Alles Zumutbare getan? Nicht jede Verspätung durch Blitzeinschlag zieht Anspruch auf Ausgleichszahlung nach sich
Das Leben ist oft unberechenbar – selbst, wenn wir alles daransetzen, es absehbarer zu gestalten. Auch Fluggesellschaften sind angehalten, alles ihnen Mögliche zu tun, um ihren Flugverkehr so zuverlässig wie möglich durchzuführen. Sonst kann es teuer werden. Was aber ihre Pflicht zur Zahlung einer Entschädigung nach einem Blitzeinschlag und den daraufhin notwendigen Maßnahmen angeht, musste kürzlich der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden.