Streit der Erbengemeinschaft: Keine Einrichtung einer Nachlasspflegschaft, wenn lediglich die Erbquoten strittig sind
Eine Nachlasspflegschaft kann angeordnet werden, um den Nachlass einer verstorbenen Person zu sichern und zu verwalten, wenn kein handlungsfähiger Erbe vorhanden oder bekannt ist. Das Oberlandesgericht München (OLG) musste kürzlich entscheiden, ob eine Nachlasspflegschaft angeordnet werden muss, wenn zwar Uneinigkeit über die Erbquoten besteht, die Erben selbst aber feststehen.