Nachlasspflege und Inflation: Stundensatz kann wegen erheblich gestiegener Kosten angepasst werden

Artikel vom 05.01.2026

Die Kosten eines Nachlasspflegers sind aus dem Nachlass zu bestreiten, weshalb die Frage, in welcher Höhe die Kosten entstanden sind, für die Erben von großem Interesse ist. Die Frage, die vor dem Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) hierzu verhandelt wurde, war, wie hoch die Vergütung eines berufsmäßigen Nachlasspflegers sein darf. Eins zumindest war klar: Auch vor dieser Berufsgruppe macht die Inflation nicht Halt.

Die Kosten eines Nachlasspflegers sind aus dem Nachlass zu bestreiten, weshalb die Frage, in welcher Höhe die Kosten entstanden sind, für die Erben von großem Interesse ist. Die Frage, die vor dem Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) hierzu verhandelt wurde, war, wie hoch die Vergütung eines berufsmäßigen Nachlasspflegers sein darf. Eins zumindest war klar: Auch vor dieser Berufsgruppe macht die Inflation nicht Halt.

Ein Rechtsanwalt war vom Amtsgericht eingesetzt worden, um unbekannte Erben zu ermitteln und den Nachlass eines Verstorbenen zu sichern und zu verwalten. Für seine Tätigkeit von Ende 2023 bis Ende 2024 verlangte er eine Vergütung auf Basis eines Stundensatzes von 130 EUR netto. Das Nachlassgericht hielt hingegen nur 110 EUR für angemessen. Dagegen legte der Nachlasspfleger erfolgreich Beschwerde ein.

Das OLG stellte zunächst klar, dass Nachlasspfleger ihre Vergütung nicht nach festen Tabellen erhalten. Entscheidend seien vielmehr ihre fachlichen Fähigkeiten sowie Umfang und Schwierigkeit der Aufgaben. Für Rechtsanwälte, die einen nicht mittellosen Nachlass verwalten, galt im Oberlandesgerichtsbezirk bislang ein Satz von 110 EUR netto als Richtwert. Dieser Satz müsse jedoch auch an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Das Gericht verwies daher auch auf die erheblich gestiegenen Kosten seit der früheren Entscheidung aus dem Jahr 2021. Die allgemeine Inflation von 16,7 % habe auch die Betriebskosten eines Rechtsanwalts deutlich erhöht, insbesondere in einem Ballungsraum wie Nürnberg. Schon dadurch ergäbe sich rechnerisch ein Stundensatz von rund 128 EUR. Hinzu käme, dass der Gesetzgeber in verwandten Bereichen die Vergütungen bereits angehoben hatte: Die Stundensätze für Vormünder wurden seit 2023 um bis zu 18 % erhöht und die Honorare für bestimmte gerichtliche Sachverständige wurden ebenfalls bereits mehrfach angehoben. Diese Entwicklungen zeigten nach Ansicht des Gerichts, dass eine Anpassung auch für Nachlasspfleger sachgerecht sei. Deshalb setzt das OLG den Stundensatz ab Januar 2024 mit 130 EUR netto an. Für die vom Pfleger nachgewiesenen rund 39 Arbeitsstunden ergäbe das eine Vergütung von gut 6.000 EUR brutto, die vollständig aus dem Nachlass zu zahlen ist.

Hinweis: Die Vergütung berufsmäßiger Nachlasspfleger richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Steigen Kosten und gesetzliche Vergleichswerte über längere Zeit deutlich an, kann auch der Stundensatz im Nachlasspflegerecht angepasst werden. Entscheidend bleibt, dass der Einsatz qualifizierter Fachkräfte dem Wert und der Komplexität des Nachlasses angemessen ist.

Quelle: OLG Nürnberg, Beschl. v. 24.10.2025 – 15 Wx 711/25

zum Thema: Erbrecht

(aus: Ausgabe 01/2026)

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