte der Erblasser dieses Falls völlig Recht. Sein Stiefsohn war behindert, und der Mann wollte mit seiner letztwilligen Verfügung sicherstellen, dass es dem Sohn später an nichts fehle und dafür jene Person, die sich besonders gut um ihm kümmern würde, zu dessen Nacherbin werden solle. Erbrechtsinteressierte ahnen jedoch, dass hier etwas Entscheidendes fehlt – und so sah es auch das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG).