Bußgeld zu schnell auf der Autobahn: Das droht bei einem Blitzerfoto

Artikel vom 28.08.2026

Wie hoch ein Bußgeld ausfällt, wenn Sie auf der Autobahn zu schnell unterwegs waren, richtet sich vor allem danach, wie stark Sie die zulässige Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz überschritten haben. In diesem Beitrag erklären wir, welche Bußgelder, Punkte und Fahrverbote drohen, wie die Verjährung funktioniert und was Sie nach einem Blitzerfoto tun sollten.

Bußgeld zu schnell auf der Autobahn: Das droht bei einem Blitzerfoto

Das Wichtigste in Kürze

  • Auf der Autobahn gelten für Pkw grundsätzlich dieselben Bußgeldsätze wie für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften, gestaffelt nach der Überschreitung nach Toleranzabzug.
  • Ab 21 km/h zu schnell gibt es einen Punkt in Flensburg, ab 41 km/h zusätzlich ein Fahrverbot von in der Regel einem Monat.
  • Seit dem 1. Juli 2026 beträgt die Verfolgungsverjährung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sechs Monate ab Beendigung der Tat, die frühere Drei-Monats-Frist ist entfallen.

Die Inhalte dieses Beitrags sind nach bestem Wissen erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle rechtliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Für eine Bewertung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.

Wie hoch ein Bußgeld ausfällt, wenn Sie auf der Autobahn zu schnell unterwegs waren, richtet sich vor allem danach, wie stark Sie die zulässige Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz überschritten haben. Als Kanzlei für Verkehrsrecht in Straelen prüfen wir regelmäßig Bußgeldbescheide nach Geschwindigkeitsverstößen und begleiten Mandanten durch das Einspruchsverfahren. In diesem Beitrag erklären wir, welche Bußgelder, Punkte und Fahrverbote drohen, wie die Verjährung funktioniert und was Sie nach einem Blitzerfoto tun sollten.

Welche Höchstgeschwindigkeit gilt auf der Autobahn?

Ist auf einem Autobahnabschnitt kein Tempolimit angeordnet, gilt keine feste gesetzliche Höchstgeschwindigkeit für Pkw. Nach der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung wird lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen, ein Bußgeld löst deren Überschreitung allein nicht aus. Ein Bußgeld setzt entweder ein durch Verkehrszeichen angeordnetes Tempolimit voraus oder eine den Umständen nicht angepasste Geschwindigkeit nach § 3 Abs. 1 StVO, etwa bei Nebel, Regen oder Baustellen. Ist auf einem Autobahnabschnitt ein Tempolimit ausgeschildert, gilt dieses verbindlich, unabhängig von der Richtgeschwindigkeit.

Wie hoch ist das Bußgeld bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn?

Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn gelten grundsätzlich die Regelsätze der Tabelle 1 Buchstabe c zur Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) für Geschwindigkeitsverstöße außerhalb geschlossener Ortschaften. Für Pkw ohne Anhänger gelten folgende Regelsätze:

Überschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h 20 €
11–15 km/h 40 €
16–20 km/h 60 €
21–25 km/h 100 € 1
26–30 km/h 150 € 1 bei Wiederholung 1 Monat
31–40 km/h 200 € 1 bei Wiederholung 1 Monat
41–50 km/h 320 € 2 1 Monat
51–60 km/h 480 € 2 1 Monat
61–70 km/h 600 € 2 2 Monate
über 70 km/h 700 € 2 3 Monate

Die Regelsätze gehen von einer fahrlässigen Begehung unter gewöhnlichen Umständen aus, bei Vorsatz oder besonderen Gefahrenlagen kann die Geldbuße im Einzelfall höher ausfallen. Zum Bußgeld können außerdem Gebühren und Auslagen hinzukommen.

Ab wann gibt es einen Punkt in Flensburg?

Ein Punkt im Fahreignungsregister wird bei Pkw regelmäßig ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h eingetragen, sowohl innerorts als auch außerorts. Ab 41 km/h außerorts sind es zwei Punkte. Die Punktebewertung richtet sich nach § 4 StVG in Verbindung mit Anlage 13 zu § 40 FeV.

Ab wann droht ein Fahrverbot?

Bei einer erstmaligen Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts sieht die Tabelle 1 der BKatV ein Regelfahrverbot ab 41 km/h vor, gestaffelt nach der Höhe der Überschreitung von einem bis zu drei Monaten. Rechtsgrundlage für die Anordnung eines Fahrverbots ist § 25 Abs. 1 StVG bei grober oder beharrlicher Pflichtverletzung, die BKatV konkretisiert dies für die einzelnen Übertretungsstufen.

Was gilt bei mehrfachen Verstößen?

Auch unterhalb dieser Schwelle kann ein Fahrverbot drohen, wenn Sie als Wiederholungstäter gelten. Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV kommt ein Fahrverbot in der Regel in Betracht, wenn wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde und innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft dieser Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begangen wird. In diesem Fall droht regelmäßig ein zusätzliches einmonatiges Fahrverbot, sofern die Tabelle für die neue Übertretung nicht ohnehin schon ein längeres Fahrverbot vorsieht.

Wie wird die Messtoleranz berücksichtigt?

Bevor eine gemessene Geschwindigkeit dem Bußgeld zugrunde gelegt wird, zieht die Bußgeldstelle einen Toleranzwert ab, um Messungenauigkeiten auszugleichen. Häufig wird bei standardisierten Messverfahren ein Toleranzabzug von 3 km/h bis 100 km/h und von 3 Prozent bei höheren Geschwindigkeiten berücksichtigt. Maßgeblich sind jedoch stets das konkrete Messverfahren, die Gerätezulassung und die Umstände des Einzelfalls, eine feste gesetzliche Toleranzregel gibt es dafür nicht. Für die Einstufung in die Bußgeldtabelle ist der im Bescheid zugrunde gelegte Wert nach Abzug der berücksichtigten Toleranz maßgeblich.

Wie lange kann ein Bußgeldbescheid noch verfolgt werden?

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt die Verfolgungsverjährung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und den meisten anderen Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG sechs Monate ab Beendigung der Tat. Die zuvor geltende zweistufige Frist von zunächst drei und nach Erlass eines Bußgeldbescheids weiteren sechs Monaten ist durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes entfallen. Für einzelne, hier nicht einschlägige technische Fahrzeug- und Fahrzeugteilverstöße gelten weiterhin Sonderfristen. Diese Frist kann durch bestimmte, auf Sie als Betroffenen bezogene Verfolgungshandlungen unterbrochen werden, insbesondere durch Ihre erste Vernehmung oder die Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie, § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG. Nach jeder wirksamen Unterbrechung beginnt die Frist erneut, § 33 Abs. 3 Satz 1 OWiG.

Wie legen Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein?

Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Einspruch eingelegt werden, § 67 Abs. 1 OWiG. Diese Frist gilt unabhängig davon, ob Sie die Geschwindigkeitsmessung, die Fahrereigenschaft oder die Höhe der Sanktion anzweifeln. Nach Ablauf der Frist wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig.

Was Sie nach einem Blitzerfoto auf der Autobahn tun sollten

Prüfen Sie zunächst, ob überhaupt ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid vorliegt. Notieren Sie das Zustelldatum des Bußgeldbescheids, denn ab dessen Zustellung läuft grundsätzlich die zweiwöchige Einspruchsfrist (§ 67 Abs. 1 OWiG). Äußern Sie sich möglichst nicht vorschnell zur Fahrereigenschaft, ohne die Unterlagen geprüft zu haben. Prüfen Sie außerdem, ob Messfoto und Messprotokoll die vorgeworfene Geschwindigkeit tatsächlich eindeutig belegen. Bei einem drohenden Fahrverbot oder Zweifeln an der Messung lohnt sich häufig eine anwaltliche Akteneinsicht, bevor die Einspruchsfrist verstreicht.

Fazit

Ob und in welcher Höhe ein Bußgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn droht, hängt von der gefahrenen Überschreitung nach Toleranzabzug ab, ab 21 km/h kommen Punkte, ab 41 km/h in der Regel ein Fahrverbot hinzu. Seit Juli 2026 haben die Bußgeldstellen mit der neuen Sechs-Monats-Verjährung für Geschwindigkeitsüberschreitungen zudem deutlich mehr Zeit für die Bearbeitung. Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben, sprechen Sie uns an. Wir prüfen Ihre Unterlagen und die Erfolgsaussichten eines Einspruchs, bevor die Frist verstreicht.

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Häufig gestellte Fragen

Gilt auf der Autobahn immer ein Bußgeld ab 130 km/h?

Nein, 130 km/h sind auf unbeschränkten Autobahnen lediglich eine Richtgeschwindigkeit, kein verbindliches Tempolimit. Ein Bußgeld setzt ein angeordnetes Tempolimit oder eine unangepasste Geschwindigkeit voraus.

Werden Lkw und Wohnmobile genauso bestraft wie Pkw?

Nein, für Kraftomnibusse, gekennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern sowie bestimmte Lkw und Fahrzeuge mit Anhänger gelten eigene, in der Regel strengere Tabellen der BKatV.

Was passiert, wenn ich den Anhörungsbogen nicht zurückschicke?

Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten, das Verfahren kann aber trotzdem auf Basis der vorliegenden Beweise fortgeführt werden.

Kann ich gegen die Geschwindigkeitsmessung selbst vorgehen?

Ja, im Einspruchsverfahren kann die Messung einschließlich Messgerät, Kalibrierung und Messprotokoll überprüft werden.

Was passiert, wenn ich die Einspruchsfrist verpasse?

Der Bußgeldbescheid wird dann in der Regel rechtskräftig, eine nachträgliche Wiedereinsetzung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich.

Muss ich das Bußgeld sofort bezahlen?

Solange die Einspruchsfrist läuft oder ein Einspruch anhängig ist, muss grundsätzlich noch nicht gezahlt werden. Der Bußgeldbescheid fordert regelmäßig zur Zahlung spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Rechtskraft auf, § 66 Abs. 2 Nr. 2 OWiG.

Zählt eine Baustelle auf der Autobahn anders?

Ja, in Baustellenbereichen gelten häufig eigene, niedrigere Tempolimits, deren Überschreitung nach denselben Tabellen sanktioniert wird.

Wie lange bleibt ein Punkt in Flensburg bestehen?

Die Tilgungsfristen richten sich nach § 29 StVG und sind abhängig von der Schwere des Verstoßes gestaffelt.

Gilt die neue Sechs-Monats-Verjährung auch für schon länger zurückliegende Verstöße?

Für vor dem 1. Juli 2026 begangene Verstöße ist die zeitliche Anwendung der neuen Verjährungsregel gesondert zu prüfen, das Änderungsgesetz enthält hierfür keine ausdrückliche, speziell auf § 26 Abs. 3 StVG bezogene Übergangsvorschrift.

Kann ein Fahrverbot durch berufliche Nachteile abgewendet werden?

In Ausnahmefällen kann von einem Regelfahrverbot abgesehen werden, etwa bei einer unverhältnismäßigen Härte, die Anforderungen hierfür sind jedoch hoch und werden im Einzelfall gerichtlich geprüft.

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