Effektiv
Spezialisiert
Unbürokratisch
Anwalt Verkehrsrecht Issum – Ihr Recht nach dem Unfall durchsetzen
Kompetente Unterstützung bei Verkehrsunfällen und Schadensersatzansprüchen im Raum Issum
Erfahrung mit regionalen Versicherungen und Gutachtern
Schnelle digitale Fallbearbeitung für zügige Regulierung
Durchsetzungsstarke Vertretung Ihrer Ansprüche
Unsere Expertise
Ihr Recht ist unsere Aufgabe
Wurden Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt? Weigert sich die gegnerische Versicherung, Ihre berechtigten Ansprüche anzuerkennen? Nach einem Unfall stehen Betroffene oft vor zahlreichen Herausforderungen: Die Schadensregulierung zieht sich hin, Gutachten werden angezweifelt, und Versicherungen versuchen, Zahlungen zu minimieren. Gerade in Issum und Umgebung kennen wir die Arbeitsweise der regionalen Versicherungen und Gutachter genau. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und Nutzungsausfall konsequent durchzusetzen. Durch unsere vollständig digitalisierte Arbeitsweise können wir Ihren Fall schnell bearbeiten und Sie zeitnah über jeden Verfahrensschritt informieren. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Verkehrsrecht sorgen wir dafür, dass Sie nach einem Unfall nicht auf Ihren Kosten sitzen bleiben. Vertrauen Sie auf lokale Kompetenz und effektive Durchsetzung Ihrer Rechte.
Unsere Leistungen
Detaillierte Leistungsbeschreibung
Unsere verkehrsrechtlichen Schwerpunkte
Unfallregulierung und Schadensersatzansprüche
Nach einem Verkehrsunfall haben Sie umfassende Schadensersatzansprüche gegen den Unfallverursacher. Diese ergeben sich aus § 7 StVG (Gefährdungshaftung) und § 823 BGB (Deliktshaftung). Wir prüfen sorgfältig, welche Ansprüche Ihnen zustehen und setzen diese gegenüber der gegnerischen Versicherung durch. Dabei berücksichtigen wir sämtliche Schadensposten: Reparaturkosten, Sachverständigenkosten, Mietwagenkosten, Wertminderung und weitere Aufwendungen. Versicherungen versuchen häufig, die Schadenshöhe zu drücken oder einzelne Positionen abzulehnen. Mit unserer Erfahrung sorgen wir dafür, dass Sie die vollständige Entschädigung erhalten, die Ihnen rechtlich zusteht. Durch unsere digitale Arbeitsweise können wir Unterlagen schnell prüfen und zeitnah auf Schreiben der Versicherung reagieren.
Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen
Bei Personenschäden durch einen Verkehrsunfall steht Ihnen neben dem materiellen Schadensersatz auch ein Schmerzensgeld zu. Die Höhe richtet sich nach der Schwere Ihrer Verletzungen, der Dauer der Behandlung, verbleibenden Beeinträchtigungen und den konkreten Umständen des Unfalls. Versicherungen bieten häufig deutlich zu niedrige Beträge an, in der Hoffnung, dass Geschädigte aus Unkenntnis zustimmen. Wir bewerten Ihren Anspruch realistisch anhand der aktuellen Rechtsprechung und vergleichbarer Fälle. Dabei prüfen wir alle medizinischen Unterlagen, Behandlungsdokumentationen und Gutachten sorgfältig. Wir verhandeln mit der Versicherung auf Augenhöhe und setzen notfalls Ihre Ansprüche auch gerichtlich durch. Unser Ziel ist es, dass Sie eine angemessene Entschädigung für Ihre erlittenen Schmerzen und Beeinträchtigungen erhalten.
Geltendmachung von Nutzungsausfall
Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht fahrbereit ist, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit, in der Sie es objektiv und subjektiv nicht nutzen konnten – auch wenn Sie keinen Mietwagen angemietet haben. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug auch tatsächlich genutzt hätten und kein anderer gleichwertiger Ersatz zur Verfügung stand. Die Höhe richtet sich nach anerkannten Tabellenwerten, wobei die konkrete Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer, die Nutzungsmöglichkeit und der Nutzungswille maßgeblich sind. Versicherungen versuchen häufig, die Nutzungsausfallzeit zu verkürzen oder den Anspruch ganz zu bestreiten. Wir setzen durch, dass Ihnen die volle berechtigte Nutzungsausfallentschädigung zusteht. Dabei achten wir darauf, dass auch Verzögerungen bei der Gutachtenerstellung oder Ersatzteilbeschaffung berücksichtigt werden. Bei wirtschaftlichem Totalschaden prüfen wir, ob Ihnen Nutzungsausfall auch für die Wiederbeschaffungszeit zusteht.
Auseinandersetzung mit Versicherungen
Die Regulierung von Verkehrsunfällen ist häufig von zähen Verhandlungen mit Versicherungen geprägt. Versicherer verfolgen das wirtschaftliche Ziel, Auszahlungen möglichst gering zu halten. Sie zweifeln Gutachten an, kürzen Schadensposten oder verweigern die Kostenübernahme mit formalen Begründungen. Als Ihr Anwalt führen wir die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung und lassen uns nicht von Verzögerungstaktiken beeindrucken. Wir kennen die Strategien der Versicherer und begegnen diesen mit klaren rechtlichen Argumenten. Dabei behalten wir stets den Überblick über alle Fristen und Ansprüche. Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, setzen wir Ihre Ansprüche notfalls durch ein Gerichtsverfahren durch. Die Kosten unserer Tätigkeit trägt bei berechtigten Ansprüchen in der Regel die gegnerische Versicherung.
Prüfung und Durchsetzung von Reparaturkosten nach der 130%-Regel
Nach einem Unfall haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen Reparatur und Veräußerung Ihres beschädigten Fahrzeugs. Auch wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, können Sie sich für die Reparatur entscheiden – bis zur Grenze von 130% des Wiederbeschaffungswerts. Diese sogenannte 130%-Regel gibt Ihnen die Möglichkeit, an Ihrem Fahrzeug festzuhalten, auch wenn dies wirtschaftlich nicht die günstigste Lösung ist. Versicherungen versuchen häufig, nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert zu zahlen. Wir setzen durch, dass Sie die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten bis zur 130%-Grenze erstattet bekommen, sofern die Reparatur fachgerecht durchgeführt wurde. Dabei achten wir darauf, dass die Reparatur nachgewiesen wird und die erforderlichen Belege vorliegen.
Beratung zu merkantiler Wertminderung
Auch nach einer fachgerechten Reparatur kann ein Unfallfahrzeug einen Wertverlust auf dem Gebrauchtwagenmarkt erleiden (merkantile Wertminderung). Ein Anspruch hierauf besteht regelmäßig bei jüngeren, gepflegten und marktgängigen Fahrzeugen, während er bei älteren Fahrzeugen mit hoher Laufleistung nur noch ausnahmsweise zugesprochen wird. Die Höhe der Wertminderung wird durch Faktoren wie Fahrzeugalter, Laufleistung, Schadensumfang, Marktgängigkeit und Reparaturqualität bestimmt. Versicherungen bestreiten häufig das Vorliegen einer Wertminderung oder bieten nur geringe Beträge an. Wir lassen die merkantile Wertminderung durch einen Sachverständigen beziffern und setzen diese gegenüber der Versicherung durch. Dabei berücksichtigen wir die aktuelle Rechtsprechung und prüfen sorgfältig, ob in Ihrem Fall ein Anspruch besteht. Gerade bei höherwertigen und gut gepflegten Fahrzeugen können hier erhebliche Beträge zusammenkommen, die Ihnen zustehen und die Sie nicht verschenken sollten.
Vertretung bei Unfallschadensregulierung nach § 7 StVG und § 823 BGB
Die rechtliche Grundlage für Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfällen ergibt sich aus § 7 StVG (Gefährdungshaftung des Kfz-Halters) und § 823 BGB (Deliktshaftung bei Verschulden). Während § 7 StVG eine verschuldensunabhängige Haftung des Fahrzeughalters vorsieht, setzt § 823 BGB ein Verschulden des Schädigers voraus. Wir prüfen, welche Anspruchsgrundlage in Ihrem Fall einschlägig ist und welche vorteilhafter für Sie ist. Bei der Gefährdungshaftung nach § 7 StVG müssen Sie kein Verschulden nachweisen, was die Durchsetzung erheblich erleichtert. Wir sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche rechtlich fundiert geltend gemacht werden und sich die Versicherung nicht auf formale Einwände zurückziehen kann. Dabei berücksichtigen wir auch besondere Konstellationen wie Betriebsgefahr, Unfallverursachung und mögliche Mitverschuldensquoten.
Beratung zu Ansprüchen gegen KFZ-Versicherungen nach § 115 VVG
Nach § 115 VVG können Sie als Geschädigter Ihre Ansprüche direkt gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend machen. Dies ist ein erheblicher Vorteil, denn Sie müssen nicht zunächst gegen den Unfallverursacher persönlich vorgehen. Die Versicherung haftet Ihnen direkt bis zur Höhe der Versicherungssumme. Wir prüfen den Versicherungsschutz und setzen Ihre Ansprüche unmittelbar gegenüber der Versicherung durch. Dabei achten wir darauf, dass die Versicherung nicht zu Unrecht den Versicherungsschutz verweigert oder sich auf Ausschlüsse beruft. In seltenen Fällen, in denen kein Versicherungsschutz besteht, prüfen wir alternative Ansprüche, etwa gegen den Verkehrssicherungsfonds. Unser Ziel ist es, dass Sie zeitnah zu Ihrer berechtigten Entschädigung kommen, ohne langwierige Auseinandersetzungen mit dem Unfallverursacher führen zu müssen.
Unser Prozess
Kontaktaufnahme & Ersteinschätzung
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – telefonisch, per E-Mail oder über unsere Website. Wir besprechen Ihren Unfallhergang und Ihre Ansprüche in einer ersten Einschätzung.
Schritt 1
Unterlagenprüfung & Anspruchsbewertung
Sie übermitteln uns alle relevanten Unterlagen digital. Wir prüfen Gutachten, Polizeibericht, Fotos und Korrespondenz mit der Versicherung. Anschließend bewerten wir Ihre Ansprüche und entwickeln eine Strategie.
Schritt 2
Durchsetzung & Regulierung
Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Versicherung und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch – außergerichtlich oder notfalls vor Gericht. Sie werden regelmäßig über den Verfahrensstand informiert.
Schritt 3
Unsere Kanzlei
Dr. Rehder Rechtsanwälte ist seit 2016 in Straelen ansässig und betreut Mandanten im gesamten Raum Niederrhein, einschließlich Issum. Wir sind eine vollständig digitalisierte Kanzlei, die Wert auf schnelle, effektive und pragmatische Lösungen legt. Im Verkehrsrecht unterstützen wir Unfallopfer dabei, ihre berechtigten Ansprüche gegenüber Versicherungen durchzusetzen. Durch unsere langjährige Tätigkeit in der Region kennen wir die Arbeitsweise der hiesigen Versicherungen und Gutachter genau. Diese lokale Erfahrung nutzen wir, um für Sie die bestmögliche Regulierung zu erreichen. Wir haben enge Kontakte zu qualifizierten KFZ-Gutachtern vor Ort, die bei Bedarf zeitnah eine fundierte Schadensermittlung durchführen können. Unsere Mandanten schätzen besonders unseren empathischen und zugleich durchsetzungsstarken Beratungsansatz. Wir verstehen, dass ein Verkehrsunfall eine belastende Situation darstellt, und nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen. Gleichzeitig vertreten wir Ihre Interessen gegenüber Versicherungen kompromisslos. Die Kanzlei ist von Issum aus gut erreichbar – über die B58 erreichen Sie uns in wenigen Minuten. Sollte ein persönlicher Termin nicht möglich sein, bieten wir selbstverständlich auch Beratungen per Videokonferenz an.



Aktuelles von Dr. Rehder Rechtsanwälte
Aktuelle Informationen bewegen den Markt
Wir sind regelmäßig in richtungsweisenden Verfahren für unsere Mandanten unterwegs. In unserem Themenverzeichnis finden Sie wichtige Informationen aus unseren Rechtsgebieten.
Aktuell
Informativ
Digital
Häufig gestellte Fragen
Was sollte ich unmittelbar nach einem Verkehrsunfall tun?
Sichern Sie die Unfallstelle ab und rufen Sie bei Personenschäden oder größeren Sachschäden die Polizei. Dokumentieren Sie den Unfallhergang mit Fotos und notieren Sie sich Zeugen. Geben Sie gegenüber dem Unfallgegner oder dessen Versicherung keine Schuldanerkenntnis ab. Lassen Sie zeitnah ein Schadensgutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen erstellen. Kontaktieren Sie uns möglichst frühzeitig, damit wir Ihre Ansprüche von Anfang an professionell sichern können.
Wer übernimmt die Kosten für meinen Anwalt nach einem Unfall?
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung in aller Regel die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung – soweit deren Einschaltung zur Wahrnehmung und effektiven Durchsetzung Ihrer Ansprüche erforderlich und zweckmäßig war. Eine Erstattung erfolgt insbesondere bei komplexeren Sachverhalten, streitigen Ansprüchen oder unklarer Haftungslage. In einfach gelagerten Fällen kann es Ausnahmen geben.
Muss ich das Reparaturangebot annehmen, das die Versicherung vorschlägt?
Sie haben grundsätzlich das Recht, Ihre Werkstatt frei zu wählen. Die Versicherung darf Ihnen nur dann eine günstigere freie Werkstatt vorschlagen, wenn diese gleichwertige Reparaturqualität bietet und die Verweisung unter Berücksichtigung von Fahrzeugalter und bisheriger Wartung zumutbar ist. Ansonsten muss die Versicherung die ortsüblichen Stundenverrechnungssätze einer qualifizierten Fachwerkstatt erstatten.
Steht mir ein Mietwagen zu, während mein Auto repariert wird?
Ja, wenn Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit ist oder eine Reparatur erforderlich ist, haben Sie Anspruch auf einen Ersatzwagen. Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Versicherung. Alternativ können Sie auch Nutzungsausfall geltend machen, wenn Sie keinen Mietwagen benötigen. Der Nutzungsausfall wird nach Tabellenwerten berechnet, wobei Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit Voraussetzung sind.
Wie lange dauert die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall?
Die Dauer hängt von der Komplexität des Falls und der Kooperationsbereitschaft der Versicherung ab. Einfache Fälle können innerhalb weniger Wochen reguliert sein. Bei strittigen Haftungsfragen oder wenn die Versicherung einzelne Positionen ablehnt, kann es mehrere Monate dauern. Durch unsere zügige digitale Arbeitsweise und konsequente Nachverfolgung sorgen wir dafür, dass Ihr Fall nicht unnötig verschleppt wird.
Was ist merkantile Wertminderung und steht sie mir zu?
Die merkantile Wertminderung ist der Wertverlust, den Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur auf dem Gebrauchtwagenmarkt erleidet. Ein Anspruch besteht regelmäßig bei jüngeren, gepflegten und marktgängigen Fahrzeugen. Bei älteren Fahrzeugen mit hoher Laufleistung wird eine Wertminderung nur noch in Ausnahmefällen anerkannt. Die Höhe hängt von Fahrzeugalter, Laufleistung, Schadensumfang und weiteren Faktoren ab. Ein Sachverständiger kann die merkantile Wertminderung für Ihren Fall beziffern.
Kann ich mein Fahrzeug auch reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert?
Ja, Sie können sich bis zu einer Grenze von 130% des Wiederbeschaffungswerts für die Reparatur entscheiden. Wenn Sie tatsächlich reparieren lassen, erstattet die Versicherung die nachgewiesenen Reparaturkosten bis zu dieser Grenze. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, an Ihrem Fahrzeug festzuhalten, auch wenn eine Neuanschaffung wirtschaftlich günstiger wäre.
Die Versicherung zweifelt das Gutachten meines Sachverständigen an. Was nun?
Versicherungen versuchen häufig, durch Bestreiten des Gutachtens die Schadenshöhe zu drücken. In solchen Fällen holen sie oft ein eigenes Gutachten ein. Wir prüfen beide Gutachten und setzen uns dafür ein, dass das zutreffende Gutachten zugrunde gelegt wird. Notfalls beauftragen wir ein Obergutachten oder lassen die Schadenshöhe gerichtlich klären.
Wie wird Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall berechnet?
Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere Ihrer Verletzungen, der Dauer der Behandlung, verbleibenden Beeinträchtigungen und den konkreten Umständen. Es gibt keine festen Tabellen, aber die Rechtsprechung hat für vergleichbare Fälle Orientierungswerte entwickelt. Wir bewerten Ihren Anspruch anhand dieser Vergleichsfälle und der aktuellen Rechtsprechung, um eine realistische und angemessene Forderung zu stellen.
Was passiert, wenn die Versicherung nicht zahlen will?
Wenn die Versicherung Ihre berechtigten Ansprüche ablehnt oder nur unzureichend reguliert, setzen wir Ihre Forderungen notfalls gerichtlich durch. Wir reichen Klage beim zuständigen Gericht ein und vertreten Sie im gesamten Verfahren. Die Erfolgsaussichten sind in der Regel gut, wenn die Haftung klar ist und die Schadenshöhe nachgewiesen wurde. Die Kosten des Verfahrens trägt bei Obsiegen die unterlegene Versicherung.