Effektiv

Spezialisiert

Unbürokratisch

Herr Dr. Rehder

Anwalt für Verkehrsrecht in Moers

Ihr Recht nach dem Unfall durchsetzen

Erfahrung mit Amtsgericht Moers und regionalen Versicherungen

Zusammenarbeit mit qualifizierten KFZ-Gutachtern vor Ort

Digitale Prozesse für schnelle Schadensabwicklung

Unsere Expertise

Ihr Recht ist unsere Aufgabe

Hatten Sie einen Verkehrsunfall in Moers oder Umgebung? Kämpfen Sie mit der gegnerischen Versicherung um eine angemessene Entschädigung? Nach einem Unfall stehen Betroffene oft vor einem Berg von Fragen: Wer zahlt den Schaden an meinem Fahrzeug? Bekomme ich ein Mietwagenersatz? Was ist mit meinen Verletzungen und dem Verdienstausfall? Gerade in Moers, wo die stark befahrenen Autobahnen A40, A42 und A57 zusammenlaufen und der innerstädtische Verkehr dicht ist, kommt es häufig zu Unfällen. Als Anwalt für Verkehrsrecht in Moers kennen wir die typischen Unfallsituationen in der Region und wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen. Wir haben Erfahrung mit den örtlichen Gerichten und Versicherungen. Durch unsere Kooperation mit qualifizierten KFZ-Gutachtern können wir die Schadenshöhe zuverlässig ermitteln und gegenüber der Versicherung durchsetzen. Unsere digitalen Arbeitsprozesse ermöglichen es uns, Ihren Fall schnell und effektiv zu bearbeiten – ohne dass Sie unnötig Zeit verlieren. Viele Schritte lassen sich unkompliziert per E-Mail, Telefon oder Videokonferenz klären. Unser Ziel ist es, dass Sie nach dem Unfall so schnell wie möglich wieder mobil sind und die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

Detaillierte Leistungsbeschreibungen

Unsere verkehrsrechtlichen Schwerpunkte

Unfallschadensregulierung und Schadenersatzansprüche

Nach einem Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter umfassende Ansprüche gegen den Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung. Diese Ansprüche ergeben sich im Regelfall zum einen aus § 7 StVG (Gefährdungshaftung des Halters) und zum anderen aus § 823 BGB (Verschuldenshaftung). Daneben kann bei Fahrerhaftung § 18 StVG zur Anwendung kommen. Der Direktanspruch gegen die Haftpflichtversicherung folgt aus § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG. Wir kümmern uns um die vollständige Durchsetzung aller Ihrer Ansprüche. Dazu gehören nicht nur die offensichtlichen Schäden am Fahrzeug, sondern auch Folgeschäden, Wertminderung, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten und die Kosten für die anwaltliche Vertretung. Versicherungen versuchen häufig, die Schadenshöhe zu minimieren oder Ansprüche ganz abzulehnen. Wir kennen die Taktiken der Versicherungen und setzen Ihre berechtigten Forderungen konsequent durch. Durch unsere langjährige Erfahrung in der Unfallschadensregulierung wissen wir genau, welche Unterlagen erforderlich sind und wie die Ansprüche zu berechnen sind. In Moers und Umgebung haben wir bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten und kennen die Argumentationslinien der regional tätigen Versicherungen. Unser Ziel ist eine schnelle und vollständige Regulierung Ihres Schadens.

Schmerzensgeld bei Personenschäden

Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt wurden, haben Sie neben den materiellen Schäden auch Anspruch auf Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB. Das Schmerzensgeld soll die erlittenen körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen ausgleichen. Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Verletzungen, der Dauer der Behandlung, bleibenden Schäden und den Auswirkungen auf Ihr Leben. Wir bewerten Ihren Anspruch anhand aktueller Schmerzensgeldtabellen und vergleichbarer Gerichtsurteile. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Faktoren: Art und Schwere der Verletzungen, Behandlungsdauer, Arbeitsunfähigkeit, bleibende Beeinträchtigungen und psychische Folgen. Versicherungen bieten häufig zu niedrige Beträge an oder stellen den Kausalzusammenhang zwischen Unfall und Verletzung in Frage. Wir dokumentieren Ihre Verletzungen lückenlos und setzen ein angemessenes Schmerzensgeld durch. Neben dem Schmerzensgeld können auch Ansprüche auf Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und Behandlungskosten bestehen. Wir prüfen alle Ansprüche und sorgen dafür, dass Sie die vollständige Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

Sachverständigenbeauftragung und Gutachtenerstellung

Ein qualifiziertes Schadensgutachten ist die Grundlage für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen zur Begutachtung zu beauftragen. Bei Bagatellschäden kann jedoch kein Ersatz der Gutachterkosten verlangt werden, und die Kosten müssen angemessen und ortsüblich sein. Das Gutachten dokumentiert den Unfallschaden, beziffert die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert und stellt die unfallbedingte Wertminderung fest. Wir arbeiten mit erfahrenen und zertifizierten KFZ-Gutachtern in Moers und Umgebung zusammen, die zeitnah vor Ort sind und zuverlässige Gutachten erstellen. Die Zusammenarbeit mit qualifizierten Sachverständigen ist entscheidend, denn Versicherungen akzeptieren nur fachgerecht erstellte Gutachten. Oft versuchen Versicherungen, eigene Gutachten in Auftrag zu geben oder die Schadenshöhe zu bestreiten. Wir verteidigen das von Ihrem Sachverständigen erstellte Gutachten und setzen die dort ermittelten Beträge durch. Falls die Versicherung ein Gegengutachten vorlegt, prüfen wir dieses kritisch und widerlegen unzutreffende Bewertungen. Durch unsere Erfahrung mit Schadensgutachten wissen wir, worauf es ankommt und welche Positionen durchsetzbar sind.

Mietwagenkosten und Nutzungsausfall

Sie dürfen grundsätzlich ein vergleichbares Fahrzeug anmieten, um weiterhin mobil zu bleiben. Die Versicherung des Unfallgegners ist zur Erstattung der Mietwagenkosten in angemessener, ortsüblicher Höhe verpflichtet. Die Mietwagenauswahl und die Höhe der Kosten unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 249 BGB), und ein höherer Tarif als der sogenannte Normaltarif wird nur bei Nachweis besonderer Umstände anerkannt. Die Anmietdauer bestimmt sich nach der voraussichtlichen Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer. Ihre Schadenminderungspflicht ist zu beachten. Alternativ zum Mietwagen können Sie auch Nutzungsausfall geltend machen. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob Sie tatsächlich einen Mietwagen angemietet haben. Der Nutzungsausfall entschädigt Sie dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen konnten. Die Höhe richtet sich nach gängigen Tabellenwerten, die von der Fahrzeuggruppe abhängen. Eine Nutzungsausfallentschädigung kann jedoch nur beansprucht werden, wenn kein Mietwagen in Anspruch genommen wird. Wir berechnen den für Sie günstigsten Anspruch und setzen diesen gegenüber der Versicherung durch.

Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert

Bei einem Unfallschaden können Sie grundsätzlich zwischen Reparatur und Ersatzbeschaffung wählen. Liegen die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert, können Sie das Fahrzeug reparieren lassen und die Kosten ersetzt verlangen. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts Ihres beschädigten Fahrzeugs. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs aufwenden müssen. Maßgeblich sind die Preise im lokalen Gebrauchtwagenmarkt für vergleichbare Fahrzeuge. Versicherungen setzen häufig zu niedrige Wiederbeschaffungswerte an oder überhöhte Restwerte. Wir prüfen die Bewertungen kritisch und setzen realistische Werte durch. Auch bei der Reparatur gibt es oft Streit: Versicherungen verlangen fiktive Abrechnungen zu Stundenverrechnungssätzen, die unter den tatsächlichen Werkstattkosten liegen. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Erstattung der notwendigen Reparaturkosten. Bei neueren oder regelmäßig in einer Vertragswerkstatt gewarteten Fahrzeugen auch zu den Sätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt. Bei älteren Fahrzeugen kann die Versicherung auf günstigere Alternativwerkstätten verweisen, sofern diese gleichwertige Arbeit leisten. Wir sorgen dafür, dass Sie die tatsächlichen Reparaturkosten erstattet bekommen oder bei Totalschaden einen angemessenen Wiederbeschaffungswert erhalten.

Ansprüche bei unverschuldeten Unfällen

Nach einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen eine umfassende Entschädigung zu. Sie sollen so gestellt werden, als wäre der Unfall nicht passiert. Dazu gehören sämtliche materiellen Schäden und auch immaterielle Schäden wie Schmerzensgeld. Wichtig ist die Dokumentation des Unfallhergangs: Fertigen Sie Fotos an, sichern Sie Kontaktdaten von Zeugen und erstellen Sie eine Unfallskizze. Lassen Sie sich von der Polizei ein Aktenzeichen geben. Kontaktieren Sie zeitnah einen Rechtsanwalt, bevor Sie Erklärungen gegenüber der gegnerischen Versicherung abgeben. Versicherungen versuchen oft, eine Mitschuld zu konstruieren oder die Schadenshöhe zu bestreiten. Durch unsere Vertretung sind Sie vor übereilten Zugeständnissen geschützt. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Versicherung und setzen Ihre Ansprüche durch. Falls die Versicherung nicht reguliert oder eine unzureichende Regulierung anbietet, bereiten wir eine Klage vor dem zuständigen Gericht vor. Die Kosten für unsere Vertretung trägt im Erfolgsfall die gegnerische Versicherung. Bei unverschuldeten Unfällen zählen die Kosten für die anwaltliche Vertretung zum ersatzfähigen Schaden (Schadensrecht nach § 249 BGB). Sie werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet, soweit diese notwendig und angemessen sind. Bei einer (teilweisen) Mitschuld kann sich der Erstattungsanspruch anteilig verringern.

Verhandlungen mit Versicherungen

Die Verhandlung mit Versicherungen erfordert Fachkenntnisse und Verhandlungsgeschick. Versicherungen sind gewinnorientierte Unternehmen, die versuchen, Schadensauszahlungen zu minimieren. Häufige Taktiken sind: Verschulden des Geschädigten behaupten, Schadenshöhe bestreiten, erforderliche Reparaturen anzweifeln, Behandlungskosten als überzogen darstellen. Als Ihr Anwalt treten wir den Versicherungen selbstbewusst gegenüber. Wir kennen die rechtlichen Grundlagen und die Rechtsprechung zu allen Aspekten des Verkehrsunfallrechts. In unserer Korrespondenz mit den Versicherungen setzen wir klare Fristen und begründen jeden Anspruch rechtlich fundiert. Oft erreichen wir bereits im außergerichtlichen Verfahren eine vollständige Regulierung. Falls die Versicherung nicht zahlt oder nur unzureichende Angebote macht, bereiten wir die gerichtliche Durchsetzung vor. Die Aussicht auf ein Gerichtsverfahren bewegt viele Versicherungen zur Zahlung. Durch unsere langjährige Erfahrung mit Versicherungen kennen wir deren Verhandlungsstrategien und können Ihre Ansprüche effektiv durchsetzen. Wichtig ist, dass Sie nach einem Unfall keine voreiligen Erklärungen abgeben oder Vergleichsangebote ohne anwaltliche Prüfung annehmen.

Verkehrszivilrecht und gerichtliche Vertretung

Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, setzen wir Ihre Ansprüche vor Gericht durch. Das Verkehrszivilrecht umfasst alle zivilrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Die häufigsten Fälle sind Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen nach Verkehrsunfällen. Bei Streitwerten bis 5.000 Euro ist das Amtsgericht Moers zuständig, bei höheren Beträgen das Landgericht Duisburg. Das Amtsgericht Moers ist für Verkehrsunfälle im lokalen Zuständigkeitsbereich, insbesondere für Streitwerte bis 5.000 €, sachlich zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des Beklagten oder nach dem Unfallort (§§ 12, 32 ZPO). Wir haben umfangreiche Erfahrung vor beiden Gerichten und kennen die örtlichen Gepflogenheiten. In einem gerichtlichen Verfahren reichen wir eine fundierte Klageschrift ein, in der wir den Unfallhergang darstellen, die Haftung begründen und die Ansprüche beziffern. Das Gutachten und weitere Beweismittel werden vorgelegt. Häufig kommt es zu einem Gütetermin, in dem noch eine Einigung versucht wird. Falls dies nicht gelingt, wird Beweis erhoben, etwa durch Vernehmung des Sachverständigen oder von Unfallzeugen. Wir vertreten Sie in allen Verhandlungen und Terminen. Unser Ziel ist es, durch fundierte rechtliche Argumentation und überzeugende Beweisführung ein für Sie günstiges Urteil zu erzielen. Im Falle eines vollständigen Obsiegens im Prozess trägt die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens, dazu gehören auch die notwendigen Anwaltskosten. Bei teilweisem Obsiegen oder Unterliegen kann eine Kostenteilung erfolgen.

Unser Prozess

Sofortige Erstberatung

Kontaktieren Sie uns unmittelbar nach dem Unfall. In einem ersten Gespräch – persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz – klären wir die wichtigsten Fragen: Wie war der Unfallhergang? Welche Schäden sind entstanden? Welche Ansprüche haben Sie? Wir geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen für die nächsten Schritte.

Schritt 1

Beweissicherung und Schadensdokumentation

Wir organisieren zeitnah die Begutachtung Ihres Fahrzeugs durch einen qualifizierten Sachverständigen. Parallel stellen wir alle unfallrelevanten Unterlagen zusammen: Unfallbericht, ärztliche Atteste, Kostenbelege. Durch unsere digitalen Prozesse können Sie Dokumente einfach online übermitteln.

Schritt 2

Durchsetzung und Regulierung

Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und fordern die vollständige Schadensregulierung. Falls erforderlich, setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich durch. Sie bleiben durch regelmäßige Updates informiert und erhalten am Ende die Ihnen zustehende Entschädigung.

Schritt 3

Unsere Kanzlei

Dr. Rehder Rechtsanwälte sind seit 2016 Ihre kompetenten Ansprechpartner für Verkehrsrecht in der Region. Von unserem Standort in Straelen aus betreuen wir Mandanten in Moers, Krefeld, Duisburg und der gesamten Umgebung. Als vollständig digitalisierte Kanzlei verbinden wir persönliche Betreuung mit modernen, effizienten Arbeitsprozessen. Das bedeutet für Sie: schnelle Reaktionszeiten, unkomplizierte Kommunikation und zügige Schadensabwicklung. Dr. Andreas Rehder bringt als promovierter Jurist und Lehrbeauftragter fundiertes rechtliches Wissen mit. Im Verkehrsrecht kommt es auf schnelles Handeln an – Beweise müssen gesichert, Gutachten beauftragt und Ansprüche zeitnah geltend gemacht werden. Unsere digitalen Prozesse ermöglichen es uns, unmittelbar nach dem Unfall aktiv zu werden. Durch unsere Kooperation mit erfahrenen KFZ-Gutachtern in Moers und Umgebung können wir die Schadensbegutachtung kurzfristig organisieren. Die Gutachter kennen die örtlichen Gegebenheiten und Marktpreise und erstellen belastbare Gutachten, die von Versicherungen und Gerichten anerkannt werden. Wir haben Erfahrung mit Versicherungen und kennen deren Verhandlungsstrategien. Das Amtsgericht Moers ist für viele Verkehrsunfallsachen zuständig, und wir haben dort bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten. Die Anfahrt aus Moers zu unserer Kanzlei in Straelen ist über die A40 in etwa 30 Minuten möglich. Alternativ können wir viele Angelegenheiten auch digital abwickeln – Telefonate, Videokonferenzen und E-Mail-Kommunikation machen persönliche Termine oft überflüssig.

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Aktuelles von Dr. Rehder Rechtsanwälte

Aktuelle Informationen bewegen den Markt

Wir sind regelmäßig in richtungsweisenden Verfahren für unsere Mandanten unterwegs. In unserem Themenverzeichnis finden Sie wichtige Informationen aus unseren Rechtsgebieten.

Aktuell

Informativ

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Dr. Rehder Rechtsanwälte

Häufig gestellte Fragen

Was muss ich direkt nach einem Unfall in Moers tun?

Sichern Sie zunächst die Unfallstelle ab und versorgen Sie Verletzte. Rufen Sie bei Personenschäden oder erheblichen Sachschäden die Polizei. Fertigen Sie Fotos vom Unfallort, den Fahrzeugschäden und der Verkehrssituation an. Notieren Sie die Kontaktdaten des Unfallgegners, Zeugen und das Kennzeichen. Erstellen Sie eine Unfallskizze. Geben Sie keine Schuldanerkenntnis ab und unterschreiben Sie keine Verzichtserklärungen. Informieren Sie Ihre eigene Versicherung über den Unfall. Kontaktieren Sie uns zeitnah, damit wir die weiteren Schritte koordinieren können.

Wer bezahlt den Sachverständigen nach einem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten dafür trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Sie müssen nicht das von der Versicherung vorgeschlagene Gutachten akzeptieren. Wichtig ist, dass der Sachverständige qualifiziert und unabhängig ist. Wir arbeiten mit erfahrenen Gutachtern zusammen, die in Moers und Umgebung tätig sind und deren Gutachten von Versicherungen und Gerichten anerkannt werden.

Bekomme ich nach einem Unfall einen Mietwagen bezahlt?

Ja, wenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht fahrbereit ist, haben Sie Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten. Sie dürfen ein vergleichbares Fahrzeug anmieten. Die gegnerische Versicherung muss die Kosten in angemessener Höhe erstatten. Die Anmietdauer richtet sich nach der erforderlichen Reparaturzeit oder bei Totalschaden nach der Zeit zur Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs. Alternativ können Sie Nutzungsausfall geltend machen, auch ohne tatsächliche Anmietung eines Mietwagens.

Wie wird Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall berechnet?

Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere und Dauer der Verletzungen, der Behandlungsdauer, bleibenden Schäden und den Auswirkungen auf Ihr Leben. Maßstab sind Schmerzensgeldtabellen und vergleichbare Gerichtsurteile. Wir bewerten Ihren Anspruch anhand der Verletzungsart, Behandlungsdauer, Krankenhausaufenthalte, Operationen, Arbeitsunfähigkeit und Beeinträchtigungen im Alltag. Versicherungen bieten oft zu niedrige Beträge an. Wir setzen ein angemessenes Schmerzensgeld durch und berücksichtigen dabei alle relevanten Faktoren Ihres Falls.

Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. In diesem Fall lohnt sich die Reparatur wirtschaftlich nicht. Sie erhalten dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts Ihres beschädigten Fahrzeugs. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug aufwenden müssen. Maßgeblich sind die lokalen Marktpreise für vergleichbare Gebrauchtwagen. Versicherungen setzen oft zu niedrige Wiederbeschaffungswerte oder zu hohe Restwerte an. Wir prüfen die Bewertungen und setzen realistische Werte durch.

Kann ich mein Fahrzeug bei Totalschaden trotzdem reparieren lassen?

Ja, Sie können das Fahrzeug auch dann reparieren lassen, wenn objektiv ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Die Versicherung muss bei tatsächlicher, vollständiger und fachgerechter Reparatur und einer anschließend mindestens sechsmonatigen Weiternutzung des Fahrzeugs nachgewiesenermaßen Reparaturkosten bis zu 130% des Wiederbeschaffungswerts erstatten. Bei fiktiver Abrechnung oder bloßer Teilreparatur bleibt der Anspruch auf den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) beschränkt.

Zahlt die Versicherung auch den Wertverlust meines Fahrzeugs?

In vielen Fällen besteht bei jüngeren Fahrzeugen und größeren Schäden Anspruch auf Ersatz einer merkantilen Wertminderung. Auch nach fachgerechter Reparatur kann ein Unfallfahrzeug weniger wert sein als ein unfallfreies. Der Sachverständige kann die Wertminderung im Gutachten beziffern. Bei älteren, hochlaufleistenden Fahrzeugen oder Bagatellschäden entfällt sie regelmäßig. Die Höhe hängt ab von Alter, Laufleistung und Zustand des Fahrzeugs vor dem Unfall sowie vom Umfang der Unfallschäden. Versicherungen versuchen oft, die Wertminderung zu bestreiten. Wir setzen die gutachterlich ermittelte Wertminderung durch.

Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?

Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall verjähren grundsätzlich nach drei Jahren (§§ 195, 199 BGB). Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von Schaden und Schädiger Kenntnis erlangten oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen. Absolute Höchstfristen (z.B. 10 bzw. 30 Jahre bei bestimmten Personenschäden) bleiben unberührt. Die Verjährung wird insbesondere durch Verhandlungen mit der Versicherung (§ 203 BGB) oder die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens (§ 204 BGB) gehemmt. Sie sollten dennoch nicht zu lange warten, da die Beweissicherung mit der Zeit schwieriger wird und Versicherungen bei später Anspruchstellung kritischer reagieren.

Was kostet ein Anwalt für Verkehrsrecht?

Bei unverschuldeten Unfällen zählen die Kosten für die anwaltliche Vertretung zum ersatzfähigen Schaden (Schadensrecht nach § 249 BGB). Sie werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet, soweit diese notwendig und angemessen sind. Bei einer (teilweisen) Mitschuld kann sich der Erstattungsanspruch anteilig verringern. Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und bemessen sich am Streitwert. Sie müssen also in der Regel keine Anwaltskosten selbst tragen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten. Wir klären im Erstgespräch transparent die Kostenfolgen Ihres Falls.

Muss ich zur gegnerischen Versicherung zur Schadensbesichtigung?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug der gegnerischen Versicherung vorzuführen. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Dieser kommt zu Ihnen und begutachtet den Schaden. Das Gutachten senden wir dann an die Versicherung. Die Versicherung kann unter Umständen ein Gegengutachten erstellen lassen, wenn sie konkrete Zweifel an der Schadenshöhe hat. In der Praxis werden aber die meisten qualifizierten Gutachten von den Versicherungen akzeptiert. Wichtig ist, dass Sie nicht ohne anwaltliche Beratung mit der gegnerischen Versicherung kommunizieren oder Erklärungen abgeben.