Kündigung in der Zeitarbeit: Ihre Rechte als Leiharbeitnehmer

Artikel vom 22.04.2025

Als Zeitarbeitnehmer gekündigt zu werden, stellt Sie vor besondere rechtliche Herausforderungen im komplexen Dreiecksverhältnis zwischen Ihnen, dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Einsatzbetrieb. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft, ob die Kündigung rechtmäßig ist und zeigt Ihre Handlungsoptionen auf – von der Kündigungsschutzklage mit 3-Wochen-Frist bis zur Abfindungsverhandlung. Die Kanzlei Dr. Rehder steht Ihnen mit ihrer langjährigen Erfahrung kompetent zur Seite.

zeitarbeit gekündigt worden

Das Wichtigste im Überblick:

  • Als Zeitarbeitnehmer haben Sie grundsätzlich die gleichen Kündigungsschutzrechte wie reguläre Arbeitnehmer – doch es gibt entscheidende Besonderheiten, die Sie kennen sollten.
  • Bei Kündigungen durch das Zeitarbeitsunternehmen wegen Auftragsrückgangs muss ein dauerhafter Mangel an Einsatzmöglichkeiten nachgewiesen werden – ein einzelner wegfallender Einsatz reicht nicht aus.
  • Handeln Sie schnell: Die wichtige 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage beginnt mit Erhalt des Kündigungsschreibens – versäumen Sie diese nicht!

Als Zeitarbeitnehmer gekündigt worden zu sein, stellt Sie vor besondere Herausforderungen. Viele Betroffene sind unsicher, welche Rechte ihnen zustehen und wie sie auf eine solche Kündigung reagieren sollten. Diese Unsicherheit ist verständlich, denn das Dreiecksverhältnis zwischen Ihnen, dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Einsatzbetrieb schafft eine komplexe rechtliche Situation, die selbst für Laien schwer zu durchschauen ist.

Die Kanzlei Dr. Rehder mit ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht hat langjährige Erfahrung in der Vertretung von Zeitarbeitnehmern und möchte Ihnen in diesem Beitrag einen umfassenden Überblick über Ihre Rechte und Handlungsoptionen geben, wenn Sie in der Zeitarbeit gekündigt wurden.

Die besondere Situation in der Zeitarbeit: Zwischen zwei Arbeitgebern?

Als Zeitarbeitnehmer befinden Sie sich in einer besonderen Konstellation. Ihr Arbeitsvertrag besteht mit dem Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher), während Sie Ihre Arbeitsleistung in einem anderen Unternehmen (Entleiher) erbringen. Diese Trennung hat entscheidende Auswirkungen, wenn es um das Thema Kündigung geht.

Wer darf Ihnen überhaupt kündigen?

Eine wichtige Erkenntnis vorweg: Nur Ihr tatsächlicher Arbeitgeber – das Zeitarbeitsunternehmen – kann Ihnen kündigen. Der Entleihbetrieb, in dem Sie aktuell eingesetzt sind, kann zwar den Einsatz beenden, aber nicht Ihr Arbeitsverhältnis kündigen. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zur Festanstellung.

Kündigungsgründe in der Zeitarbeit: Was ist rechtens?

Zeitarbeitsunternehmen begründen Kündigungen häufig mit dem Wegfall von Einsatzmöglichkeiten. Doch nicht jede solche Begründung ist rechtlich haltbar. Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Entscheidungen die Rechte von Zeitarbeitnehmern gestärkt.

Wegfall des Kundeneinsatzes: Kein automatischer Kündigungsgrund

Ein wegfallender Kundeneinsatz allein rechtfertigt noch keine betriebsbedingte Kündigung. Das Zeitarbeitsunternehmen nachweisen muss, dass ein dauerhafter Auftragsrückgang vorliegt und keine andere Einsatzmöglichkeit besteht – weder aktuell noch in absehbarer Zukunft.

Die bloße Behauptung, man könne Sie nicht anderweitig einsetzen, reicht nicht aus. Das Zeitarbeitsunternehmen muss konkret darlegen, warum eine Weiterbeschäftigung unmöglich ist.

Kündigung während der Probezeit

In den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses gelten meist erleichterte Kündigungsbedingungen. Dies ist in der Zeitarbeit nicht anders. Die Kündigungsfristen sind in dieser Phase kürzer und der besondere Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes greift noch nicht.

Dennoch gibt es auch hier Grenzen: Eine Kündigung darf nicht diskriminierend oder willkürlich sein. Auch in der Probezeit müssen formale Vorgaben eingehalten werden.

Kündigung bei Krankheit

Die Kündigung wegen Krankheit ist ein heikles Thema – auch in der Zeitarbeit. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich, etwa bei längerfristigen Erkrankungen mit negativer Prognose oder häufigen Kurzerkrankungen, die den Betriebsablauf erheblich stören.

Werden Sie während einer Krankheit gekündigt, sollten Sie besonders aufmerksam sein und rechtlichen Rat einholen.

Kündigungsschutz auch für Zeitarbeitnehmer: Ihre Rechte kennen

Als Zeitarbeitnehmer stehen Ihnen grundsätzlich dieselben Schutzrechte zu wie anderen Arbeitnehmern. Dies gilt insbesondere für den Kündigungsschutz.

Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

Das Kündigungsschutzgesetz gilt auch für Sie, wenn:

  • Sie mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung bei dem Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt sind
  • Das Zeitarbeitsunternehmen regelmäßig mehr als zehn Vollzeitbeschäftigte hat

Beachten Sie: Für die Berechnung der Sechsmonatsfrist ist Ihre Gesamtbeschäftigungsdauer beim Zeitarbeitsunternehmen maßgeblich – nicht die Dauer Ihres aktuellen Einsatzes.

Besonderer Kündigungsschutz

In bestimmten Situationen genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz:

  • Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung
  • Während der Elternzeit
  • Bei Schwerbehinderung
  • Als Betriebsratsmitglied

In diesen Fällen ist eine Kündigung nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf teilweise der Zustimmung von Behörden.

Kündigungsfristen in der Zeitarbeit: Oft tariflich geregelt

Die Kündigungsfristen in der Zeitarbeit weichen häufig von den gesetzlichen Regelungen ab. Dies liegt daran, dass in der Zeitarbeitsbranche verschiedene Tarifverträge gelten, die eigene Kündigungsfristen vorsehen.

Tarifliche Besonderheiten

In vielen Tarifverträgen der Zeitarbeitsbranche sind gestaffelte Kündigungsfristen vereinbart. In den ersten vier Wochen betragen sie oft nur zwei Arbeitstage, bis zum Ende des zweiten Monats häufig eine Woche, vom dritten bis zum sechsten Monat meist zwei Wochen, und ab dem siebten Monat gelten dann die gesetzlichen Fristen. Prüfen Sie unbedingt Ihren Arbeitsvertrag und den geltenden Tarifvertrag, um Ihre konkrete Kündigungsfrist zu ermitteln.

Gesetzliche Kündigungsfristen als Orientierung

Sollten keine tariflichen Regelungen greifen, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB. Die Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Mit zunehmender Beschäftigungsdauer verlängern sich die Fristen für den Arbeitgeber.

Was tun, wenn Ihnen in der Zeitarbeit gekündigt wurde? Ihr Handlungsleitfaden

Wenn Sie als Zeitarbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie strukturiert vorgehen, um Ihre Rechte zu wahren.

1. Kündigungsschreiben prüfen

Prüfen Sie zunächst das Kündigungsschreiben auf formale Fehler. Es sollte vom vertretungsberechtigten Geschäftsführer oder einem Bevollmächtigten unterzeichnet sein, ein konkretes Kündigungsdatum enthalten und die Kündigungsfrist korrekt berechnet sein. Formale Fehler können die Kündigung unwirksam machen.

2. Die 3-Wochen-Frist einhalten

Die wichtigste Frist im Kündigungsrecht: Wenn Sie die Kündigung anfechten wollen, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Kündigungsschreibens Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten. Versäumen Sie die Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig war.

3. Arbeitslosigkeit melden

Melden Sie sich unabhängig von der Frage, ob Sie die Kündigung anfechten wollen, unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos – spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses, mindestens aber drei Tage nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts. Eine verspätete Meldung kann zu einer Sperrzeit und damit zum vorübergehenden Verlust von Leistungen führen.

Kündigungsschutzklage: Ihre stärkste Waffe

Die Kündigungsschutzklage ist das wichtigste Instrument, um sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zu wehren. Sie zielt darauf ab, die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen zu lassen und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen.

Ablauf eines Kündigungsschutzverfahrens

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht formuliert zunächst die Klageschrift und reicht sie beim zuständigen Arbeitsgericht ein. In einem ersten Termin, dem Gütetermin, wird versucht, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Kommt keine Einigung zustande, folgt die Verhandlung vor der Kammer des Arbeitsgerichts. Schließlich entscheidet das Arbeitsgericht durch Urteil über die Wirksamkeit der Kündigung.

Erfolgsaussichten realistisch einschätzen

Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Stichhaltigkeit des Kündigungsgrundes, formalen Aspekten der Kündigung, der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes und besonderen Schutzrechten, die für Sie gelten könnten. In vielen Fällen konnten wir die Weiterbeschäftigung erwirken oder attraktive Abfindungen aushandeln.

Equal-Pay und andere Ansprüche: Mehr als nur Kündigungsschutz

Bei der Prüfung einer Kündigung lohnt es sich oft, auch andere Ansprüche unter die Lupe zu nehmen. Insbesondere Equal-Pay-Ansprüche werden in der Zeitarbeit häufig übersehen.

Equal-Pay: Gleiches Geld für gleiche Arbeit

Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz haben Zeitarbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf das gleiche Entgelt wie vergleichbare Stammarbeitnehmer im Entleihbetrieb. Von diesem Grundsatz kann nur durch bestimmte Tarifverträge abgewichen werden.

Wurden Sie möglicherweise zu niedrig vergütet, können erhebliche Nachzahlungsansprüche bestehen – unabhängig von der Frage der Kündigung.

Arbeitszeugnisanspruch

Vergessen Sie nicht Ihren Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieses sollte wohlwollend formuliert sein und Ihre Tätigkeiten vollständig und wahrheitsgemäß wiedergeben.

Verhandlungsstrategien: Der Weg zur Abfindung

In vielen Fällen ist eine Abfindung ein realistisches Ziel – selbst wenn die Kündigung formal rechtmäßig sein sollte.

Typische Abfindungshöhen

Als Faustregel gilt: Die Abfindung beträgt etwa 0,5 bis 1,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Die genaue Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Alter des Arbeitnehmers, der Wahrscheinlichkeit, einen neuen Job zu finden und der Stärke der rechtlichen Position.

Aufhebungsvertrag als Alternative

In manchen Situationen kann ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung die bessere Alternative zur Kündigungsschutzklage sein. Er bietet den Vorteil der Rechtssicherheit für beide Seiten und kann individuell gestaltet werden.

Vorsicht ist jedoch geboten: Ein Aufhebungsvertrag kann unter Umständen zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Lassen Sie sich daher unbedingt vor der Unterzeichnung rechtlich beraten.

Die Kanzlei Dr. Rehder: Ihr Partner bei Kündigungen in der Zeitarbeit

Die Kanzlei Dr. Rehder verfügt über umfassende Erfahrung in der Vertretung von Zeitarbeitnehmern bei Kündigungen. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt die Besonderheiten der Branche und die typischen Fallstricke.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Prüfung der formalen und inhaltlichen Rechtmäßigkeit der Kündigung
  • Fristgerechte Einreichung der Kündigungsschutzklage
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht
  • Verhandlung von Abfindungen und Aufhebungsverträgen
  • Prüfung von Equal-Pay-Ansprüchen
  • Beratung zu allen weiteren arbeitsrechtlichen Fragen

Unser Erfolgsrezept

In zahlreichen der von uns geführten Kündigungsschutzverfahren konnten wir für unsere Mandanten entweder die Weiterbeschäftigung erwirken oder attraktive Abfindungen aushandeln. 

Dokumente für den Anwalt: Gut vorbereitet zur Beratung

Um Ihre Situation optimal einschätzen zu können, benötigen wir von Ihnen bestimmte Unterlagen. Eine gute Vorbereitung spart Zeit und Kosten.

Diese Dokumente sollten Sie für uns zusammenstellen:

Für eine effektive rechtliche Beratung ist es wichtig, dass Sie Ihren Arbeitsvertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen, das Kündigungsschreiben und eventuell vorhandene Abmahn- oder Versetzungsschreiben mitbringen. Ergänzen Sie diese Unterlagen durch Ihre letzten drei Gehaltsabrechnungen und jegliche Korrespondenz mit dem Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Kündigung. Falls eine Betriebsratsanhörung stattgefunden hat, sind auch diese Dokumente relevant für die rechtliche Beurteilung Ihres Falls.

Schnelles Handeln ist entscheidend

Wenn Sie als Zeitarbeitnehmer gekündigt wurden, ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt. Die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage verstreicht oft schneller als gedacht.

Lassen Sie sich frühzeitig rechtlich beraten, um Ihre Chancen realistisch einschätzen zu können. Auch wenn die Kündigung auf den ersten Blick rechtmäßig erscheint, gibt es oft Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Anfechtung oder zumindest für die Verhandlung einer angemessenen Abfindung.

Die Kanzlei Dr. Rehder steht Ihnen als erfahrener Partner zur Seite – vom ersten Beratungsgespräch bis zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Häufig gestellte Fragen

Kann mir das Entleihunternehmen kündigen?

Nein, nur Ihr tatsächlicher Arbeitgeber – das Zeitarbeitsunternehmen – kann Ihnen kündigen. Der Entleihbetrieb kann lediglich den Einsatz beenden.

Muss mein Zeitarbeitsunternehmen mir einen neuen Einsatz vermitteln, wenn der aktuelle wegfällt?

Ja, solange Ihr Arbeitsverhältnis besteht, ist das Zeitarbeitsunternehmen verpflichtet, Sie zu beschäftigen und zu vergüten. Es muss sich aktiv um eine neue Einsatzmöglichkeit für Sie bemühen.

Welche Kündigungsfristen gelten in der Zeitarbeit?

Die Kündigungsfristen sind häufig in Tarifverträgen geregelt und können von den gesetzlichen Fristen abweichen. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und den anwendbaren Tarifvertrag.

Habe ich als Zeitarbeitnehmer ein Recht auf Abfindung bei Kündigung?

Ein gesetzlicher Abfindungsanspruch besteht generell nicht. Abfindungen werden jedoch häufig im Rahmen von Vergleichen vor dem Arbeitsgericht vereinbart.

Kann mir wegen Krankheit in der Zeitarbeit gekündigt werden?

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist auch in der Zeitarbeit nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Es müssen längerfristige Erkrankungen mit negativer Prognose oder häufige Kurzerkrankungen vorliegen.

Was passiert, wenn ich die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage versäume?

Die Kündigung gilt dann in der Regel als wirksam – selbst wenn sie rechtswidrig war. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen ist eine nachträgliche Klagezulassung möglich.

Kann ich während der Probezeit in der Zeitarbeit gekündigt werden?

Ja, während der Probezeit gelten erleichterte Kündigungsbedingungen. Die Kündigungsfristen sind kürzer und der besondere Kündigungsschutz greift noch nicht.

Darf mein Zeitarbeitsunternehmen mir kündigen, wenn ein einzelner Kunde den Einsatz beendet?

Nein, der Wegfall eines einzelnen Einsatzes rechtfertigt noch keine betriebsbedingte Kündigung. Das Unternehmen muss einen dauerhaften Auftragsrückgang nachweisen.

Habe ich Anspruch auf Equal Pay als Zeitarbeitnehmer?

Grundsätzlich haben Zeitarbeitnehmer Anspruch auf das gleiche Entgelt wie vergleichbare Stammarbeitnehmer. Von diesem Grundsatz kann nur durch bestimmte Tarifverträge abgewichen werden.

Kann ich als Zeitarbeitnehmer Mitglied im Betriebsrat werden?

Sie können sowohl im Betriebsrat des Zeitarbeitsunternehmens als auch im Betriebsrat des Entleihbetriebs aktiv werden. Als Betriebsratsmitglied genießen Sie besonderen Kündigungsschutz.

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