Abmahnung nicht unentbehrlich: AfD-Parteizentrale muss erst gemäß vertraglichem Sonderkündigungsrecht geräumt werden
Zur einer großen Meldung wurde eine Frage, die für das Landgericht Berlin (LG) in Mietrechtsachen quasi zum Tagesgeschäft gehört: Muss der Bundesverband der AfD seine Bundesgeschäftsstelle verlassen, weil der Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses für unzumutbar erklärt hat? Dem Gericht blieb trotz aufgeheizter medialer Begleitung nichts anderes übrig, als – wie immer ganz unaufgeregt – zu prüfen, ob eine vorzeitige Räumung möglich war oder ob die vertraglich vereinbarten Termine galten.