Abwesend ist abwesend: Streikteilnahme führt zur Kürzung der Anwesenheitsprämie
Wenn es gilt, dass während eines Streiks die Arbeitspflichten ruhen, darf die daraus resultierende Nichtanwesenheit logischerweise auch nicht zu Fehlzeiten führen – oder etwa doch? Das Landesarbeitsgericht Nürnberg (LAG) musste hier differenzieren, denn eine vom Arbeitnehmer akzeptierte Regelung zu einer Anwesenheitsprämie stand dieser Annahme entschieden entgegen. Lesen Sie hier, warum.