
Insolvenzanfechtung: Vermächtniserfüllung ist keine unentgeltliche Verpflichtung
Stellt sich nach der Annahme einer Erbschaft heraus, dass der Nachlass überschuldet ist, kann ein Nachlassinsolvenzverfahren in Betracht gezogen werden, um dem Nachlass zuvor ausgesondertes Vermögen wieder zurückzuführen. Das ist meist der Fall, wenn die Aussonderung aus dem Nachlass unentgeltlich – also ohne Gegenleistung – erfolgt ist. Mit einem solchen Anfechtungsfall musste sich das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) auseinandersetzen.