
Kündigungsschutzklage nach Ablauf der Frist
Nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist für Kündigungsschutzklagen gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam, auch wenn sie ursprünglich rechtswidrig war. Ausnahmen bestehen nur in seltenen Fällen bei nachträglicher Zulassung der Klage durch das Gericht. Entscheidend sind unverschuldete Fristversäumung, schwerwiegende Gründe und schnelles Handeln nach Wegfall des Hindernisses. Eine gründliche Vorbereitung und rechtzeitige Beratung können solche Probleme von vornherein vermeiden.