Effektiv
Spezialisiert
Unbürokratisch
Anwalt Scheidung Straelen
Ihr Partner für eine faire Trennung
Direkt in Straelen – kurze Wege, persönliche Nähe
Langjährige Erfahrung mit Familiengerichten
Vollständig digitalisierte Kanzlei für schnelle Abläufe
Unsere Expertise
Ihr Recht ist unsere Aufgabe
Haben Sie die Entscheidung getroffen, sich scheiden zu lassen, und suchen einen kompetenten Anwalt in Straelen? Fragen Sie sich, wie Sie Ihre Rechte bei Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung am besten durchsetzen können?
Ein Anwalt für Scheidung in Straelen begleitet Sie mit Fachwissen und Einfühlungsvermögen durch diesen herausfordernden Lebensabschnitt. Wir von Dr. Rehder Rechtsanwälte verstehen, dass eine Scheidung weit mehr als ein rechtliches Verfahren ist – sie berührt Ihr gesamtes Leben. Deshalb kombinieren wir fundierte juristische Expertise mit einem individuellen Beratungsansatz, der Ihre persönliche Situation in den Mittelpunkt stellt. Als direkt in Straelen ansässige Kanzlei kennen wir die Familiengerichte in Wesel, Krefeld und Duisburg aus langjähriger Praxis und können Sie optimal auf jeden Verfahrensschritt vorbereiten. Unsere vollständig digitalisierte Arbeitsweise ermöglicht uns schnelle Reaktionszeiten und effektive Lösungen – auch kurzfristig. Sie profitieren von der persönlichen Erreichbarkeit vor Ort und gleichzeitig von flexiblen digitalen Beratungsmöglichkeiten per Videokonferenz.
Unsere Leistungen
Detaillierte Leistungsbeschreibung
Unsere arbeitsrechtlichen Schwerpunkte
Scheidungsverfahren und rechtliche Trennungsberatung
Wir begleiten Sie durch das gesamte Scheidungsverfahren – von der ersten Beratung bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss. Das Trennungsjahr als Scheidungsvoraussetzung ist in § 1566 BGB geregelt. In Ausnahmefällen ist eine frühere Scheidung bei unzumutbarer Härte möglich. Wir klären Sie über alle formalen Voraussetzungen auf und bereiten die notwendigen Anträge sorgfältig vor. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, das Verfahren so effizient wie möglich zu gestalten, damit Sie schnell Klarheit und eine rechtssichere Lösung erhalten. Durch unsere langjährige Erfahrung mit den Familiengerichten der Region – insbesondere in Wesel, Krefeld und Duisburg – können wir Ihnen realistische Einschätzungen zu Verfahrensdauern und Erfolgsaussichten geben. Wir stehen Ihnen nicht nur als juristische Berater zur Seite, sondern auch als empathische Begleiter in einer emotional belastenden Phase.
Regelung von Sorgerecht und Umgangsrecht
Das Wohl Ihrer Kinder hat für uns oberste Priorität. Sorgerecht und Umgangsrecht sind in den §§ 1626 ff. BGB geregelt. Wir unterstützen Sie dabei, Regelungen zu finden, die dem Kindeswohl entsprechen und gleichzeitig für alle Beteiligten praktikabel sind. Ob gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht oder die Ausgestaltung des Umgangsrechts – wir entwickeln mit Ihnen individuelle Konzepte, die die Bedürfnisse Ihrer Familie berücksichtigen. Dabei streben wir nach Möglichkeit einvernehmliche Lösungen an, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Sollte eine gerichtliche Klärung notwendig sein, vertreten wir Ihre Interessen entschlossen und durchsetzungsstark. Unsere Erfahrung zeigt, dass klare und durchdachte Regelungen von Anfang an allen Beteiligten Sicherheit geben und Konflikte reduzieren.
Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
Die finanzielle Absicherung nach einer Trennung ist für viele Mandanten von zentraler Bedeutung. Wir prüfen umfassend Ihre Ansprüche auf Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt ergibt sich aus § 1361 BGB. Die rechtlichen Grundlagen für nachehelichen Unterhalt finden sich in §§ 1569 ff. BGB. Dabei analysieren wir die Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Ehepartner präzise und berechnen die rechtlich zustehenden Beträge. Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Unser Ziel ist es, Ihnen eine faire und rechtssichere Unterhaltsregelung zu verschaffen, die Ihre wirtschaftliche Existenz sichert. Gleichzeitig beraten wir Sie auch, wenn Sie zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sind, und achten darauf, dass die Forderungen angemessen und nachvollziehbar bleiben. Durch unsere transparente Kommunikation behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihre finanzielle Situation.
Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung
Bei einer Scheidung im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft stellt sich die Frage, wie das während der Ehe erworbene Vermögen aufgeteilt wird. Der Anspruch auf Zugewinnausgleich ergibt sich aus §§ 1373 ff. BGB und wird regelmäßig im Verbundverfahren nach § 137 FamFG bearbeitet. Wir ermitteln den Zugewinn beider Ehepartner und sorgen für eine gerechte Ausgleichsregelung. Dies umfasst die Bewertung von Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Bankguthaben und anderen Vermögenswerten. Auch bestehende Schulden eines Ehepartners werden beim Zugewinnausgleich berücksichtigt. Ausgenommen sind geschenkte oder geerbte Vermögenswerte, sofern sie eindeutig dokumentiert sind. Besonders bei komplexen Vermögensverhältnissen ist eine gründliche Analyse entscheidend. Wir arbeiten eng mit Steuerberatern zusammen, um Ihnen eine umfassende und wirtschaftlich sinnvolle Beratung zu bieten. Unser Ziel ist eine transparente Lösung, die beide Seiten nachvollziehen können und die spätere Streitigkeiten verhindert.
Gestaltung von Eheverträgen und Trennungsvereinbarungen
Oft lassen sich Konflikte durch eine außergerichtliche Vereinbarung schneller und kosteneffizienter lösen als durch ein langwieriges Gerichtsverfahren. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung rechtssicherer Trennungsvereinbarungen, die alle wichtigen Punkte wie Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung regeln. Auch nachträgliche Eheverträge können sinnvoll sein, um bestimmte Regelungen zu treffen und Streitigkeiten vorzubeugen. Dabei achten wir darauf, dass solche Vereinbarungen Ihre Interessen angemessen berücksichtigen und vor Gericht Bestand haben. Eine einvernehmliche Lösung spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern bewahrt auch eine bessere Kommunikationsbasis für die Zukunft – besonders wichtig, wenn gemeinsame Kinder da sind. Unser empathischer Beratungsansatz hilft Ihnen, auch in schwierigen Verhandlungen sachlich und lösungsorientiert zu bleiben.
Durchführung des Versorgungsausgleichs
Der Versorgungsausgleich wird nach den §§ 1587 ff. BGB, dem Versorgungsausgleichsgesetz und § 137 FamFG durchgeführt. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften und Versorgungsansprüche nach den gesetzlichen Vorgaben ausgeglichen. Dies umfasst gesetzliche und gegebenenfalls auch betriebliche sowie private Versorgungen, wobei die Hälfte des Ehezeitanteils dem anderen Ehegatten übertragen wird. Wir prüfen die jeweiligen Rentenanwartschaften beider Ehepartner und sorgen dafür, dass der Ausgleich korrekt berechnet wird. Dabei behalten wir Ihre langfristige Altersvorsorge im Blick und beraten Sie zu den Auswirkungen auf Ihre spätere Rente. In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, vom gesetzlichen Versorgungsausgleich abzuweichen und individuelle Vereinbarungen zu treffen. Wir erklären Ihnen alle Optionen verständlich und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, die Ihre finanzielle Zukunft absichert.
Unser Prozess in Straelen
Persönliches Erstgespräch
Wir nehmen uns Zeit für Ihre individuelle Situation, klären Ihre Fragen und entwickeln eine erste rechtliche Strategie für Ihr Scheidungsverfahren.
Schritt 1
Umfassende Analyse und Vorbereitung
Wir prüfen alle relevanten Unterlagen, berechnen Ansprüche und bereiten alle notwendigen Anträge vor – dank digitaler Prozesse schnell und effizient.
Schritt 2
Durchsetzung und Begleitung
Wir vertreten Sie vor den Familiengerichten oder in außergerichtlichen Verhandlungen und sorgen für eine faire Lösung, die Ihre Interessen schützt.
Schritt 3
Unsere Kanzlei in Straelen
Dr. Rehder Rechtsanwälte ist seit 2016 Ihr kompetenter Ansprechpartner für Familienrecht direkt in Straelen. Mit Dr. Andreas Rehder steht Ihnen ein promovierter Jurist zur Seite, der an der WWU Münster zum Dr. iur. promoviert hat, Alt-Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung ist und als Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW tätig ist. Unsere Kanzlei zeichnet sich durch vollständige Digitalisierung aus, was uns ermöglicht, besonders schnell und effektiv auf Ihre Anliegen zu reagieren – auch kurzfristig und ohne lange Wartezeiten. Wir kennen die Familiengerichte in Wesel, Krefeld und Duisburg aus langjähriger Erfahrung, was uns realistische Einschätzungen zu Verfahrensdauern und Erfolgsaussichten ermöglicht.
Unser Beratungsansatz ist empathisch, durchsetzungsstark und individuell auf Ihre Lebenssituation zugeschnitten. Wir verstehen, dass eine Scheidung nicht nur rechtliche Fragen aufwirft, sondern auch emotional herausfordernd ist. Deshalb begleiten wir Sie mit Einfühlungsvermögen und gleichzeitig mit der notwendigen Entschlossenheit, Ihre Rechte durchzusetzen. Dabei bieten wir Ihnen maximale Flexibilität: persönliche Termine direkt in unserer Kanzlei in Straelen sowie Beratungen per Videokonferenz, wenn ein Besuch vor Ort nicht möglich ist. Unsere Mandanten schätzen besonders unsere schnelle, kurzfristige und effektive Hilfe sowie die kompetente und professionelle Beratung durch unser freundliches Team.



Aktuelles von Dr. Rehder Rechtsanwälte
Aktuelle Informationen bewegen den Markt
Wir sind regelmäßig in richtungsweisenden Verfahren für unsere Mandanten unterwegs. In unserem Themenverzeichnis finden Sie wichtige Informationen aus unseren Rechtsgebieten.
Aktuell
Informativ
Digital
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren bei den regionalen Familiengerichten?
Die Dauer eines Scheidungsverfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab, in der Regel dauert es zwischen 4 und 12 Monaten. Bei einvernehmlichen Scheidungen ohne Streit über Folgesachen geht es oft schneller. Die Familiengerichte in Wesel, Krefeld und Duisburg arbeiten in der Regel zügig, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen. Die Verfahrensdauer kann insbesondere bei komplexen Vermögensverhältnissen und Durchführung des Versorgungsausgleichs deutlich länger sein. Durch unsere gründliche Vorbereitung sorgen wir dafür, dass Ihr Verfahren nicht unnötig verzögert wird.
Was kostet eine Scheidung?
Die Kosten der Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert, der mindestens 3.000 EUR für die Scheidung beträgt, zuzüglich mindestens 1.000 EUR für den Versorgungsausgleich. Die Gesamtkosten können – je nach Komplexität und Folgesachen – auch über 5.000 Euro hinausgehen. Die Kosten setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltsgebühren zusammen. Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Wir erstellen Ihnen im Erstgespräch eine transparente und individuelle Kosteneinschätzung.
Muss ich das Trennungsjahr einhalten?
Ja, das Trennungsjahr als Scheidungsvoraussetzung ist in § 1566 BGB geregelt. Die Ehepartner müssen mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben, bevor die Scheidung eingereicht werden kann. In Ausnahmefällen bei unzumutbarer Härte kann eine Scheidung auch früher möglich sein. Das Trennungsjahr kann auch innerhalb einer gemeinsam genutzten Wohnung erfüllt werden, sofern eine nachweisbare Haushalts- und Lebensführungstrennung erfolgt.
Brauchen beide Ehepartner einen eigenen Anwalt?
Der Scheidungsantrag muss nach § 114 FamFG zwingend von einem Anwalt gestellt werden. Der andere Ehegatte kann der Scheidung auch ohne eigenen Anwalt zustimmen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es daher aus, wenn ein Ehepartner anwaltlich vertreten ist. Wenn jedoch Streitigkeiten über Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung bestehen, ist es ratsam, dass beide Ehepartner eigene anwaltliche Vertretung haben, um ihre jeweiligen Interessen optimal zu wahren.
Wie wird der Unterhalt berechnet?
Der Unterhalt richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen beider Ehepartner sowie der Dauer der Ehe. Es wird zwischen Trennungsunterhalt (während der Trennung) und nachehelichem Unterhalt (nach der Scheidung) unterschieden. Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Die rechtlichen Grundlagen für Ehegattenunterhalt finden sich in § 1361 BGB (Trennungsunterhalt) und §§ 1569 ff. BGB (nachehelicher Unterhalt). Wir prüfen Ihre individuelle Situation und berechnen transparent, welche Ansprüche Ihnen zustehen oder welche Verpflichtungen Sie haben.
Was passiert mit unserem gemeinsamen Haus?
Das gemeinsame Haus kann entweder von einem Ehepartner übernommen, verkauft oder weiterhin gemeinsam genutzt werden. Bei der Übernahme durch einen Partner muss dieser den anderen auszahlen. Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach dem aktuellen Verkehrswert und den bestehenden Finanzierungen. Wir beraten Sie umfassend zu allen Optionen und deren rechtlichen und finanziellen Konsequenzen, damit Sie die für Ihre Situation beste Entscheidung treffen können.
Kann ich nach der Trennung mit den Kindern umziehen?
Ein Umzug mit den Kindern nach der Trennung bedarf bei gemeinsamer Sorge der Zustimmung des anderen Elternteils. Bei Uneinigkeit entscheidet das Familiengericht auf Antrag unter Berücksichtigung des Kindeswohls. Die Zustimmung des anderen Elternteils ist nur dann entbehrlich, wenn das Familiengericht feststellt, dass der Umzug dem Kindeswohl entspricht und der betreuende Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommt. Wir beraten Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten und vertreten Ihre Interessen entschlossen.
Wie funktioniert der Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich wird nach § 1587 ff. BGB und dem Versorgungsausgleichsgesetz durchgeführt. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften und Versorgungsansprüche nach den gesetzlichen Vorgaben ausgeglichen. Dies umfasst gesetzliche und gegebenenfalls auch betriebliche sowie private Versorgungen. Das Familiengericht holt dazu automatisch Auskünfte bei allen Versorgungsträgern ein. Jeder Ehepartner erhält die Hälfte der Rentenansprüche, die der andere während der Ehe mehr erworben hat. In bestimmten Fällen kann vom Versorgungsausgleich abgesehen oder eine abweichende Vereinbarung getroffen werden. Wir prüfen, welche Regelung für Sie am vorteilhaftesten ist.
Welche Unterlagen benötige ich für das Scheidungsverfahren?
Für das Scheidungsverfahren benötigen Sie in der Regel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder, Nachweise über Einkommen und Vermögen beider Ehepartner, Informationen zu bestehenden Versicherungen und Rentenanwartschaften sowie gegebenenfalls Nachweise über Schulden. Wir erstellen Ihnen eine individuelle Checkliste und unterstützen Sie bei der Beschaffung fehlender Unterlagen, damit das Verfahren reibungslos und zügig ablaufen kann.
Bieten Sie auch digitale Beratung an?
Ja, wir bieten flexible Beratungsmöglichkeiten per Videokonferenz an, falls ein persönlicher Termin in unserer Kanzlei in Straelen nicht möglich ist. Durch unsere vollständig digitalisierte Arbeitsweise können wir Sie auch auf diesem Weg effektiv beraten und alle notwendigen Unterlagen digital austauschen. So profitieren Sie von maximaler Flexibilität bei gleichzeitig persönlicher und kompetenter rechtlicher Begleitung.