Rote Ampel überfahren: Welche Strafe droht?

Artikel vom 25.08.2026

Das Wichtigste in Kürze Die Inhalte dieses Beitrags sind nach bestem Wissen erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle rechtliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Für eine Bewertung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei. Ein Rotlichtverstoß gehört zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten, die besonders streng geahndet […]

nach elternzeit gekündigt worden

Das Wichtigste in Kürze

  • Entscheidend ist, wie lange die Ampel beim Überfahren bereits Rot zeigte: Bei weniger als einer Sekunde liegt ein einfacher, bei mehr als einer Sekunde ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor.
  • Ein einfacher Rotlichtverstoß wird in der Regel mit 90 Euro und einem Punkt geahndet, ein qualifizierter mit 200 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot.
  • Kommt es zu einer Gefährdung oder einem Unfall, steigt das Bußgeld weiter, unter Umständen droht sogar ein Strafverfahren.

Die Inhalte dieses Beitrags sind nach bestem Wissen erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle rechtliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Für eine Bewertung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.

Ein Rotlichtverstoß gehört zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten, die besonders streng geahndet werden, denn Ampeln regeln gerade an Kreuzungen den Verkehr zum Schutz aller Beteiligten. Als Kanzlei für Verkehrsrecht in Straelen sehen wir häufig Fälle, in denen Betroffene von der Härte der Sanktionen überrascht sind. Welche Strafe im Einzelfall droht, hängt vor allem von der Dauer der Rotphase sowie von möglichen Begleitumständen ab.

Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß?

Rechtsgrundlage für die Ahndung ist § 37 Abs. 2 StVO in Verbindung mit § 49 StVO und § 24 StVG sowie die laufende Nummer 132 der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung. Maßgeblich für die Einstufung ist der Zeitpunkt, zu dem die Haltelinie überfahren wird. Zeigte die Ampel zu diesem Zeitpunkt weniger als eine Sekunde Rot, handelt es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß. Stand die Ampel bereits länger als eine Sekunde auf Rot, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor. Diese Unterscheidung ist deshalb wichtig, weil sie über die Höhe des Bußgelds, die Anzahl der Punkte und die Frage eines Fahrverbots entscheidet. Moderne Ampelanlagen mit Blitzer können die Rotlichtdauer in der Regel sehr genau erfassen, sodass sich die Einstufung meist eindeutig bestimmen lässt.

Welche Strafe droht bei einem einfachen Rotlichtverstoß?

Für einen einfachen Rotlichtverstoß sieht der Bußgeldkatalog in der Regel eine Geldbuße von 90 Euro sowie einen Punkt im Fahreignungsregister vor. Ein Fahrverbot ist bei einem einfachen Rotlichtverstoß grundsätzlich nicht vorgesehen, es sei denn, es kommt zusätzlich zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder zu einer Sachbeschädigung. In diesen Fällen kann sich die Geldbuße erhöhen und zusätzlich ein zweiter Punkt sowie unter Umständen ein Fahrverbot in Betracht kommen. Wird nur die Haltelinie überfahren, das Fahrzeug aber noch vor dem eigentlichen Gefahrenbereich der Kreuzung zum Stehen gebracht, liegt meist lediglich ein sogenannter Haltelinienverstoß vor, der in der Regel milder geahndet wird.

Welche Strafe droht bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß?

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß wird deutlich strenger geahndet. Hier sieht der Bußgeldkatalog regelmäßig eine Geldbuße von 200 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister sowie ein einmonatiges Fahrverbot vor. Anders als beim einfachen Rotlichtverstoß wird das Fahrverbot hier unabhängig davon verhängt, ob es tatsächlich zu einer konkreten Gefährdung gekommen ist. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine mehr als eine Sekunde andauernde Missachtung des Rotlichts bereits für sich genommen ein besonders gefährliches Verhalten darstellt, da andere Verkehrsteilnehmer regelmäßig bereits in die Kreuzung eingefahren sind oder sich darauf verlassen, dass die Kreuzung frei ist.

Was passiert bei einer Gefährdung oder einem Unfall?

Kommt es infolge eines qualifizierten Rotlichtverstoßes zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, erhöht sich die Geldbuße auf in der Regel 320 Euro. Verursacht der Verstoß zudem einen Unfall, steigt sie regelmäßig auf 360 Euro. Punkte und das einmonatige Fahrverbot bleiben auch bei Gefährdung oder Unfall als Regelfolge bestehen, eine längere Dauer kommt nur ausnahmsweise bei besonderen Umständen des Einzelfalls in Betracht. Eine Gefährdung liegt bereits dann vor, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer scharf bremsen oder ausweichen muss, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Ein tatsächlicher Sachschaden ist dafür nicht zwingend erforderlich.

Kann ein Rotlichtverstoß sogar eine Straftat sein?

In besonders gravierenden Fällen kann ein Rotlichtverstoß über die Ordnungswidrigkeit hinaus auch strafrechtlich relevant werden. Nach § 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a StGB macht sich strafbar, wer im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos die Vorfahrt eines anderen missachtet und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet. Wer bei Rot bewusst in eine Kreuzung einfährt und dadurch den bevorrechtigten Querverkehr zu einer Notbremsung zwingt, kann diesen Tatbestand erfüllen. Bei vorsätzlicher Begehung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor, bei fahrlässiger Begehung reicht der Strafrahmen bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Ein tatsächlicher Unfall ist für die Strafbarkeit nicht erforderlich, ein sogenannter Beinahe-Unfall genügt.

Welche Folgen hat ein Rotlichtverstoß in der Probezeit?

Ein Rotlichtverstoß zählt zu den sogenannten A-Verstößen, die während der Fahranfänger-Probezeit besonders streng bewertet werden. Wird während der Probezeit ein solcher Verstoß begangen, verlängert sich die Probezeit in der Regel um zwei Jahre, zusätzlich wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Gerade Fahranfänger sollten deshalb wissen, dass sich ein vermeintlich kleiner Rotlichtverstoß deutlich auf die weitere Probezeit auswirken kann, unabhängig vom eigentlichen Bußgeld.

Wie läuft das Bußgeldverfahren ab und kann ich Einspruch einlegen?

Nach der Feststellung eines Rotlichtverstoßes erhalten Betroffene zunächst meist einen Anhörungsbogen mit der Möglichkeit, sich zum Vorwurf zu äußern. Anschließend ergeht in der Regel ein Bußgeldbescheid mit den Einzelheiten des Vorwurfs und der festgesetzten Sanktion. Gegen diesen Bescheid kann nach § 67 OWiG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich Einspruch eingelegt werden. Ein Einspruch kann sich lohnen, wenn etwa die Messung fehlerhaft war, die Gelbphase der Ampel zu kurz bemessen war oder eine Fahrerverwechslung im Raum steht. Wird die Zwei-Wochen-Frist versäumt, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und lässt sich in der Regel nicht mehr anfechten.

Was sollten Sie jetzt tun?

Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes erhalten haben, sollten Sie die Zwei-Wochen-Frist für einen möglichen Einspruch im Blick behalten und vorschnelle Angaben zur Sache vermeiden. Sinnvoll ist es, den Vorwurf inklusive Messunterlagen und Blitzerfoto anwaltlich prüfen zu lassen, bevor eine Stellungnahme abgegeben wird. Wir prüfen für Sie, ob die Einstufung als einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß zutrifft und ob formale oder technische Fehler im Verfahren vorliegen, die einen Einspruch aussichtsreich erscheinen lassen.

Fazit

Ob ein Rotlichtverstoß glimpflich mit einem Punkt endet oder zusätzlich ein Fahrverbot nach sich zieht, hängt maßgeblich von der Dauer der Rotphase und möglichen Begleitumständen ab. Gerade bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß oder einer Gefährdung lohnt sich eine genaue Prüfung des Bußgeldbescheids. Wir prüfen für Sie, ob die Sanktion rechtmäßig ist und ob ein Einspruch aussichtsreich erscheint. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Was gilt als einfacher Rotlichtverstoß?

Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel beim Überfahren der Haltelinie weniger als eine Sekunde Rot zeigte.

Was gilt als qualifizierter Rotlichtverstoß?

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel beim Überfahren der Haltelinie bereits länger als eine Sekunde Rot zeigte.

Droht bei einem einfachen Rotlichtverstoß immer ein Fahrverbot?

Nein, ein Fahrverbot kommt bei einem einfachen Rotlichtverstoß in der Regel nur bei einer Gefährdung oder Sachbeschädigung in Betracht.

Wie hoch ist das Bußgeld bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß?

In der Regel 200 Euro, dazu kommen zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.

Was passiert, wenn nur die Haltelinie, nicht aber der Gefahrenbereich überfahren wurde?

In diesem Fall liegt meist lediglich ein Haltelinienverstoß vor, der deutlich milder geahndet wird als ein Rotlichtverstoß.

Kann ich gegen einen Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoß Einspruch einlegen?

Ja, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids nach § 67 OWiG.

Wird ein Rotlichtverstoß in der Probezeit besonders geahndet?

Ja, er gilt als A-Verstoß, was zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und einem Aufbauseminar führt.

Kann ein Rotlichtverstoß auch strafrechtlich verfolgt werden?

In besonders schweren Fällen mit konkreter Gefährdung kann er als Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB strafbar sein.

Ist ein Radfahrer bei einem Rotlichtverstoß milder betroffen als ein Autofahrer?

Ja, für Radfahrer fallen die Bußgelder üblicherweise niedriger aus als für Kraftfahrzeugführer, Punkte können dennoch anfallen.

Was, wenn ich nicht sicher bin, ob ich der Fahrer auf dem Blitzerfoto war?

Eine mögliche Fahrerverwechslung sollte anwaltlich geprüft werden, da sie ein häufiger Ansatzpunkt für einen erfolgreichen Einspruch ist.

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