
Wohnungseigentümerversammlung: Einladung durch falsche Person macht getroffene Beschlüsse nicht automatisch unwirksam
Was sich auf den ersten Blick liest wie ein Bruderzwist, ist für Eigentümer mit lediglich Miteigentumsanteilen nicht uninteressant. Aber auch alle anderen Eigentümer von Wohneigentum sollten sich das folgende Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (LG) gut merken. Denn es geht einmal mehr um Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung und deren Gültigkeit.