Fehler im Aufhebungsvertrag: Arbeitnehmer darf auf vereinbarte Zahlungen vertrauen
Ob ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine bereits vereinbarte Höhe seines Überbrückungsgeldes hat, auch wenn in Beratungsgesprächen auf mögliche Änderungen hingewiesen wurde, musste das Landesarbeitsgericht Köln (LAG) klären. Dessen Augenmerk galt dabei der Frage, ob ein Hinweis auf die Berechnungsform des Überbrückungsgeldes sowie ein ausgehändigtes Merkblatt den Zahlungsanspruch aus dem Aufhebungsvertrag mindern kann.