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Month: August 2025

  • Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen Krankheit und Abfindungsansprüche
    Arbeitsrecht

    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen Krankheit und Abfindungsansprüche

    Krankheitsbedingte Kündigungen im öffentlichen Dienst sind aufgrund verstärkter Fürsorgepflicht und tarifvertraglicher Sonderregelungen schwerer durchsetzbar als in der Privatwirtschaft. Für Angestellte und Arbeiter gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes (§ 1 Abs. 1 KSchG), das im öffentlichen Dienst durch tarifvertragliche Bestimmungen, insbesondere im TVöD und TV-L, in bestimmten Einzelpunkten ergänzt wird. Abfindungsansprüche können sich durch spezielle tarifvertragliche Regelungen wie den TVöD oder TV-L ergeben, etwa bei betriebsbedingter Beendigung. Ein genereller Abfindungsanspruch besteht jedoch nicht. Beamte genießen besonderen Schutz und können nur in extremen Ausnahmefällen entlassen werden. Eine fachkundige Beratung ist aufgrund der komplexen Rechtslage unerlässlich.

  • Kündigungsschutzklage Frist: Ihre Rechte und die entscheidenden Drei Wochen
    Arbeitsrecht

    Kündigungsschutzklage Frist: Ihre Rechte und die entscheidenden Drei Wochen

    Die Drei-Wochen-Frist für Kündigungsschutzklagen nach § 4 KSchG ist eine der wichtigsten Fristen im Arbeitsrecht. Sie beginnt mit dem Zugang der Kündigung und endet ohne Rücksicht auf Wochenenden oder Feiertage. Versäumt ein Arbeitnehmer diese Frist, gilt die Kündigung als rechtswirksam, selbst wenn sie materiell rechtswidrig war. Ausnahmen gelten insbesondere, wenn der Arbeitnehmer unverschuldet gehindert war, die Klage rechtzeitig zu erheben (§ 5 KSchG), oder wenn die Kündigung von Anfang an nichtig ist – etwa wegen fehlender Schriftform, Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder ohne erforderliche Zustimmung eines Dritten. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist entscheidend für die Wahrung der Rechte.

  • Änderungskündigung betriebsbedingt: Ihre Rechte und Handlungsoptionen im Überblick
    Arbeitsrecht

    Änderungskündigung betriebsbedingt: Ihre Rechte und Handlungsoptionen im Überblick

    Die betriebsbedingte Änderungskündigung bietet dem Arbeitgeber die Möglichkeit, Ihnen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter geänderten Bedingungen im Wege einer Kündigung anstelle einer Beendigungskündigung vorzuschlagen. Das Angebot können Sie annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen und gerichtlich überprüfen lassen. Der Arbeitnehmer kann das Änderungsangebot annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt akzeptieren. Entscheidend sind die ordnungsgemäße Sozialauswahl, sachliche Begründung der betrieblichen Notwendigkeit und verhältnismäßige Änderungen. Eine rechtliche Prüfung ist aufgrund der komplexen Rechtslage und möglichen Unwirksamkeit empfehlenswert.

  • Kündigungsfrist nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit: Ihre Rechte und Schutzfristen im Überblick
    Arbeitsrecht

    Kündigungsfrist nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit: Ihre Rechte und Schutzfristen im Überblick

    Nach acht Jahren Betriebszugehörigkeit haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine verlängerte Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende bei Arbeitgeberkündigungen. Diese gesetzliche Schutzfrist nach § 622 BGB kann durch Tarifverträge modifiziert werden. Wichtige Aspekte sind die korrekte Berechnung der Betriebszugehörigkeit, unterschiedliche Fristen für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkündigungen sowie die Rechtswirkungen bei fehlerhaften Kündigungsfristen. Eine fachkundige Beratung sichert die optimale Durchsetzung Ihrer Rechte.