Effektiv

Spezialisiert

Unbürokratisch

Herr Dr. Rehder

Scheidungsanwalt Moers

Ihre rechtssichere Trennung mit persönlicher Begleitung

Fachanwaltliche Kompetenz im Familienrecht

Kurze Anfahrtswege und persönliche Betreuung vor Ort

Digitale Beratungsmöglichkeiten für maximale Flexibilität

Unsere Expertise

Ihr Recht ist unsere Aufgabe

Stehen Sie vor einer Scheidung und wissen nicht, wie Sie die rechtlichen Hürden meistern sollen? Machen Sie sich Sorgen um Ihre finanzielle Absicherung, das Sorgerecht oder die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens?

Ein Scheidungsanwalt in Moers steht Ihnen in dieser emotional belastenden Phase mit Fachwissen und Einfühlungsvermögen zur Seite. Wir von Dr. Rehder Rechtsanwälte wissen, dass eine Scheidung nicht nur rechtliche, sondern auch persönliche Fragen aufwirft. Deshalb verbinden wir fundierte juristische Beratung mit einem individuellen Ansatz, der Ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt. Durch unsere langjährige Erfahrung mit den Familiengerichten kennen wir die Verfahrensabläufe genau und können Sie optimal auf jeden Schritt vorbereiten. Unsere vollständig digitalisierte Arbeitsweise ermöglicht es uns, Ihnen schnelle und effektive Hilfe zu bieten – auch kurzfristig und ohne lange Wartezeiten. Dabei profitieren Sie von kurzen Wegen zu unserem Standort in Straelen, der für Mandanten aus Moers, Krefeld und dem gesamten Niederrhein gut erreichbar ist.

Detaillierte Leistungsbeschreibung

Unsere arbeitsrechtlichen Schwerpunkte

Scheidungsverfahren und Trennungsberatung

Eine Scheidung durchzuführen erfordert präzise rechtliche Schritte und eine durchdachte Strategie. Wir begleiten Sie von der ersten Trennungsphase bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss. Dabei klären wir Sie über die formalen Voraussetzungen auf. Das Trennungsjahr als Scheidungsvoraussetzung ist in § 1566 BGB geregelt. In Ausnahmefällen ist eine frühere Scheidung bei unzumutbarer Härte möglich. Wir bereiten alle notwendigen Unterlagen sorgfältig vor. Unser Ziel ist es, das Verfahren so zügig und unkompliziert wie möglich zu gestalten, damit Sie schnell Klarheit gewinnen. Durch unsere Erfahrung mit Familiengerichten können wir realistische Einschätzungen zu Verfahrensdauern und Erfolgsaussichten geben. Wir stehen Ihnen auch in emotional schwierigen Momenten zur Seite und sorgen dafür, dass Ihre Interessen konsequent vertreten werden.

Sorgerechts- und Umgangsrechtsregelungen

Das Wohl Ihrer Kinder steht bei einer Trennung an erster Stelle. Wir unterstützen Sie bei der Regelung des Sorgerechts und des Umgangsrechts, damit eine Lösung gefunden wird, die dem Kindeswohl entspricht und für alle Beteiligten tragbar ist. Sorgerecht und Umgangsrecht sind in den §§ 1626 ff. BGB geregelt. Ob gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht – wir erarbeiten mit Ihnen tragfähige Konzepte und vertreten Ihre Position vor Gericht. Dabei berücksichtigen wir stets die individuellen Bedürfnisse Ihrer Familie und streben nach Möglichkeit einvernehmliche Lösungen an. Falls eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar ist, setzen wir uns mit Nachdruck für Ihre Rechte ein. Unsere Erfahrung zeigt, dass klare Regelungen von Anfang an viel Konfliktpotenzial reduzieren und den Kindern Stabilität geben.

Unterhaltsansprüche (Trennungs- und nachehelicher Unterhalt)

Finanzielle Absicherung nach einer Trennung ist häufig ein zentrales Thema. Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Trennungsunterhalt während der Trennungsphase und auf nachehelichen Unterhalt nach der Scheidung. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt ergibt sich aus § 1361 BGB. Die rechtlichen Grundlagen für nachehelichen Unterhalt finden sich in §§ 1569 ff. BGB. Dabei analysieren wir die Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Ehepartner und berechnen die rechtlich zustehenden Beträge. Unser Ziel ist es, Ihnen eine faire und rechtssichere Unterhaltsregelung zu verschaffen, die Ihre wirtschaftliche Existenz sichert. Gleichzeitig beraten wir Sie auch, wenn Sie selbst zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sind, und achten darauf, dass die Forderungen angemessen bleiben. Durch unsere klare und verständliche Kommunikation behalten Sie stets den Überblick über Ihre finanzielle Situation.

Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung

Bei einer Scheidung im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft steht häufig die Frage im Raum, wie das während der Ehe erworbene Vermögen aufgeteilt wird. Der Anspruch auf Zugewinnausgleich ergibt sich aus §§ 1373 ff. BGB und wird regelmäßig im Verbundverfahren nach § 137 FamFG bearbeitet. Wir ermitteln den Zugewinn beider Ehepartner und sorgen dafür, dass Sie Ihren rechtmäßigen Ausgleichsanspruch erhalten oder eine gerechte Regelung finden. Dies umfasst die Bewertung von Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Bankguthaben und anderen Vermögenswerten. Auch bestehende Schulden eines Ehepartners werden beim Zugewinnausgleich berücksichtigt. Ausgenommen sind geschenkte oder geerbte Vermögenswerte, sofern sie eindeutig dokumentiert sind. Besonders bei komplexen Vermögensverhältnissen ist eine gründliche Analyse entscheidend, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Wir arbeiten eng mit Steuerberatern und Gutachtern zusammen, um Ihnen eine umfassende Beratung zu bieten. Unser Ziel ist eine transparente und faire Lösung, die beide Seiten nachvollziehen können.

Eheverträge und Trennungsvereinbarungen

Manchmal lassen sich Konflikte durch eine außergerichtliche Vereinbarung besser lösen als durch ein langwieriges Gerichtsverfahren. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Trennungsvereinbarungen, die alle wichtigen Punkte wie Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung regeln. Auch nachträgliche Eheverträge können sinnvoll sein, um bestimmte Regelungen zu treffen und Streitigkeiten vorzubeugen. Wir achten darauf, dass solche Vereinbarungen rechtssicher formuliert sind und Ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden. Durch eine einvernehmliche Lösung sparen Sie nicht nur Zeit und Kosten, sondern bewahren auch eine bessere Gesprächsbasis für die Zukunft. Unser empathischer Beratungsansatz hilft Ihnen, auch in schwierigen Verhandlungen einen kühlen Kopf zu bewahren.

Versorgungsausgleich (Rentenansprüche)

Der Versorgungsausgleich wird nach den §§ 1587 ff. BGB, dem Versorgungsausgleichsgesetz und § 137 FamFG durchgeführt. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften und Versorgungsansprüche nach den gesetzlichen Vorgaben ausgeglichen. Dies umfasst gesetzliche und gegebenenfalls auch betriebliche sowie private Versorgungen, wobei die Hälfte des Ehezeitanteils dem anderen Ehegatten übertragen wird. Wir prüfen die jeweiligen Rentenanwartschaften beider Ehepartner und sorgen dafür, dass der Ausgleich korrekt berechnet wird. Dabei behalten wir Ihre langfristige Altersvorsorge im Blick und beraten Sie zu möglichen Auswirkungen auf Ihre spätere Rente. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, vom gesetzlichen Versorgungsausgleich abzuweichen und individuelle Vereinbarungen zu treffen. Wir erklären Ihnen alle Optionen verständlich und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, die Ihre Zukunft absichert. Durch unsere Erfahrung wissen wir, worauf es bei diesen komplexen Berechnungen ankommt.

Unser Prozess

Erstgespräch und Situationsanalyse

Wir lernen Ihre individuelle Situation kennen, klären Ihre Fragen und entwickeln eine erste Strategie für Ihr Scheidungsverfahren.

Schritt 1

Rechtliche Prüfung und Verfahrensvorbereitung

Wir analysieren alle relevanten Unterlagen, berechnen Ansprüche und bereiten die notwendigen Anträge vor – digital und effizient.

Schritt 2

Durchsetzung Ihrer Rechte

Wir vertreten Sie vor Gericht oder in außergerichtlichen Verhandlungen und sorgen für eine faire Lösung, die Ihre Interessen schützt.

Schritt 3

Unsere Kanzlei in Moers

Dr. Rehder Rechtsanwälte ist seit 2016 Ihr zuverlässiger Partner für Familienrecht in der Region Moers, Krefeld, Geldern und dem gesamten Niederrhein. Mit Dr. Andreas Rehder steht Ihnen ein erfahrener Jurist zur Seite, der an der Universität Münster promoviert hat und als Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW tätig ist. Unsere Kanzlei zeichnet sich durch vollständige Digitalisierung aus, was uns ermöglicht, schnell und effektiv auf Ihre Anliegen zu reagieren – auch kurzfristig und ohne lange Wartezeiten. Wir kennen die Familiengerichte in Moers, Krefeld und Duisburg genau, was uns ermöglicht, realistische Einschätzungen zu Verfahrensdauern und Erfolgsaussichten zu geben.

Unser Beratungsansatz ist empathisch, durchsetzungsstark und individuell auf Ihre Situation zugeschnitten. Wir wissen, dass eine Scheidung nicht nur rechtliche, sondern auch emotionale Herausforderungen mit sich bringt, und begleiten Sie deshalb mit Einfühlungsvermögen durch diesen schwierigen Lebensabschnitt. Dabei bieten wir Ihnen maximale Flexibilität: Neben persönlichen Terminen in unserer Kanzlei in Straelen, die von Moers aus gut erreichbar ist, stehen wir Ihnen auch per Videokonferenz zur Verfügung. Unsere Mandanten schätzen besonders unsere schnelle, kurzfristige und effektive Hilfe sowie die kompetente und professionelle Beratung durch unser freundliches Team.

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Aktuelles von Dr. Rehder Rechtsanwälte

Aktuelle Informationen bewegen den Markt

Wir sind regelmäßig in richtungsweisenden Verfahren für unsere Mandanten unterwegs. In unserem Themenverzeichnis finden Sie wichtige Informationen aus unseren Rechtsgebieten.

Aktuell

Informativ

Digital

Dr. Rehder Rechtsanwälte

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren am Familiengericht?

Die Dauer eines Scheidungsverfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab, in der Regel dauert es zwischen 4 und 12 Monaten. Bei einvernehmlichen Scheidungen ohne Streit über Folgesachen geht es oft schneller. Die Familiengerichte arbeitet in der Regel zügig, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen. Die Verfahrensdauer kann insbesondere bei komplexen Vermögensverhältnissen und Durchführung des Versorgungsausgleichs deutlich länger sein. Wir sorgen durch unsere gründliche Vorbereitung dafür, dass Ihr Verfahren nicht unnötig verzögert wird.

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten der Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert, der mindestens 3.000 EUR für die Scheidung beträgt, zuzüglich mindestens 1.000 EUR für den Versorgungsausgleich. Die Gesamtkosten können – je nach Komplexität und Folgesachen – auch über 5.000 Euro hinausgehen. Die Kosten setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltsgebühren zusammen. Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Wir erstellen Ihnen im Erstgespräch eine transparente Kosteneinschätzung.

Muss ich das Trennungsjahr einhalten?

Ja, das Trennungsjahr als Scheidungsvoraussetzung ist in § 1566 BGB geregelt. Die Ehepartner müssen mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben, bevor die Scheidung eingereicht werden kann. In Ausnahmefällen bei unzumutbarer Härte kann eine Scheidung auch früher möglich sein. Das Trennungsjahr kann auch innerhalb einer gemeinsam genutzten Wohnung erfüllt werden, sofern eine nachweisbare Haushalts- und Lebensführungstrennung erfolgt.

Brauchen beide Ehepartner einen Anwalt?

Der Scheidungsantrag muss nach § 114 FamFG zwingend von einem Anwalt gestellt werden. Der andere Ehegatte kann der Scheidung auch ohne eigenen Anwalt zustimmen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es daher aus, wenn ein Ehepartner anwaltlich vertreten ist. Wenn Streitigkeiten über Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung bestehen, ist es ratsam, dass beide Ehepartner eigene anwaltliche Vertretung haben, um ihre jeweiligen Interessen zu wahren.

Wie wird der Unterhalt nach der Scheidung berechnet?

Der Unterhalt richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen beider Ehepartner sowie der Dauer der Ehe. Es wird zwischen Trennungsunterhalt (während der Trennung) und nachehelichem Unterhalt (nach der Scheidung) unterschieden. Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Die rechtlichen Grundlagen für Ehegattenunterhalt finden sich in § 1361 BGB (Trennungsunterhalt) und §§ 1569 ff. BGB (nachehelicher Unterhalt). Wir prüfen Ihre individuelle Situation und berechnen transparent, welche Ansprüche Ihnen zustehen oder welche Verpflichtungen Sie haben.

Was passiert mit dem gemeinsamen Haus nach der Scheidung?

Das gemeinsame Haus kann entweder von einem Ehepartner übernommen, verkauft oder weiterhin gemeinsam genutzt werden. Bei der Übernahme durch einen Partner muss dieser den anderen auszahlen. Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach dem aktuellen Verkehrswert und den bestehenden Finanzierungen. Wir beraten Sie zu allen Optionen und deren rechtlichen und finanziellen Konsequenzen, damit Sie die für Ihre Situation beste Entscheidung treffen können.

Kann ich nach der Trennung mit den Kindern wegziehen?

Ein Umzug mit den Kindern nach der Trennung ist ein sensibles Thema, besonders wenn er das Umgangsrecht des anderen Elternteils beeinträchtigt. Ein Umzug mit den Kindern bedarf bei gemeinsamer Sorge der Zustimmung des anderen Elternteils. Bei Uneinigkeit entscheidet das Familiengericht auf Antrag unter Berücksichtigung des Kindeswohls. Die Zustimmung des anderen Elternteils ist nur dann entbehrlich, wenn das Familiengericht feststellt, dass der Umzug dem Kindeswohl entspricht und der betreuende Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommt. Wir beraten Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten und setzen Ihre Interessen durch.

Wie wird der Versorgungsausgleich geregelt?

Der Versorgungsausgleich wird nach § 1587 ff. BGB und dem Versorgungsausgleichsgesetz durchgeführt. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften und Versorgungsansprüche nach den gesetzlichen Vorgaben ausgeglichen. Dies umfasst gesetzliche und gegebenenfalls auch betriebliche sowie private Versorgungen. Das Familiengericht holt dazu automatisch Auskünfte bei allen Versorgungsträgern ein. Jeder Ehepartner erhält die Hälfte der Rentenansprüche, die der andere während der Ehe mehr erworben hat. In bestimmten Fällen kann vom Versorgungsausgleich abgesehen oder eine abweichende Vereinbarung getroffen werden. Wir prüfen, welche Regelung für Sie am vorteilhaftesten ist.

Welche Unterlagen brauche ich für die Scheidung?

Für das Scheidungsverfahren benötigen Sie in der Regel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder, Nachweise über Einkommen und Vermögen beider Ehepartner, Informationen zu bestehenden Versicherungen und Rentenanwartschaften sowie gegebenenfalls Nachweise über Schulden. Wir erstellen Ihnen eine individuelle Checkliste und helfen Ihnen bei der Beschaffung fehlender Unterlagen, damit das Verfahren reibungslos ablaufen kann.

Bieten Sie auch Beratungen per Videokonferenz an?

Ja, wir bieten flexible Beratungsmöglichkeiten per Videokonferenz an, falls ein persönlicher Termin in unserer Kanzlei nicht möglich ist. Durch unsere vollständig digitalisierte Arbeitsweise können wir Sie auch auf diesem Weg effektiv beraten und alle notwendigen Unterlagen digital austauschen. So sparen Sie Zeit und profitieren dennoch von unserer persönlichen und kompetenten Beratung.