Was tun, wenn man in der Probezeit gekündigt wird?

Artikel vom 16.09.2025

Eine Kündigung in der Probezeit ist für Betroffene oft ein Schock, doch nicht alle Probezeitkündigungen sind rechtmäßig. Wichtige Sofortmaßnahmen sind die Arbeitslosmeldung, Prüfung der Kündigungsrechtmäßigkeit und Wahrung von Klagefristen. Auch ohne allgemeinen Kündigungsschutz gelten Diskriminierungsverbote und besondere Schutzvorschriften. Eine schnelle rechtliche Beratung kann entscheidend sein, um Rechte zu wahren und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

was kann man tun wenn man in der probezeit gekündigt wird

Das Wichtigste im Überblick:

  • Sofort handeln: Arbeitslosmeldung binnen drei Tagen und Prüfung der Kündigungsrechtmäßigkeit sind die ersten wichtigen Schritte 
  • Auch Probezeitkündigungen können unwirksam sein: Diskriminierung, Maßregelungsverbot und besondere Schutzvorschriften gelten auch in den ersten sechs Monaten 
  • Klagefristen beachten: Kündigungsschutzklage muss binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden – auch in der Probezeit

Warum eine Probezeitkündigung besonders belastend ist

Eine Kündigung in der Probezeit trifft Arbeitnehmer oft völlig unerwartet. Gerade in der Anfangsphase eines neuen Jobs, wenn man sich noch einarbeitet und orientiert, wirkt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wie ein persönlicher Rückschlag. Viele Betroffene fühlen sich hilflos und glauben, gegen eine Probezeitkündigung nichts unternehmen zu können.

Diese Resignation ist verständlich, aber nicht immer berechtigt. Auch wenn der allgemeine Kündigungsschutz erst nach sechs Monaten greift, sind Probezeitkündigungen keineswegs rechtsfreie Räume. Wichtige Schutzgesetze gelten von Beginn an, und auch in der Probezeit müssen Arbeitgeber bestimmte Regeln beachten.

Entscheidend ist, dass Betroffene schnell und überlegt handeln. Die ersten Tage nach einer Kündigung sind oft prägend für den weiteren Verlauf. Wer seine Rechte kennt und die richtigen Schritte einleitet, kann häufig bessere Ergebnisse erzielen als zunächst gedacht. Als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht stehen wir Ihnen dabei mit unserer Expertise zur Seite.

Erste Schritte nach der Kündigung

Sofortige Arbeitslosmeldung

Die wichtigste Sofortmaßnahme nach einer Kündigung ist die rechtzeitige Meldung bei der Agentur für Arbeit. Nach Erhalt einer Kündigung sollte man sich spätestens drei Tage nach Kenntniserlangung arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit melden. Die eigentliche Arbeitslosmeldung ist spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit erforderlich. Wird die Frist zur Arbeitsuchendmeldung versäumt, droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Bei einer Kündigung in der Probezeit ist besondere Vorsicht geboten: Da die verkürzte Kündigungsfrist von nur zwei Wochen gilt, bleibt wenig Zeit für die Arbeitslosmeldung. Am besten meldet man sich bereits am Tag der Kündigung arbeitsuchend und klärt den genauen Termin für die Arbeitslosmeldung.

Die Arbeitslosmeldung kann heute auch online erfolgen, was den Prozess erheblich vereinfacht. Wichtig ist, alle erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten: Personalausweis, Sozialversicherungsausweis, Kündigungsschreiben und Arbeitszeugnisse.

Kündigungsschreiben genau prüfen

Das Kündigungsschreiben sollte sorgfältig analysiert werden. Wichtige Prüfpunkte sind:

  • Ist die Kündigung ordnungsgemäß zugegangen?
  • Wurde die richtige Kündigungsfrist eingehalten?
  • Gibt es formale Fehler im Kündigungsschreiben?
  • Sind Kündigungsgründe angegeben, die problematisch sein könnten?

Auch wenn in der Probezeit keine Kündigungsgründe angegeben werden müssen, können freiwillig genannte Gründe Hinweise auf eine möglicherweise unwirksame Kündigung geben. Werden beispielsweise Krankheit, Schwangerschaft oder andere geschützte Merkmale erwähnt, sollten die Alarmglocken läuten.

Dokumentation sichern

Alle relevanten Unterlagen sollten unverzüglich gesichert werden. Dazu gehören:

  • E-Mails und interne Nachrichten
  • Arbeitsverträge und Stellenausschreibungen
  • Zeugenaussagen zu relevanten Vorgängen
  • Krankmeldungen und ärztliche Bescheinigungen
  • Protokolle von Gesprächen mit Vorgesetzten

Viele Arbeitgeber sperren nach einer Kündigung schnell den Zugang zu E-Mail-Systemen und Firmenunterlagen. Daher ist es wichtig, relevante Dokumente schnell zu sichern, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Rechtliche Prüfung der Kündigung

Auch Probezeitkündigungen können unwirksam sein

Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, Probezeitkündigungen seien immer wirksam. Tatsächlich gelten auch in den ersten sechs Monaten wichtige rechtliche Schranken:

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung oder anderer Merkmale. Eine Kündigung, die auf solchen Gründen beruht, ist auch in der Probezeit unwirksam.

Das Maßregelungsverbot nach § 612a BGB verbietet Kündigungen, die erfolgen, weil Arbeitnehmer ihre Rechte wahrgenommen haben. Wer beispielsweise wegen einer berechtigten Krankmeldung oder einer Beschwerde über Arbeitsschutzbestimmungen gekündigt wird, kann sich dagegen wehren.

Besondere Schutzvorschriften prüfen

Bestimmte Personengruppen genießen auch in der Probezeit besonderen Schutz:

Schwangere Arbeitnehmerinnen können nach § 17 Mutterschutzgesetz grundsätzlich nicht gekündigt werden – auch nicht in der Probezeit. Erfährt der Arbeitgeber erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft, kann die Schwangere innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen.

Arbeitnehmer in Elternzeit sind nach § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vor Kündigungen geschützt. Auch hier gelten die Schutzvorschriften unabhängig von der Probezeit.

Betriebsräte, Jugend- und Auszubildendenvertreter sowie andere Interessenvertreter genießen besonderen Kündigungsschutz, der auch während der Probezeit wirkt.

Formale Anforderungen beachten

Auch bei Probezeitkündigungen müssen formale Anforderungen eingehalten werden:

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. E-Mails oder mündliche Kündigungen sind unwirksam.

Bei Betrieben mit Betriebsrat muss dieser vor jeder Kündigung angehört werden – auch in der Probezeit. Unterlässt der Arbeitgeber die Betriebsratsanhörung, ist die Kündigung unwirksam.

Die Kündigungsfrist von zwei Wochen muss eingehalten werden, es sei denn, es liegt ein Grund für eine außerordentliche Kündigung vor.

Fristen und Verfahren

Die Drei-Wochen-Frist für Kündigungsschutzklagen

Auch wenn in der Probezeit kein allgemeiner Kündigungsschutz gilt, können Kündigungsschutzklagen erhoben werden. Die Klagefrist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung gilt auch für Probezeitkündigungen.

Diese Frist ist eine Ausschlussfrist und kann nur in seltenen Ausnahmefällen verlängert werden. Wer die Frist versäumt, kann später keine Unwirksamkeit der Kündigung mehr geltend machen – auch wenn diese offensichtlich rechtswidrig war.

Viele Betroffene zögern mit einer Klage, weil sie glauben, Probezeitkündigungen seien ohnehin nicht angreifbar. Dies ist ein teurer Irrtum. Gerade bei Verdacht auf Diskriminierung oder andere Rechtsverstöße sollte schnell gehandelt werden.

Gütliche Einigung oft vorteilhaft

Nicht jede Kündigungsschutzklage muss vor Gericht entschieden werden. Viele Verfahren enden mit einer gütlichen Einigung, die für beide Seiten vorteilhaft sein kann.

Für den Arbeitnehmer kann eine Einigung eine Abfindung, ein gutes Zeugnis oder die Rücknahme der Kündigung bedeuten. Der Arbeitgeber vermeidet ein langwieriges und kostspieliges Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang.

Gerade in der Probezeit, wo die Arbeitsbeziehung noch nicht gefestigt ist, sind kreative Lösungen oft möglich. Manchmal stellt sich heraus, dass die Kündigung auf Missverständnissen beruhte oder durch eine andere Position im Unternehmen eine Weiterbeschäftigung möglich ist.

Prozesskostenhilfe und Rechtsschutzversicherung

Viele Arbeitnehmer scheuen sich vor einer Kündigungsschutzklage wegen der Kosten. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten der Kostenabsicherung:

Rechtsschutzversicherungen decken oft auch arbeitsrechtliche Streitigkeiten ab. Wichtig ist zu prüfen, ob eine Wartezeit zu beachten ist und ob Probezeitkündigungen mit abgedeckt sind.

Bei geringem Einkommen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Das Gericht übernimmt dann die Kosten des Verfahrens, wenn hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.

Viele Anwälte bieten auch Erfolgshonorare an, bei denen erst bei erfolgreichem Verfahrensausgang Kosten entstehen.

Finanzielle Absicherung organisieren

Arbeitslosengeld und mögliche Sperrzeiten

Nach einer Kündigung in der Probezeit besteht grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn die Anwartschaftszeit erfüllt ist. Diese beträgt normalerweise zwölf Monate, kann aber in bestimmten Fällen verkürzt sein.

Bei Probezeitkündigungen ist das Risiko einer Sperrzeit geringer als bei eigenen Kündigungen, da der Arbeitgeber die Initiative ergriffen hat. Dennoch prüft die Agentur für Arbeit jeden Fall einzeln.

Problematisch kann es werden, wenn der Arbeitnehmer durch sein Verhalten zur Kündigung beigetragen hat. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen kann auch bei einer Arbeitgeberkündigung eine Sperrzeit verhängt werden.

Krankenversicherung nahtlos sicherstellen

Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses muss die Krankenversicherung nahtlos fortgeführt werden. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt dies automatisch über die Arbeitsagentur, sobald Arbeitslosengeld bezogen wird.

Privatversicherte müssen sich selbst um die Fortsetzung ihrer Krankenversicherung kümmern. Hier kann ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll sein, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Wichtig ist, dass keine Versicherungslücke entsteht, da sonst teure Nachzahlungen oder Probleme bei der späteren Wiederversicherung drohen können.

Laufende Verpflichtungen überprüfen

Nach einer Kündigung sollten alle laufenden finanziellen Verpflichtungen überprüft werden. Kreditraten, Mietzahlungen und andere feste Ausgaben müssen auch bei reduziertem Einkommen bedient werden können.

Bei erwartbaren finanziellen Engpässen sollte frühzeitig das Gespräch mit Gläubigern gesucht werden. Viele Banken und Vermieter zeigen Verständnis, wenn sie rechtzeitig informiert werden und realistische Lösungsvorschläge erhalten.

Strategien für die Jobsuche

Probezeit-Kündigung im Lebenslauf

Eine der größten Sorgen nach einer Probezeitkündigung ist die Frage, wie diese im Lebenslauf und bei Bewerbungsgesprächen dargestellt werden soll. Hier gibt es verschiedene Ansätze:

Ehrlichkeit ist grundsätzlich die beste Strategie. Eine kurze, sachliche Erklärung ist meist überzeugender als Verschleierungsversuche. Mögliche Formulierungen: „Die Position entsprach nicht meinen Erwartungen“ oder „Es stellte sich heraus, dass die Aufgaben nicht zu meinem Profil passten.“

Wichtig ist, die Kündigung nicht als persönliches Versagen darzustellen, sondern als Lernerfahrung. Viele Arbeitgeber haben Verständnis dafür, dass nicht jede berufliche Entscheidung optimal verläuft.

Netzwerk aktivieren

Gerade nach einer Probezeitkündigung ist es wichtig, das berufliche Netzwerk zu aktivieren. Kontakte aus früheren Jobs, Studienkollegen oder Branchenverbände können wertvolle Hinweise auf neue Stellen geben.

Dabei sollte man offen über die Situation sprechen, ohne zu viele Details preiszugeben. Die meisten Menschen haben Verständnis für berufliche Rückschläge und helfen gerne, wenn sie können.

Soziale Medien wie LinkedIn oder XING können bei der Jobsuche sehr hilfreich sein. Ein gepflegtes Profil und regelmäßige Aktivität erhöhen die Sichtbarkeit bei potentiellen Arbeitgebern.

Qualifikationen erweitern

Die Zeit der Arbeitslosigkeit kann genutzt werden, um Qualifikationen zu erweitern oder aufzufrischen. Online-Kurse, Zertifikate oder Weiterbildungen zeigen Engagement und können die Chancen bei Bewerbungen verbessern.

Die Agentur für Arbeit bietet oft Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildungen. Ein Beratungsgespräch kann klären, welche Unterstützung möglich ist.

Auch ehrenamtliche Tätigkeiten können den Lebenslauf aufwerten und neue Kontakte schaffen. Viele gemeinnützige Organisationen suchen Unterstützung und bieten dafür wertvolle Erfahrungen.

Umgang mit psychischen Belastungen

Kündigung als Krisenbewältigung

Eine Probezeitkündigung ist oft ein einschneidendes Erlebnis, das nicht nur finanzielle, sondern auch emotionale Auswirkungen hat. Gefühle wie Enttäuschung, Wut, Scham oder Versagensangst sind völlig normal und berechtigt.

Wichtig ist, diese Gefühle anzunehmen, aber nicht von ihnen überwältigt zu werden. Eine gewisse Trauerphase ist natürlich, sollte aber zeitlich begrenzt bleiben. Professionelle Unterstützung durch Beratungsstellen oder Therapeuten kann in schwierigen Fällen hilfreich sein.

Viele Betroffene neigen dazu, sich selbst die Schuld zu geben. Dabei sind die Ursachen einer Probezeitkündigung oft komplex und liegen nicht immer beim Arbeitnehmer. Manchmal passen einfach die Erwartungen nicht zusammen oder die Unternehmenskultur entspricht nicht den eigenen Vorstellungen.

Struktur im Alltag bewahren

Nach einer Kündigung fehlt plötzlich die gewohnte Tagesstruktur. Für viele Menschen ist das eine große Herausforderung. Wichtig ist, schnell eine neue Routine zu entwickeln.

Feste Zeiten für die Jobsuche, Sport, soziale Kontakte und Erholung helfen dabei, die Zeit sinnvoll zu nutzen und nicht in ein Loch zu fallen. Dabei sollte die Jobsuche wie ein Vollzeitjob behandelt werden – mit festen Arbeitszeiten und klaren Zielen.

Soziale Kontakte sind besonders wichtig. Arbeitslosigkeit führt oft zu Isolation, die die psychische Belastung verstärkt. Regelmäßige Treffen mit Freunden, Familie oder anderen Betroffenen können sehr hilfreich sein.

Selbstwertgefühl stärken

Eine Probezeitkündigung nagt oft am Selbstwertgefühl. Wichtig ist, sich bewusst zu machen, dass berufliche Rückschläge zum Arbeitsleben dazugehören und nichts über den persönlichen Wert aussagen.

Hobbys, Sport oder kreative Tätigkeiten können helfen, das Selbstvertrauen zu stärken. Erfolge in anderen Lebensbereichen zeigen, dass man sehr wohl leistungsfähig und wertvoll ist.

Auch der Blick auf bisherige berufliche Erfolge kann motivierend wirken. Eine Probezeitkündigung macht nicht alle früheren Leistungen zunichte.

Langfristige Lehren ziehen

Analyse der Kündigungsursachen

Nach dem ersten Schock sollten die Ursachen der Kündigung ehrlich analysiert werden. Lag es an fehlenden Qualifikationen, an der Unternehmenskultur oder an Kommunikationsproblemen?

Diese Analyse sollte konstruktiv erfolgen, ohne Selbstvorwürfe oder Schuldzuweisungen. Ziel ist es, für zukünftige Bewerbungen und Jobs zu lernen.

Manchmal stellt sich heraus, dass die Kündigung ein Glücksfall war, weil sie verhindert hat, dass man lange in einem unpassenden Job verblieben wäre.

Bewerbungsstrategien überdenken

Eine Probezeitkündigung kann Anlass sein, die Bewerbungsstrategie zu überdenken. Waren die Erwartungen realistisch? Hat man genug über das Unternehmen recherchiert? Waren die eigenen Vorstellungen klar kommuniziert?

Bei zukünftigen Bewerbungen sollten diese Erkenntnisse berücksichtigt werden. Intensivere Vorbereitung, konkretere Fragen im Vorstellungsgespräch und eine sorgfältigere Prüfung der Stellenausschreibung können helfen, Fehlentscheidungen zu vermeiden.

Auch die Probezeit selbst kann strategischer genutzt werden. Regelmäßige Feedbackgespräche, proaktive Kommunikation und eine bewusste Integration ins Team können das Risiko einer erneuten Probezeitkündigung reduzieren.

Rechtliche Vorsorge für die Zukunft

Die Erfahrung einer Probezeitkündigung kann sensibilisieren für arbeitsrechtliche Fragen. Eine Rechtsschutzversicherung, die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder die Kenntnis wichtiger Arbeitnehmerrechte können bei zukünftigen Problemen hilfreich sein.

Auch die sorgfältige Prüfung neuer Arbeitsverträge wird nach einer Probezeitkündigung oft wichtiger. Kündigungsfristen, Probezeiten und besondere Vereinbarungen sollten genau gelesen und verstanden werden.

Checkliste: Sofortmaßnahmen nach der Kündigung

Erste 24 Stunden:

  • Arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit melden
  • Kündigungsschreiben sorgfältig prüfen
  • Wichtige Dokumente und E-Mails sichern
  • Ruhe bewahren und nichts überstürzen

Erste Woche:

  • Rechtliche Prüfung der Kündigung durch Fachmann
  • Krankenversicherungsschutz sicherstellen
  • Erste Bewerbungen vorbereiten
  • Familie und enge Freunde informieren

Erste drei Wochen:

  • Entscheidung über Kündigungsschutzklage treffen
  • Arbeitslosmeldung durchführen
  • Finanzielle Situation klären
  • Bewerbungsstrategie entwickeln

Langfristig:

  • Netzwerk aktivieren und pflegen
  • Qualifikationen erweitern
  • Aus der Erfahrung lernen
  • Neue berufliche Perspektiven entwickeln

Unsere Kanzlei Dr. Rehder Rechtsanwälte begleitet Sie durch alle Phasen nach einer Probezeitkündigung. Mit unserer schnellen, digitalen Arbeitsweise können wir zeitkritische Fristen einhalten und pragmatische Lösungen finden.

Unsere Handlungsempfehlung für Sie

Eine Probezeitkündigung ist zunächst ein Schock, aber keineswegs das Ende der beruflichen Laufbahn. Wichtig ist, schnell und überlegt zu handeln, um alle rechtlichen und praktischen Optionen zu wahren.

Auch in der Probezeit gibt es wichtige Arbeitnehmerrechte, die nicht ignoriert werden dürfen. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung kann sich lohnen, selbst wenn die Erfolgsaussichten zunächst gering erscheinen.

Die Zeit nach einer Kündigung kann als Chance für einen beruflichen Neustart genutzt werden. Mit der richtigen Strategie und Unterstützung lassen sich oft bessere Positionen finden als die ursprünglich gekündigte Stelle.

Psychische Belastungen sind normal und sollten ernst genommen werden. Professionelle Hilfe, soziale Kontakte und eine strukturierte Herangehensweise können dabei helfen, die schwierige Phase zu überstehen.

Unsere Kanzlei in Straelen verfügt über umfangreiche Erfahrung mit arbeitsrechtlichen Fragen und kennt die örtlichen Arbeitsgerichte in Wesel, Duisburg und Krefeld. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und neue berufliche Perspektiven zu entwickeln.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich gegen jede Probezeitkündigung klagen? 

Ja, eine Kündigungsschutzklage ist auch bei Probezeitkündigungen möglich. Die Erfolgschancen hängen von den konkreten Umständen ab.

Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage? 

Die Klagefrist beträgt drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Diese Frist gilt auch für Probezeitkündigungen.

Bekomme ich nach einer Probezeitkündigung Arbeitslosengeld? 

Grundsätzlich ja, wenn Sie die Anwartschaftszeit erfüllen. Eine Sperrzeit ist bei Arbeitgeberkündigungen seltener als bei eigenen Kündigungen.

Muss mein Arbeitgeber Kündigungsgründe angeben? 

Nein, in der Probezeit müssen keine Gründe genannt werden. Freiwillig angegebene Gründe können aber rechtlich problematisch sein.

Kann ich eine Abfindung verlangen? 

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Im Rahmen einer gütlichen Einigung ist eine Abfindung aber oft möglich.

Wie erkläre ich die Probezeitkündigung bei Bewerbungen? 

Ehrlichkeit ist meist die beste Strategie. Eine sachliche, kurze Erklärung ohne Selbstvorwürfe ist empfehlenswert.

Welche Unterlagen sollte ich nach der Kündigung sichern? 

Arbeitsvertrag, E-Mails, Gesprächsprotokolle, Krankmeldungen und andere relevante Dokumente, soweit rechtlich zulässig.

Muss der Betriebsrat vor einer Probezeitkündigung angehört werden? 

Ja, auch bei Probezeitkündigungen ist eine Betriebsratsanhörung erforderlich. Fehlt sie, ist die Kündigung unwirksam.

Bin ich als Schwangere auch in der Probezeit vor Kündigungen geschützt? 

Ja, der Mutterschutz gilt unabhängig von der Probezeit. Schwangere können grundsätzlich nicht gekündigt werden.

Lohnt sich eine Rechtsberatung auch bei aussichtslosen Fällen? 

Ja, oft ergeben sich bei genauer Prüfung unerwartete Ansatzpunkte. Zudem kann eine Beratung bei der weiteren Strategie helfen.

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