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Month: March 2025

  • Betreuungsrecht: Keine persönliche Anhörung ohne Anwesenheit des Verfahrenspflegers
    Familienrecht

    Betreuungsrecht: Keine persönliche Anhörung ohne Anwesenheit des Verfahrenspflegers

    Im Jahr 2023 wurde dem Betreuungsrecht der § 319 Abs. 2 Satz 2 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) hinzugefügt. Dieser schreibt vor, dass ein hinzugezogener Verfahrenspfleger generell an der persönlichen Anhörung eines Betroffenen teilnehmen muss – es sei denn, seine Entbehrlichkeit ist gut begründet. Unter diesen Prämissen musste das Landgericht Lübeck (LG) einen vom Amtsgericht Oldenburg (AG) gefassten Beschluss prüfen; dabei ging es immerhin um das hohe Grundrecht auf Freiheit der betreffenden Person.

  • Kindliche Gewalterfahrung: Umgangsausschluss kann nach häuslicher Gewalt verlängert werden
    Familienrecht

    Kindliche Gewalterfahrung: Umgangsausschluss kann nach häuslicher Gewalt verlängert werden

    Um Menschen durch Gewalterfahrungen nachhaltig zu prägen, muss sich die Gewalt nicht direkt gegen sie wenden. Das zeigt sich oft genug an häuslicher Gewalt, der Kinder beizuwohnen gezwungen sind. Erlebt ein Kind, wie der eine Elternteil gegen den anderen Gewalt ausübt, ist das bei der Entscheidung zum Umgangsrecht stets zu berücksichtigen. Dass ein bereits getroffener Umgangsausschluss in der zweiten Instanz sogar noch verlängert werden kann, zeigt dieser Fall des Oberlandesgerichts Saarbrücken (OLG).

  • Sorgerechtsverfahren: Sorgfältige Ermittlung und Beschlussbegründung auch bei elterlicher Zustimmung unabdingbar
    Familienrecht

    Sorgerechtsverfahren: Sorgfältige Ermittlung und Beschlussbegründung auch bei elterlicher Zustimmung unabdingbar

    Sind Eltern nicht in der Lage, adäquat für ihr Kind zu sorgen, kann das Kind von den Eltern getrennt werden. Ob die Voraussetzungen für die Trennung vorliegen, muss das Gericht im Wege der Amtsermittlung nicht nur feststellen, sondern in seinem entsprechenden Beschluss auch sorgfältig begründen. Dies gilt selbst dann, wenn die Eltern der Trennung zustimmen – so wie im folgenden Fall des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG).

  • Umgangsrecht: Gericht muss Abänderungsbedarf in Kindschaftssachen stets prüfen
    Familienrecht

    Umgangsrecht: Gericht muss Abänderungsbedarf in Kindschaftssachen stets prüfen

    Getroffenen Umgangsregelungen zu widersprechen, taugt im Familienrecht oft als “Störfeuer” gegen das Familienleben des aktuell sorgeberechtigten Elternteils. Daher können Gerichte ein Änderungsverfahren auch ohne Prüfung ablehnen, sobald es an begründenden Anhaltspunkten fehlt. Derlei Anhaltspunkte lagen nach Ansicht eines Kindsvaters im folgenden Fall jedoch eindeutig vor, und das Oberlandesgericht Bamberg (OLG) sah dies genauso.