Effektiv
Spezialisiert
Unbürokratisch
Anwalt für Verkehrsrecht in Geldern
Ihre Rechte nach dem Unfall durchsetzen
Erfahrung mit Amtsgericht Geldern und regionalen Versicherungen
Zusammenarbeit mit qualifizierten KFZ-Gutachtern vor Ort
Digitale Prozesse für zügige Schadensabwicklung
Unsere Expertise
Ihr Recht ist unsere Aufgabe
Hatten Sie einen Verkehrsunfall in Geldern oder der näheren Umgebung? Kämpfen Sie mit der gegnerischen Versicherung um eine angemessene Entschädigung? Nach einem Unfall stehen viele Fragen im Raum: Wer übernimmt die Reparaturkosten? Steht mir ein Mietwagenersatz zu? Wie komme ich zu einer fairen Entschädigung für meine Verletzungen? Als Anwalt für Verkehrsrecht in Geldern kennen wir die typischen Unfallsituationen in der Kreisstadt und wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen. Von unserem Standort in Straelen aus betreuen wir Mandanten in Geldern seit Jahren erfolgreich – die Entfernung beträgt nur wenige Kilometer. Wir kennen die Verkehrssituation in Geldern, die neuralgischen Punkte im Stadtverkehr und auf den Zufahrtsstraßen sowie die besonderen Anforderungen der Region. Durch unsere langjährige Tätigkeit im Kreis Kleve haben wir umfangreiche Erfahrung mit dem zuständigen Amtsgericht Geldern und den in der Region tätigen Versicherungen. Durch unsere Kooperation mit qualifizierten KFZ-Gutachtern aus der Region können wir eine schnelle Schadensbegutachtung organisieren. Als vollständig digitalisierte Kanzlei verbinden wir persönliche Betreuung mit modernen, effizienten Arbeitsprozessen. Das bedeutet für Sie: schnelle Reaktionszeiten, unkomplizierte Kommunikation und eine zügige Schadensabwicklung. Unser Ziel ist es, dass Sie nach dem Unfall schnellstmöglich die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten und wieder mobil sind.
Unsere Leistungen
Detaillierte Leistungsbeschreibungen
Unsere verkehrsrechtlichen Schwerpunkte
Unfallschadensregulierung und Schadenersatzansprüche
Nach einem Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter umfassende Ansprüche gegen den Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung. Diese Ansprüche ergeben sich im Regelfall zum einen aus § 7 StVG (Gefährdungshaftung des Halters) und zum anderen aus § 823 BGB (Verschuldenshaftung). Daneben kann bei Fahrerhaftung § 18 StVG zur Anwendung kommen. Der Direktanspruch gegen die Haftpflichtversicherung folgt aus § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG. Wir kümmern uns um die vollständige Durchsetzung aller Ihrer Ansprüche. Dazu gehören nicht nur die offensichtlichen Schäden am Fahrzeug, sondern auch Folgeschäden, Wertminderung, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten und die Kosten für die anwaltliche Vertretung. Versicherungen versuchen häufig, die Schadenshöhe zu minimieren oder Ansprüche ganz abzulehnen. Wir kennen die Taktiken der Versicherungen und setzen Ihre berechtigten Forderungen konsequent durch. Durch unsere langjährige Erfahrung in der Unfallschadensregulierung wissen wir genau, welche Unterlagen erforderlich sind und wie die Ansprüche zu berechnen sind. In Geldern und Umgebung haben wir bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten und kennen die Argumentationslinien der Versicherungen. Unser Ziel ist eine schnelle und vollständige Regulierung Ihres Schadens.
Schmerzensgeld bei Personenschäden
Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt wurden, haben Sie neben den materiellen Schäden auch Anspruch auf Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB. Das Schmerzensgeld soll die erlittenen körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen ausgleichen. Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Verletzungen, der Dauer der Behandlung, bleibenden Schäden und den Auswirkungen auf Ihr Leben. Wir bewerten Ihren Anspruch anhand aktueller Schmerzensgeldtabellen und vergleichbarer Gerichtsurteile. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Faktoren: Art und Schwere der Verletzungen, Behandlungsdauer, Arbeitsunfähigkeit, bleibende Beeinträchtigungen und psychische Folgen. Versicherungen bieten häufig zu niedrige Beträge an oder stellen den Kausalzusammenhang zwischen Unfall und Verletzung in Frage. Wir dokumentieren Ihre Verletzungen lückenlos und setzen ein angemessenes Schmerzensgeld durch. Neben dem Schmerzensgeld können auch Ansprüche auf Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und Behandlungskosten bestehen. Wir prüfen alle Ansprüche sorgfältig und sorgen dafür, dass Sie die vollständige Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht. Durch unsere Erfahrung mit dem Amtsgericht Geldern wissen wir, nach welchen Maßstäben dort Schmerzensgeld bemessen wird und können realistische Einschätzungen geben.
Sachverständigenbeauftragung und Gutachtenerstellung
Ein qualifiziertes Schadensgutachten ist die Grundlage für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen zur Begutachtung zu beauftragen. Bei Bagatellschäden kann jedoch kein Ersatz der Gutachterkosten verlangt werden, und die Kosten müssen angemessen und ortsüblich sein. Das Gutachten dokumentiert den Unfallschaden, beziffert die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert und stellt die unfallbedingte Wertminderung fest. Wir arbeiten mit erfahrenen und zertifizierten KFZ-Gutachtern zusammen, die in Geldern und der Region tätig sind. Diese Sachverständigen kennen die örtlichen Gegebenheiten und den lokalen Fahrzeugmarkt und können zeitnah zu Ihnen kommen. Die Zusammenarbeit mit qualifizierten Gutachtern ist entscheidend, denn Versicherungen akzeptieren nur fachgerecht erstellte Gutachten. Oft versuchen Versicherungen, eigene Gutachten in Auftrag zu geben oder die Schadenshöhe zu bestreiten. Wir verteidigen das von Ihrem Sachverständigen erstellte Gutachten und setzen die dort ermittelten Beträge durch. Falls die Versicherung ein Gegengutachten vorlegt, prüfen wir dieses kritisch und widerlegen unzutreffende Bewertungen. Durch unsere Erfahrung mit Schadensgutachten wissen wir, worauf es ankommt und welche Positionen durchsetzbar sind.
Mietwagenkosten und Nutzungsausfall
Wenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht mehr fahrbereit ist, haben Sie Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten. Sie dürfen grundsätzlich ein vergleichbares Fahrzeug anmieten, um weiterhin mobil zu bleiben. Die Versicherung des Unfallgegners ist zur Erstattung der Mietwagenkosten in angemessener, ortsüblicher Höhe verpflichtet. Die Mietwagenauswahl und die Höhe der Kosten unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 249 BGB), und ein höherer Tarif als der sogenannte Normaltarif wird nur bei Nachweis besonderer Umstände anerkannt. Die Anmietdauer bestimmt sich nach der voraussichtlichen Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer. Ihre Schadenminderungspflicht ist zu beachten. Versicherungen versuchen häufig, die Mietdauer zu kürzen oder günstigere Tarife durchzusetzen. Wir sorgen dafür, dass Sie angemessene Mietwagenkosten erstattet bekommen. Die ortsüblichen Tarife in Geldern und Umgebung kennen wir aus zahlreichen Fällen. Alternativ zum Mietwagen können Sie auch Nutzungsausfall geltend machen. Die Höhe richtet sich nach gängigen Tabellenwerten, die von der Fahrzeuggruppe abhängen. Eine Nutzungsausfallentschädigung kann jedoch nur beansprucht werden, wenn kein Mietwagen in Anspruch genommen wird. Wir berechnen den für Sie günstigsten Anspruch und setzen diesen gegenüber der Versicherung durch.
Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert
Bei einem Unfallschaden können Sie grundsätzlich zwischen Reparatur und Ersatzbeschaffung wählen. Liegen die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert, können Sie das Fahrzeug reparieren lassen und die Kosten ersetzt verlangen. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts Ihres beschädigten Fahrzeugs. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs aufwenden müssen. Maßgeblich sind die Preise im lokalen Gebrauchtwagenmarkt für vergleichbare Fahrzeuge. Versicherungen setzen häufig zu niedrige Wiederbeschaffungswerte an oder überhöhte Restwerte. Wir prüfen die Bewertungen kritisch und setzen realistische Werte durch, die den tatsächlichen Marktverhältnissen in Geldern und Umgebung entsprechen. Auch bei der Reparatur gibt es oft Streit: Versicherungen verlangen fiktive Abrechnungen zu Stundenverrechnungssätzen, die unter den tatsächlichen Werkstattkosten liegen. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Erstattung der notwendigen Reparaturkosten. Bei neueren oder regelmäßig in einer Vertragswerkstatt gewarteten Fahrzeugen auch zu den Sätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt. Bei älteren Fahrzeugen kann die Versicherung auf günstigere Alternativwerkstätten verweisen, sofern diese gleichwertige Arbeit leisten. Wir sorgen dafür, dass Sie die angemessenen Reparaturkosten erstattet bekommen oder bei Totalschaden einen fairen Wiederbeschaffungswert erhalten.
Ansprüche bei unverschuldeten Unfällen
Nach einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen eine umfassende Entschädigung zu. Sie sollen so gestellt werden, als wäre der Unfall nicht passiert. Dazu gehören sämtliche materiellen Schäden und auch immaterielle Schäden wie Schmerzensgeld. Wichtig ist die Dokumentation des Unfallhergangs: Fertigen Sie Fotos an, sichern Sie Kontaktdaten von Zeugen und erstellen Sie eine Unfallskizze. Lassen Sie sich von der Polizei ein Aktenzeichen geben. Kontaktieren Sie zeitnah einen Rechtsanwalt, bevor Sie Erklärungen gegenüber der gegnerischen Versicherung abgeben. Versicherungen versuchen oft, eine Mitschuld zu konstruieren oder die Schadenshöhe zu bestreiten. Durch unsere Vertretung sind Sie vor übereilten Zugeständnissen geschützt. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Versicherung und setzen Ihre Ansprüche durch. Falls die Versicherung nicht reguliert oder eine unzureichende Regulierung anbietet, bereiten wir eine Klage vor dem zuständigen Gericht vor. Das Amtsgericht Geldern ist für viele Verkehrsunfälle in der Region zuständig, und wir haben dort umfangreiche Erfahrung. Bei unverschuldeten Unfällen zählen die Kosten für die anwaltliche Vertretung zum ersatzfähigen Schaden (Schadensrecht nach § 249 BGB). Sie werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet, soweit diese notwendig und angemessen sind. Bei einer (teilweisen) Mitschuld kann sich der Erstattungsanspruch anteilig verringern.
Verhandlungen mit Versicherungen
Die Verhandlung mit Versicherungen erfordert Fachkenntnisse und Verhandlungsgeschick. Versicherungen sind gewinnorientierte Unternehmen, die versuchen, Schadensauszahlungen zu minimieren. Häufige Taktiken sind: Verschulden des Geschädigten behaupten, Schadenshöhe bestreiten, erforderliche Reparaturen anzweifeln, Behandlungskosten als überzogen darstellen. Als Ihr Anwalt treten wir den Versicherungen selbstbewusst gegenüber. Wir kennen die rechtlichen Grundlagen und die Rechtsprechung zu allen Aspekten des Verkehrsunfallrechts. In unserer Korrespondenz mit den Versicherungen setzen wir klare Fristen und begründen jeden Anspruch rechtlich fundiert. Oft erreichen wir bereits im außergerichtlichen Verfahren eine vollständige Regulierung. Falls die Versicherung nicht zahlt oder nur unzureichende Angebote macht, bereiten wir die gerichtliche Durchsetzung vor. Die Aussicht auf ein Gerichtsverfahren bewegt viele Versicherungen zur Zahlung. Durch unsere langjährige Erfahrung mit den in Geldern und Umgebung tätigen Versicherungen kennen wir deren Verhandlungsstrategien und können Ihre Ansprüche effektiv durchsetzen. Wichtig ist, dass Sie nach einem Unfall keine voreiligen Erklärungen abgeben oder Vergleichsangebote ohne anwaltliche Prüfung annehmen.
Verkehrszivilrecht und gerichtliche Vertretung
Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, setzen wir Ihre Ansprüche vor Gericht durch. Das Verkehrszivilrecht umfasst alle zivilrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Die häufigsten Fälle sind Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen nach Verkehrsunfällen. Das Amtsgericht Geldern ist für Verkehrsunfälle im lokalen Zuständigkeitsbereich bis zu einem Streitwert von einschließlich 5.000 € sachlich zuständig. Bei höheren Streitwerten ist das Landgericht zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich entweder nach dem Wohnsitz des Beklagten (§ 12 ZPO) oder – wahlweise – nach dem Unfallort (§ 32 ZPO, § 20 StVG). Bei höheren Streitwerten ist das Landgericht Kleve zuständig. Wir haben umfangreiche Erfahrung vor dem Amtsgericht Geldern und kennen die örtlichen Gepflogenheiten. In einem gerichtlichen Verfahren reichen wir eine fundierte Klageschrift ein, in der wir den Unfallhergang darstellen, die Haftung begründen und die Ansprüche beziffern. Das Gutachten und weitere Beweismittel werden vorgelegt. Häufig kommt es zu einem Gütetermin, in dem noch eine Einigung versucht wird. Falls dies nicht gelingt, wird Beweis erhoben, etwa durch Vernehmung des Sachverständigen oder von Unfallzeugen. Wir vertreten Sie in allen Verhandlungen und Terminen. Unser Ziel ist es, durch fundierte rechtliche Argumentation und überzeugende Beweisführung ein für Sie günstiges Urteil zu erzielen. Im Falle eines vollständigen Obsiegens im Prozess trägt die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens, dazu gehören auch die notwendigen Anwaltskosten. Bei teilweisem Obsiegen oder Unterliegen kann eine Kostenteilung erfolgen.
Unser Prozess
Sofortige Erstberatung
Kontaktieren Sie uns unmittelbar nach dem Unfall. In einem ersten Gespräch – persönlich in unserer Kanzlei in Straelen, telefonisch oder per Videokonferenz – klären wir die wichtigsten Fragen: Wie war der Unfallhergang? Welche Schäden sind entstanden? Welche Ansprüche haben Sie? Wir geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen für die nächsten Schritte.
Schritt 1
Beweissicherung und Schadensdokumentation
Wir organisieren zeitnah die Begutachtung Ihres Fahrzeugs durch einen qualifizierten Sachverständigen aus der Region Geldern. Parallel stellen wir alle unfallrelevanten Unterlagen zusammen: Unfallbericht, ärztliche Atteste, Kostenbelege. Durch unsere digitalen Prozesse können Sie Dokumente einfach online übermitteln.
Schritt 2
Durchsetzung und Regulierung
Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und fordern die vollständige Schadensregulierung. Falls erforderlich, setzen wir Ihre Ansprüche vor dem Amtsgericht Geldern gerichtlich durch. Sie bleiben durch regelmäßige Updates informiert und erhalten am Ende die Ihnen zustehende Entschädigung.
Schritt 3
Unsere Kanzlei
Dr. Rehder Rechtsanwälte sind seit 2016 Ihre kompetenten Ansprechpartner für Verkehrsrecht in der Region. Von unserem Standort in Straelen aus betreuen wir Mandanten in Geldern und der gesamten Umgebung. Die Entfernung zwischen unserer Kanzlei und Geldern beträgt nur wenige Kilometer – wir sind für Sie schnell erreichbar. Unsere Verbundenheit mit Geldern zeigt sich in unserem aktiven Engagement: Wir sind Mitglied im Historischen Verein für Geldern und Umgegend sowie bei KIWANIS Gelderland. Diese regionale Verwurzelung prägt unsere Arbeit und unser Verständnis für die Menschen und Verhältnisse vor Ort. Als vollständig digitalisierte Kanzlei verbinden wir persönliche Betreuung mit modernen, effizienten Arbeitsprozessen. Das bedeutet für Sie: schnelle Reaktionszeiten, unkomplizierte Kommunikation und zügige Schadensabwicklung. Dr. Andreas Rehder bringt als promovierter Jurist und Lehrbeauftragter fundiertes rechtliches Wissen mit. Im Verkehrsrecht kommt es auf schnelles Handeln an – Beweise müssen gesichert, Gutachten beauftragt und Ansprüche zeitnah geltend gemacht werden. Unsere digitalen Prozesse ermöglichen es uns, unmittelbar nach dem Unfall aktiv zu werden. Durch unsere Kooperation mit erfahrenen KFZ-Gutachtern in Geldern und Umgebung können wir die Schadensbegutachtung kurzfristig organisieren. Die Gutachter kennen die örtlichen Gegebenheiten und Marktpreise und erstellen belastbare Gutachten, die von Versicherungen und Gerichten anerkannt werden. Wir haben umfangreiche Erfahrung mit Versicherungen und dem Amtsgericht Geldern. Durch unsere Tätigkeit vor diesem Gericht kennen wir die dortigen Verfahrensweisen und die Rechtsprechung zu typischen verkehrsrechtlichen Fragestellungen. Die Anfahrt aus Geldern zu unserer Kanzlei in Straelen ist kurz und unkompliziert. Alternativ können wir viele Angelegenheiten auch digital abwickeln – Telefonate, Videokonferenzen und E-Mail-Kommunikation machen persönliche Termine oft überflüssig.



Aktuelles von Dr. Rehder Rechtsanwälte
Aktuelle Informationen bewegen den Markt
Wir sind regelmäßig in richtungsweisenden Verfahren für unsere Mandanten unterwegs. In unserem Themenverzeichnis finden Sie wichtige Informationen aus unseren Rechtsgebieten.
Aktuell
Informativ
Digital
Häufig gestellte Fragen
Was muss ich direkt nach einem Unfall in Geldern tun?
Sichern Sie zunächst die Unfallstelle ab und versorgen Sie Verletzte. Rufen Sie bei Personenschäden oder erheblichen Sachschäden die Polizei. Fertigen Sie Fotos vom Unfallort, den Fahrzeugschäden und der Verkehrssituation an. Notieren Sie die Kontaktdaten des Unfallgegners, Zeugen und das Kennzeichen. Erstellen Sie eine Unfallskizze. Geben Sie keine Schuldanerkenntnis ab und unterschreiben Sie keine Verzichtserklärungen. Informieren Sie Ihre eigene Versicherung über den Unfall. Kontaktieren Sie uns zeitnah, damit wir die weiteren Schritte koordinieren können.
Welches Gericht ist für Verkehrsunfälle in Geldern zuständig?
Das Amtsgericht Geldern ist für Verkehrsunfälle im lokalen Zuständigkeitsbereich bis zu einem Streitwert von einschließlich 5.000 € sachlich zuständig. Bei höheren Streitwerten ist das Landgericht Kleve zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich entweder nach dem Wohnsitz des Beklagten (§ 12 ZPO) oder – wahlweise – nach dem Unfallort (§ 32 ZPO, § 20 StVG). Wir haben umfangreiche Erfahrung vor dem Amtsgericht Geldern und kennen die dortigen Verfahrensweisen.
Wer bezahlt den Sachverständigen nach einem Unfall?
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen zur Begutachtung zu beauftragen. Bei Bagatellschäden kann jedoch kein Ersatz der Gutachterkosten verlangt werden, und die Kosten müssen angemessen und ortsüblich sein. Sie müssen nicht das von der Versicherung vorgeschlagene Gutachten akzeptieren. Wichtig ist, dass der Sachverständige qualifiziert und unabhängig ist. Wir arbeiten mit erfahrenen Gutachtern zusammen, die in Geldern und Umgebung tätig sind und deren Gutachten von Versicherungen und Gerichten anerkannt werden.
Bekomme ich nach einem Unfall einen Mietwagen bezahlt?
Ja, wenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht mehr fahrbereit ist, haben Sie Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten. Sie dürfen grundsätzlich ein vergleichbares Fahrzeug anmieten, um weiterhin mobil zu bleiben. Die Versicherung des Unfallgegners ist zur Erstattung der Mietwagenkosten in angemessener, ortsüblicher Höhe verpflichtet. Die Mietwagenauswahl und die Höhe der Kosten unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 249 BGB), und ein höherer Tarif als der sogenannte Normaltarif wird nur bei Nachweis besonderer Umstände anerkannt. Die Anmietdauer bestimmt sich nach der voraussichtlichen Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer. Alternativ können Sie Nutzungsausfall geltend machen, auch ohne tatsächliche Anmietung eines Mietwagens.
Wie wird Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall berechnet?
Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere und Dauer der Verletzungen, der Behandlungsdauer, bleibenden Schäden und den Auswirkungen auf Ihr Leben. Maßstab sind Schmerzensgeldtabellen und vergleichbare Gerichtsurteile. Wir bewerten Ihren Anspruch anhand der Verletzungsart, Behandlungsdauer, Krankenhausaufenthalte, Operationen, Arbeitsunfähigkeit und Beeinträchtigungen im Alltag. Versicherungen bieten oft zu niedrige Beträge an. Wir setzen ein angemessenes Schmerzensgeld durch und berücksichtigen dabei alle relevanten Faktoren Ihres Falls.
Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. In diesem Fall lohnt sich die Reparatur wirtschaftlich nicht. Sie erhalten dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts Ihres beschädigten Fahrzeugs. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug aufwenden müssen. Maßgeblich sind die lokalen Marktpreise in Geldern und Umgebung für vergleichbare Gebrauchtwagen. Versicherungen setzen oft zu niedrige Wiederbeschaffungswerte oder zu hohe Restwerte an. Wir prüfen die Bewertungen und setzen realistische Werte durch.
Kann ich mein Fahrzeug bei Totalschaden trotzdem reparieren lassen?
Ja, Sie können das Fahrzeug auch dann reparieren lassen, wenn objektiv ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Die Versicherung muss bei tatsächlicher, vollständiger und fachgerechter Reparatur und einer anschließend mindestens sechsmonatigen Weiternutzung des Fahrzeugs nachgewiesenermaßen Reparaturkosten bis zu 130% des Wiederbeschaffungswerts erstatten. Bei fiktiver Abrechnung oder bloßer Teilreparatur bleibt der Anspruch auf den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) beschränkt.
Zahlt die Versicherung auch den Wertverlust meines Fahrzeugs?
In vielen Fällen besteht bei jüngeren Fahrzeugen und größeren Schäden Anspruch auf Ersatz einer merkantilen Wertminderung. Auch nach fachgerechter Reparatur kann ein Unfallfahrzeug weniger wert sein als ein unfallfreies. Der Sachverständige kann die Wertminderung im Gutachten beziffern. Bei älteren, hochlaufleistenden Fahrzeugen oder Bagatellschäden entfällt sie regelmäßig. Die Höhe hängt ab von Alter, Laufleistung und Zustand des Fahrzeugs vor dem Unfall sowie vom Umfang der Unfallschäden. Versicherungen versuchen oft, die Wertminderung zu bestreiten. Wir setzen die gutachterlich ermittelte Wertminderung durch.
Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall verjähren grundsätzlich nach drei Jahren (§§ 195, 199 BGB). Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von Schaden und Schädiger Kenntnis erlangten oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen. Absolute Höchstfristen (z.B. 10 bzw. 30 Jahre bei bestimmten Personenschäden) bleiben unberührt. Die Verjährung wird insbesondere durch Verhandlungen mit der Versicherung (§ 203 BGB) oder die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens (§ 204 BGB) gehemmt. Sie sollten dennoch nicht zu lange warten, da die Beweissicherung mit der Zeit schwieriger wird.
Was kostet ein Anwalt für Verkehrsrecht?
Bei unverschuldeten Unfällen zählen die Kosten für die anwaltliche Vertretung zum ersatzfähigen Schaden (Schadensrecht nach § 249 BGB). Sie werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet, soweit diese notwendig und angemessen sind. Bei einer (teilweisen) Mitschuld kann sich der Erstattungsanspruch anteilig verringern. Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und bemessen sich am Streitwert. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten. Wir klären im Erstgespräch transparent die Kostenfolgen Ihres Falls.