
Zu spät am Gate: Fluggesellschaft muss Reisende mitnehmen, wenn das Boarding noch im vollen Gange ist
Bis wann Fluggäste am Gate boarden müssen – also schlichtweg in den Flieger steigen müssen -, um ihre Mitnahme noch sicherzustellen, war die Frage, die vor dem Landgericht Frankfurt am Main (LG) landete. Des Pudels Kern dabei war, wie spät “zu spät” ist und welche Zeichen dafür sprechen, doch noch Glück haben zu können.