Effektiv
Spezialisiert
Unbürokratisch
Anwalt für Verkehrsrecht in Straelen
Ihre Ansprüche nach dem Unfall sichern
Kanzlei im Herzen von Straelen mit kurzen Wegen
Zusammenarbeit mit erfahrenen KFZ-Gutachtern in der Region
Digitale Prozesse für effiziente Schadensabwicklung
Unsere Expertise
Ihr Recht ist unsere Aufgabe
Hatten Sie einen Verkehrsunfall in Straelen oder in der näheren Umgebung? Stehen Sie vor der Herausforderung, Ihre Ansprüche gegenüber einer Versicherung durchzusetzen? Nach einem Unfall entstehen viele Fragen: Wer übernimmt die Reparaturkosten? Steht mir ein Mietwagenersatz zu? Wie komme ich zu einer angemessenen Entschädigung für meine Verletzungen? Als Anwalt für Verkehrsrecht in Straelen sind wir Ihr direkter Ansprechpartner vor Ort. Unsere Kanzlei befindet sich im Zentrum von Straelen – Sie erreichen uns schnell und unkompliziert. Wir kennen die Verkehrssituation in der Region, die typischen Unfallschwerpunkte auf den Landstraßen und innerörtlichen Straßen sowie die besonderen Herausforderungen ländlicher Gebiete. Durch unsere langjährige Tätigkeit hier haben wir Erfahrung mit dem zuständigen Amtsgericht Kleve und den in der Region tätigen Versicherungen. Unsere Kooperation mit qualifizierten KFZ-Gutachtern aus der Umgebung ermöglicht eine schnelle Schadensbegutachtung direkt bei Ihnen vor Ort. Als vollständig digitalisierte Kanzlei verbinden wir die Vorteile persönlicher Betreuung mit modernen, effizienten Arbeitsprozessen. Viele Schritte können wir für Sie digital abwickeln, ohne dass Sie jedes Mal persönlich in die Kanzlei kommen müssen. Unser Ziel ist es, dass Sie nach dem Unfall schnellstmöglich die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten und wieder mobil sind.
Unsere Leistungen
Detaillierte Leistungsbeschreibungen
Unsere verkehrsrechtlichen Schwerpunkte
Unfallschadensregulierung und Schadenersatzansprüche
Nach einem Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter umfassende Ansprüche gegen den Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung. Diese Ansprüche ergeben sich im Regelfall zum einen aus § 7 StVG (Gefährdungshaftung des Halters) und zum anderen aus § 823 BGB (Verschuldenshaftung). Daneben kann bei Fahrerhaftung § 18 StVG zur Anwendung kommen. Der Direktanspruch gegen die Haftpflichtversicherung folgt aus § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG. Wir kümmern uns um die vollständige Durchsetzung aller Ihrer Ansprüche. Dazu gehören nicht nur die offensichtlichen Schäden am Fahrzeug, sondern auch Folgeschäden, Wertminderung, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten und die Kosten für die anwaltliche Vertretung. Versicherungen versuchen häufig, die Schadenshöhe zu minimieren oder Ansprüche ganz abzulehnen. Wir kennen die Taktiken der Versicherungen und setzen Ihre berechtigten Forderungen konsequent durch. Durch unsere langjährige Erfahrung in der Unfallschadensregulierung wissen wir genau, welche Unterlagen erforderlich sind und wie die Ansprüche zu berechnen sind. Als Kanzlei direkt hier in Straelen haben wir bereits zahlreiche Mandanten aus der Stadt und der Umgebung erfolgreich vertreten. Wir kennen die Argumentationslinien der regional tätigen Versicherungen und die Rechtsprechung des zuständigen Amtsgerichts Kleve. Unser Ziel ist eine schnelle und vollständige Regulierung Ihres Schadens.
Schmerzensgeld bei Personenschäden
Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt wurden, haben Sie neben den materiellen Schäden auch Anspruch auf Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB. Das Schmerzensgeld soll die erlittenen körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen ausgleichen. Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Verletzungen, der Dauer der Behandlung, bleibenden Schäden und den Auswirkungen auf Ihr Leben. Wir bewerten Ihren Anspruch anhand aktueller Schmerzensgeldtabellen und vergleichbarer Gerichtsurteile. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Faktoren: Art und Schwere der Verletzungen, Behandlungsdauer, Arbeitsunfähigkeit, bleibende Beeinträchtigungen und psychische Folgen. Versicherungen bieten häufig zu niedrige Beträge an oder stellen den Kausalzusammenhang zwischen Unfall und Verletzung in Frage. Wir dokumentieren Ihre Verletzungen lückenlos und setzen ein angemessenes Schmerzensgeld durch. Neben dem Schmerzensgeld können auch Ansprüche auf Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und Behandlungskosten bestehen. Gerade im ländlichen Raum kann ein Unfall besonders einschneidend sein, wenn Sie auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, um zur Arbeit, zum Arzt oder zum Einkaufen zu gelangen. Wir prüfen alle Ansprüche und sorgen dafür, dass Sie die vollständige Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.
Sachverständigenbeauftragung und Gutachtenerstellung
Ein qualifiziertes Schadensgutachten ist die Grundlage für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen zur Begutachtung zu beauftragen. Bei Bagatellschäden kann jedoch kein Ersatz der Gutachterkosten verlangt werden, und die Kosten müssen angemessen und ortsüblich sein. Das Gutachten dokumentiert den Unfallschaden, beziffert die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert und stellt die unfallbedingte Wertminderung fest. Wir arbeiten mit erfahrenen und zertifizierten KFZ-Gutachtern zusammen, die in Straelen und der Region Niederrhein tätig sind. Diese Sachverständigen kennen die örtlichen Gegebenheiten und Marktpreise und können zeitnah zu Ihnen kommen. Die Zusammenarbeit mit qualifizierten Gutachtern ist entscheidend, denn Versicherungen akzeptieren nur fachgerecht erstellte Gutachten. Oft versuchen Versicherungen, eigene Gutachten in Auftrag zu geben oder die Schadenshöhe zu bestreiten. Wir verteidigen das von Ihrem Sachverständigen erstellte Gutachten und setzen die dort ermittelten Beträge durch. Falls die Versicherung ein Gegengutachten vorlegt, prüfen wir dieses kritisch und widerlegen unzutreffende Bewertungen. Durch unsere Erfahrung mit Schadensgutachten wissen wir, worauf es ankommt und welche Positionen durchsetzbar sind.
Mietwagenkosten und Nutzungsausfall
Wenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht mehr fahrbereit ist, haben Sie Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten. Sie dürfen grundsätzlich ein vergleichbares Fahrzeug anmieten, um weiterhin mobil zu bleiben. Die Versicherung des Unfallgegners ist zur Erstattung der Mietwagenkosten in angemessener, ortsüblicher Höhe verpflichtet. Die Mietwagenauswahl und die Höhe der Kosten unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 249 BGB), und ein höherer Tarif als der sogenannte Normaltarif wird nur bei Nachweis besonderer Umstände anerkannt. Die Anmietdauer bestimmt sich nach der voraussichtlichen Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer. Ihre Schadenminderungspflicht ist zu beachten. Versicherungen versuchen häufig, die Mietdauer zu kürzen oder günstigere Tarife durchzusetzen. Wir sorgen dafür, dass Sie angemessene Mietwagenkosten erstattet bekommen. Alternativ zum Mietwagen können Sie auch Nutzungsausfall geltend machen. Die Höhe richtet sich nach gängigen Tabellenwerten, die von der Fahrzeuggruppe abhängen. Eine Nutzungsausfallentschädigung kann jedoch nur beansprucht werden, wenn kein Mietwagen in Anspruch genommen wird. Gerade in Straelen und Umgebung, wo öffentliche Verkehrsmittel begrenzt verfügbar sind, ist die Mobilität durch ein eigenes Fahrzeug oft essentiell. Wir berechnen den für Sie günstigsten Anspruch und setzen diesen gegenüber der Versicherung durch.
Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert
Bei einem Unfallschaden können Sie grundsätzlich zwischen Reparatur und Ersatzbeschaffung wählen. Liegen die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert, können Sie das Fahrzeug reparieren lassen und die Kosten ersetzt verlangen. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts Ihres beschädigten Fahrzeugs. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs aufwenden müssen. Maßgeblich sind die Preise im lokalen Gebrauchtwagenmarkt für vergleichbare Fahrzeuge. Versicherungen setzen häufig zu niedrige Wiederbeschaffungswerte an oder überhöhte Restwerte. Wir prüfen die Bewertungen kritisch und setzen realistische Werte durch. Auch bei der Reparatur gibt es oft Streit: Versicherungen verlangen fiktive Abrechnungen zu Stundenverrechnungssätzen, die unter den tatsächlichen Werkstattkosten liegen. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Erstattung der notwendigen Reparaturkosten. Bei neueren oder regelmäßig in einer Vertragswerkstatt gewarteten Fahrzeugen auch zu den Sätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt. Bei älteren Fahrzeugen kann die Versicherung auf günstigere Alternativwerkstätten verweisen, sofern diese gleichwertige Arbeit leisten. Wir sorgen dafür, dass Sie die angemessenen Reparaturkosten erstattet bekommen oder bei Totalschaden einen fairen Wiederbeschaffungswert erhalten.
Ansprüche bei unverschuldeten Unfällen
Nach einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen eine umfassende Entschädigung zu. Sie sollen so gestellt werden, als wäre der Unfall nicht passiert. Dazu gehören sämtliche materiellen Schäden und auch immaterielle Schäden wie Schmerzensgeld. Wichtig ist die Dokumentation des Unfallhergangs: Fertigen Sie Fotos an, sichern Sie Kontaktdaten von Zeugen und erstellen Sie eine Unfallskizze. Lassen Sie sich von der Polizei ein Aktenzeichen geben. Kontaktieren Sie zeitnah einen Rechtsanwalt, bevor Sie Erklärungen gegenüber der gegnerischen Versicherung abgeben. Versicherungen versuchen oft, eine Mitschuld zu konstruieren oder die Schadenshöhe zu bestreiten. Durch unsere Vertretung sind Sie vor übereilten Zugeständnissen geschützt. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Versicherung und setzen Ihre Ansprüche durch. Als Kanzlei direkt hier in Straelen können wir bei Bedarf auch kurzfristig zum Unfallort kommen oder vor Ort Besichtigungen durchführen. Falls die Versicherung nicht reguliert oder eine unzureichende Regulierung anbietet, bereiten wir eine Klage vor dem zuständigen Gericht vor. Das Amtsgericht Kleve ist für Verkehrsunfälle in Straelen zuständig, und wir haben dort umfangreiche Erfahrung. Bei unverschuldeten Unfällen zählen die Kosten für die anwaltliche Vertretung zum ersatzfähigen Schaden (Schadensrecht nach § 249 BGB). Sie werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet, soweit diese notwendig und angemessen sind. Bei einer (teilweisen) Mitschuld kann sich der Erstattungsanspruch anteilig verringern.
Verhandlungen mit Versicherungen
Die Verhandlung mit Versicherungen erfordert Fachkenntnisse und Verhandlungsgeschick. Versicherungen sind gewinnorientierte Unternehmen, die versuchen, Schadensauszahlungen zu minimieren. Häufige Taktiken sind: Verschulden des Geschädigten behaupten, Schadenshöhe bestreiten, erforderliche Reparaturen anzweifeln, Behandlungskosten als überzogen darstellen. Als Ihr Anwalt treten wir den Versicherungen selbstbewusst gegenüber. Wir kennen die rechtlichen Grundlagen und die Rechtsprechung zu allen Aspekten des Verkehrsunfallrechts. In unserer Korrespondenz mit den Versicherungen setzen wir klare Fristen und begründen jeden Anspruch rechtlich fundiert. Oft erreichen wir bereits im außergerichtlichen Verfahren eine vollständige Regulierung. Falls die Versicherung nicht zahlt oder nur unzureichende Angebote macht, bereiten wir die gerichtliche Durchsetzung vor. Die Aussicht auf ein Gerichtsverfahren bewegt viele Versicherungen zur Zahlung. Durch unsere langjährige Erfahrung mit den in der Region tätigen Versicherungen kennen wir deren Verhandlungsstrategien und können Ihre Ansprüche effektiv durchsetzen. Als Kanzlei vor Ort in Straelen haben wir den Vorteil, dass wir die örtlichen Verhältnisse genau kennen und diese in unsere Argumentation einbeziehen können. Wichtig ist, dass Sie nach einem Unfall keine voreiligen Erklärungen abgeben oder Vergleichsangebote ohne anwaltliche Prüfung annehmen.
Verkehrszivilrecht und gerichtliche Vertretung
Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, setzen wir Ihre Ansprüche vor Gericht durch. Das Verkehrszivilrecht umfasst alle zivilrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Die häufigsten Fälle sind Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen nach Verkehrsunfällen. Das Amtsgericht Kleve ist für Verkehrsunfälle im lokalen Zuständigkeitsbereich bis zu einem Streitwert von einschließlich 5.000 € sachlich zuständig. Bei höheren Streitwerten ist das Landgericht zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich entweder nach dem Wohnsitz des Beklagten (§ 12 ZPO) oder – wahlweise – nach dem Unfallort (§ 32 ZPO, § 20 StVG). Bei höheren Streitwerten ist das Landgericht Kleve zuständig. Wir haben umfangreiche Erfahrung vor diesen Gerichten und kennen die örtlichen Gepflogenheiten. In einem gerichtlichen Verfahren reichen wir eine fundierte Klageschrift ein, in der wir den Unfallhergang darstellen, die Haftung begründen und die Ansprüche beziffern. Das Gutachten und weitere Beweismittel werden vorgelegt. Häufig kommt es zu einem Gütetermin, in dem noch eine Einigung versucht wird. Falls dies nicht gelingt, wird Beweis erhoben, etwa durch Vernehmung des Sachverständigen oder von Unfallzeugen. Wir vertreten Sie in allen Verhandlungen und Terminen. Unser Ziel ist es, durch fundierte rechtliche Argumentation und überzeugende Beweisführung ein für Sie günstiges Urteil zu erzielen. Im Falle eines vollständigen Obsiegens im Prozess trägt die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens, dazu gehören auch die notwendigen Anwaltskosten. Bei teilweisem Obsiegen oder Unterliegen kann eine Kostenteilung erfolgen.
Unser Prozess
Sofortkontakt nach dem Unfall
Kontaktieren Sie uns unmittelbar nach dem Unfall. Als Kanzlei direkt in Straelen sind wir schnell für Sie erreichbar – ob persönlich in unserer Kanzlei, telefonisch oder per Videokonferenz. Wir klären die wichtigsten Fragen: Unfallhergang, entstandene Schäden, Ihre Ansprüche. Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen für die nächsten Schritte.
Schritt 1
Schnelle Schadensdokumentation
Wir organisieren zeitnah die Begutachtung durch einen qualifizierten Sachverständigen aus der Region, der zu Ihnen kommt. Parallel stellen wir alle relevanten Unterlagen zusammen: Unfallbericht, ärztliche Atteste, Kostenbelege. Dank unserer digitalen Prozesse können Sie Dokumente einfach online übermitteln.
Schritt 2
Durchsetzung vor Ort
Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und fordern die vollständige Schadensregulierung. Falls erforderlich, vertreten wir Sie vor dem Amtsgericht Kleve. Sie bleiben durch regelmäßige Updates informiert und erhalten die Ihnen zustehende Entschädigung.
Schritt 3
Unsere Kanzlei
Dr. Rehder Rechtsanwälte sind seit 2016 Ihre Ansprechpartner für Verkehrsrecht direkt hier in Straelen. Unsere Kanzlei befindet sich im Herzen der Stadt – Sie erreichen uns schnell und unkompliziert, ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Auto. Als lokale Kanzlei kennen wir die Verkehrssituation in Straelen und Umgebung genau. Wir wissen, wo es häufig zu Unfällen kommt, welche besonderen Herausforderungen die Landstraßen in der Region mit sich bringen und welche Rolle die Landwirtschaft im Straßenverkehr spielt. Dr. Andreas Rehder bringt als promovierter Jurist und Lehrbeauftragter fundiertes rechtliches Wissen mit. Als vollständig digitalisierte Kanzlei verbinden wir persönliche Betreuung vor Ort mit modernen, effizienten Arbeitsprozessen. Das bedeutet für Sie: kurze Wege, schnelle Reaktionszeiten und flexible Kommunikation. Im Verkehrsrecht kommt es auf schnelles Handeln an – Beweise müssen gesichert, Gutachten beauftragt und Ansprüche zeitnah geltend gemacht werden. Unsere digitalen Prozesse ermöglichen es uns, unmittelbar nach dem Unfall aktiv zu werden. Durch unsere Kooperation mit erfahrenen KFZ-Gutachtern aus der Region können wir die Schadensbegutachtung kurzfristig organisieren. Die Gutachter kennen den lokalen Markt und die regionalen Preise und erstellen belastbare Gutachten. Wir haben Erfahrung mit den in der Region tätigen Versicherungen und dem zuständigen Amtsgericht Kleve.



Aktuelles von Dr. Rehder Rechtsanwälte
Aktuelle Informationen bewegen den Markt
Wir sind regelmäßig in richtungsweisenden Verfahren für unsere Mandanten unterwegs. In unserem Themenverzeichnis finden Sie wichtige Informationen aus unseren Rechtsgebieten.
Aktuell
Informativ
Digital
Häufig gestellte Fragen
Was muss ich direkt nach einem Unfall in Straelen tun?
Sichern Sie zunächst die Unfallstelle ab und versorgen Sie Verletzte. Rufen Sie bei Personenschäden oder erheblichen Sachschäden die Polizei. Fertigen Sie Fotos vom Unfallort, den Fahrzeugschäden und der Verkehrssituation an. Notieren Sie die Kontaktdaten des Unfallgegners, Zeugen und das Kennzeichen. Erstellen Sie eine Unfallskizze. Geben Sie keine Schuldanerkenntnis ab und unterschreiben Sie keine Verzichtserklärungen. Informieren Sie Ihre eigene Versicherung über den Unfall. Kontaktieren Sie uns als Ihre Kanzlei vor Ort in Straelen zeitnah, damit wir die weiteren Schritte koordinieren können.
Welche Vorteile habe ich, wenn mein Anwalt direkt in Straelen sitzt?
Als lokale Kanzlei können wir bei Bedarf kurzfristig zum Unfallort kommen, um Beweise zu sichern oder die Situation zu begutachten. Wir kennen die Verkehrsverhältnisse, typische Gefahrenstellen und örtliche Besonderheiten. Sie haben kurze Wege zu uns und können persönlich vorbeikommen, wenn Sie ein Gespräch bevorzugen. Wir kennen die regionalen Preise für Mietwagen, Reparaturen und Gebrauchtwagen, was bei der Schadensberechnung wichtig ist. Zudem haben wir Erfahrung mit dem zuständigen Amtsgericht Kleve und kennen die dortigen Verfahrensweisen.
Arbeiten Sie mit Gutachtern aus der Region zusammen?
Ja, wir kooperieren mit erfahrenen und zertifizierten KFZ-Sachverständigen, die in Straelen und der Umgebung tätig sind. Diese Gutachter kennen den regionalen Fahrzeugmarkt, die örtlichen Preisverhältnisse und können zeitnah zu Ihnen kommen. Sie erstellen belastbare Gutachten, die von Versicherungen und Gerichten anerkannt werden. Die Zusammenarbeit mit lokalen Gutachtern ermöglicht eine schnelle Schadensabwicklung ohne lange Wartezeiten.
Wie lange dauert die Schadensregulierung nach einem Unfall?
Die Dauer hängt stark vom Einzelfall ab. Bei klarer Haftungslage und einvernehmlicher Regulierung kann der Schaden innerhalb weniger Wochen ausgeglichen werden. Bei strittigen Fällen oder wenn die Versicherung die Zahlung verzögert, kann es mehrere Monate dauern. Durch unsere Erfahrung und konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche beschleunigen wir den Prozess. Als digitalisierte Kanzlei können wir Unterlagen schnell bearbeiten und an die Versicherung weiterleiten. Falls erforderlich, bereiten wir zügig eine Klage vor.
Was kostet die anwaltliche Vertretung nach einem Verkehrsunfall?
Bei unverschuldeten Unfällen zählen die Kosten für die anwaltliche Vertretung zum ersatzfähigen Schaden (Schadensrecht nach § 249 BGB). Sie werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet, soweit diese notwendig und angemessen sind. Bei einer (teilweisen) Mitschuld kann sich der Erstattungsanspruch anteilig verringern. Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten. Wir klären im Erstgespräch transparent die Kostenfolgen Ihres Falls.
Welches Gericht ist für Verkehrsunfälle in Straelen zuständig?
Das Amtsgericht Kleve ist für Verkehrsunfälle im lokalen Zuständigkeitsbereich, insbesondere für Streitwerte bis 5.000 €, sachlich zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des Beklagten oder nach dem Unfallort (§§ 12, 32 ZPO). Bei höheren Streitwerten ist das Landgericht zuständig. Wir haben umfangreiche Erfahrung mit dem Amtsgericht Kleve und kennen die dortigen Verfahrensweisen und Richter.
Kann ich mein Fahrzeug auch bei Totalschaden reparieren lassen?
Ja, Sie können das Fahrzeug auch dann reparieren lassen, wenn objektiv ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Die Versicherung muss bei tatsächlicher, vollständiger und fachgerechter Reparatur und einer anschließend mindestens sechsmonatigen Weiternutzung des Fahrzeugs nachgewiesenermaßen Reparaturkosten bis zu 130% des Wiederbeschaffungswerts erstatten. Bei fiktiver Abrechnung oder bloßer Teilreparatur bleibt der Anspruch auf den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) beschränkt.
Bekomme ich auch im ländlichen Raum Mietwagenkosten erstattet?
Ja, auch in Straelen und Umgebung haben Sie Anspruch auf Erstattung angemessener Mietwagenkosten. Gerade im ländlichen Raum, wo öffentliche Verkehrsmittel oft begrenzt verfügbar sind, ist die Mobilität durch ein Fahrzeug besonders wichtig. Dies kann bei der Beurteilung der Erforderlichkeit eines Mietwagens berücksichtigt werden. Die Kosten müssen sich aber an den ortsüblichen Tarifen orientieren und dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen. Wir setzen angemessene Mietwagenkosten durch, die Ihrer tatsächlichen Situation entsprechen.
Was passiert bei einem Wildunfall auf den Landstraßen um Straelen?
Bei einem Wildunfall mit Haarwild (Reh, Wildschwein, Hirsch etc.) springt üblicherweise Ihre Teilkaskoversicherung ein, sofern Sie eine solche haben. Die Versicherung übernimmt dann die Reparaturkosten am Fahrzeug. Wichtig ist, dass Sie den Wildunfall der Polizei oder dem zuständigen Förster melden und sich dies bestätigen lassen. Ohne diese Bestätigung kann die Versicherung die Leistung verweigern. Bei einem Ausweichmanöver, das zu einem Schaden führt, greift oft nur die Vollkaskoversicherung. Wir beraten Sie, welche Ansprüche in Ihrem konkreten Fall bestehen.
Wie schnell sollte ich nach einem Unfall einen Anwalt einschalten?
Je früher, desto besser. Idealerweise kontaktieren Sie uns noch am Tag des Unfalls oder spätestens am nächsten Tag. So können wir rechtzeitig wichtige Beweise sichern, die richtige Vorgehensweise planen und verhindern, dass Sie gegenüber der Versicherung nachteilige Erklärungen abgeben. Als Ihre Kanzlei in Straelen sind wir schnell und unkompliziert erreichbar. Auch die Beauftragung eines Sachverständigen sollte zeitnah erfolgen, bevor Spuren am Fahrzeug beseitigt werden oder der Unfallort verändert wird.