Kündigungsschutzklage nach Ablauf der Frist

Artikel vom 23.09.2025

Nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist für Kündigungsschutzklagen gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam, auch wenn sie ursprünglich rechtswidrig war. Ausnahmen bestehen nur in seltenen Fällen bei nachträglicher Zulassung der Klage durch das Gericht. Entscheidend sind unverschuldete Fristversäumung, schwerwiegende Gründe und schnelles Handeln nach Wegfall des Hindernisses. Eine gründliche Vorbereitung und rechtzeitige Beratung können solche Probleme von vornherein vermeiden.

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Das Wichtigste im Überblick:

  • Ausschlussfrist wirkt streng: Nach drei Wochen ohne Klageerhebung gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam – auch bei offensichtlichen Rechtsverstößen
  • Nachträgliche Zulassung selten möglich: Das Gericht kann die Klage nur unter sehr engen Voraussetzungen nach Fristablauf noch zulassen 
  • Sofortiges Handeln erforderlich: Wer die Frist versäumt hat, muss unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses tätig werden

Warum die Drei-Wochen-Frist so wichtig ist

Die Klagefrist von drei Wochen nach § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gehört zu den schärfsten Fristen im deutschen Arbeitsrecht. Sie ist als Ausschlussfrist gestaltet, was bedeutet, dass nach ihrem Ablauf grundsätzlich keine Kündigungsschutzklage mehr möglich ist – unabhängig davon, wie offensichtlich rechtswidrig die Kündigung war.

Diese strenge Regelung dient der Rechtssicherheit. Arbeitgeber sollen nach drei Wochen darauf vertrauen können, dass die Kündigung endgültig bestandskräftig ist. Gleichzeitig sollen Arbeitsverhältnisse nicht über Jahre hinweg in der Schwebe bleiben, was für beide Seiten belastend wäre.

Für Arbeitnehmer bedeutet dies jedoch, dass sie sehr schnell handeln müssen. Wer die Frist versäumt, verliert in der Regel alle Rechte aus dem Kündigungsschutz – auch wenn die Kündigung beispielsweise diskriminierend, sozial ungerechtfertigt oder verfahrensfehlerhaft war.

Die Härte dieser Regelung wird nur durch sehr wenige, eng begrenzte Ausnahmen gemildert. Diese Ausnahmen sind jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft und werden von den Gerichten restriktiv angewandt. Als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht stehen wir Ihnen dabei mit unserer Expertise zur Seite.

Die Ausschlussfrist des § 4 KSchG im Detail

Beginn und Berechnung der Frist

Die dreiwöchige Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer. Entscheidend ist nicht der Zeitpunkt der Absendung oder Aufgabe zur Post, sondern wann die Kündigungserklärung tatsächlich in den Machtbereich des Arbeitnehmers gelangt ist.

Bei persönlicher Übergabe ist der Zugang unproblematisch feststellbar. Schwieriger wird es bei Kündigungen per Post oder E-Mail. Hier gelten die allgemeinen Regeln: Ein Brief gilt am Folgetag der Einlieferung als zugegangen, sofern er in den üblichen Geschäftszeiten zugestellt wird. Bei E-Mails ist der Zugang erst dann anzunehmen, wenn der Empfänger üblicherweise seine E-Mails abruft.

Die Frist wird nach Kalendertagen berechnet, nicht nach Arbeitstagen. Wochenenden und Feiertage zählen mit. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

Rechtsfolgen bei Fristversäumung

Wird die dreiwöchige Frist versäumt, gilt die Kündigung gemäß § 7 KSchG als von Anfang an rechtswirksam. Dies bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis zum ursprünglich mitgeteilten Zeitpunkt beendet ist – auch wenn die Kündigung materiell rechtswidrig war.

Diese Fiktion der Rechtswirksamkeit ist weitreichend: Selbst eine Kündigung, die offensichtlich diskriminierend oder aus völlig sachfremden Gründen erfolgt ist, wird nach Fristablauf unangreibar. Der Arbeitnehmer verliert nicht nur seinen Arbeitsplatz, sondern auch alle Ansprüche auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung aus dem Kündigungsschutzrecht.

Wichtig ist: Die Ausschlussfrist gilt auch für andere arbeitsrechtliche Ansprüche, die mit der Kündigung zusammenhängen. Dazu gehören Ansprüche auf ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung, auf Beachtung von Auswahlrichtlinien bei betriebsbedingten Kündigungen oder auf Einhaltung der Schriftform.

Nachträgliche Zulassung der Klage nach § 5 KSchG

Voraussetzungen für die nachträgliche Zulassung

Das Gesetz sieht in § 5 KSchG eine sehr begrenzte Möglichkeit vor, eine Kündigungsschutzklage auch nach Ablauf der dreiwöchigen Frist noch zuzulassen. Die Voraussetzungen sind jedoch bewusst streng gefasst:

Der Arbeitnehmer muss zunächst einen Antrag auf nachträgliche Zulassung der Klage stellen. Dieser Antrag muss binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses erfolgen, das die rechtzeitige Klageerhebung verhindert hat.

Das Gericht muss feststellen, dass der Arbeitnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. „Ohne Verschulden“ bedeutet, dass auch leichte Fahrlässigkeit ausschließt. Bereits die Unterlassung einer gebotenen Erkundigung über Rechtsmittelfristen kann als Verschulden gewertet werden.

Anerkannte Hinderungsgründe

Die Rechtsprechung erkennt nur wenige Situationen als unverschuldete Hinderungsgründe an:

Schwere Krankheit kann ein Hinderungsgrund sein, wenn sie so gravierend ist, dass eine sachgerechte Entscheidung über eine Klageerhebung nicht möglich war. Eine einfache Arbeitsunfähigkeit reicht nicht aus. Es muss sich um Zustände handeln wie schwere Depressionen mit Suizidgefahr, Bewusstlosigkeit oder ähnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen.

Fehlerhafte Rechtsberatung durch einen Anwalt kann ausnahmsweise zur nachträglichen Zulassung führen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Anwalt einen groben Fehler gemacht hat und der Mandant alle erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig mitgeteilt hat. Die bloße Fehleinschätzung der Erfolgsaussichten einer Klage reicht nicht aus.

Außergewöhnliche äußere Umstände können ebenfalls anerkannt werden. Dazu gehören etwa Naturkatastrophen, die eine rechtzeitige Klageerhebung unmöglich machen, oder behördliche Maßnahmen, die den Zugang zum Gericht verhindern.

Nicht anerkannte Gründe

Die Gerichte lehnen viele Begründungen als nicht ausreichend ab:

Unwissenheit über die Klagefrist ist grundsätzlich kein anerkannter Hinderungsgrund. Arbeitnehmer müssen sich über ihre Rechte informieren oder informieren lassen. Die Unkenntnis arbeitsrechtlicher Vorschriften wird als vermeidbar angesehen.

Finanzielle Schwierigkeiten berechtigen nicht zur nachträglichen Zulassung. Das Gericht weist darauf hin, dass Prozesskostenhilfe beantragt werden kann und Beratungshilfe zur Verfügung steht.

Sprachprobleme werden nur in sehr begrenztem Umfang anerkannt. Von ausländischen Arbeitnehmern wird erwartet, dass sie sich über ihre arbeitsrechtlichen Pflichten informieren oder dabei unterstützen lassen.

Verfahren bei nachträglicher Zulassung

Antragstellung und Fristen

Der Antrag auf nachträgliche Zulassung muss schriftlich beim zuständigen Arbeitsgericht gestellt werden. Er kann mit der Kündigungsschutzklage verbunden werden, muss aber deutlich als eigenständiger Antrag erkennbar sein.

Die Zwei-Wochen-Frist für den Antrag beginnt mit dem Wegfall des Hinderungsgrundes. Bei Krankheit also mit der Genesung, bei Anwaltsversagen mit der Kenntniserlangung vom Fehler. Diese Frist ist ebenfalls eine Ausschlussfrist und kann nicht verlängert werden.

Der Antrag muss den Hinderungsgrund detailliert darlegen und beweisen. Bloße Behauptungen reichen nicht aus. Bei Krankheit sind aussagekräftige ärztliche Atteste erforderlich, bei Anwaltsfehlern entsprechende Korrespondenz und Aktenvermerke.

Gerichtliche Prüfung

Das Gericht prüft zunächst, ob die formellen Voraussetzungen für eine nachträgliche Zulassung vorliegen. Dazu gehört die Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist und die ordnungsgemäße Antragstellung.

Anschließend wird materiell geprüft, ob ein anerkennungsfähiger Hinderungsgrund vorlag und ob der Antragsteller unverschuldet an der rechtzeitigen Klageerhebung gehindert war. Diese Prüfung ist sehr streng. Das Gericht wird alle Umstände würdigen und auch prüfen, ob der Antragsteller alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat.

Bei positiver Entscheidung wird die Klage zur Hauptsache zugelassen und das Verfahren läuft normal weiter. Bei negativer Entscheidung ist der Antrag abzulehnen und die Kündigung bleibt bestehen.

Strategien bei versäumter Klagefrist

Sofortige Bestandsaufnahme

Wer feststellt, dass die Klagefrist versäumt wurde, sollte sofort eine gründliche Bestandsaufnahme durchführen. Wichtige Fragen sind:

  • Wann genau ist die Kündigung zugegangen?
  • Gibt es möglicherweise doch noch eine laufende Frist?
  • Welche Gründe haben zur Fristversäumung geführt?
  • Können diese Gründe als unverschuldet eingestuft werden?
  • Welche Beweise für Hinderungsgründe sind verfügbar?

Eine ehrliche Analyse ist wichtig, da aussichtslose Anträge auf nachträgliche Zulassung zusätzliche Kosten verursachen können.

Alternative Rechtswege prüfen

Auch wenn eine Kündigungsschutzklage nicht mehr möglich ist, können andere Rechtswege bestehen:

Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitgeber können unabhängig vom Kündigungsschutzrecht bestehen. Dies gilt besonders bei diskriminierenden Kündigungen oder bei Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Ansprüche gegen einen fehlerhaft beratenden Anwalt können ebenfalls bestehen. Hier gelten andere Verjährungsfristen, die meist länger sind als die arbeitsrechtlichen Klagefristen.

Sozialrechtliche Ansprüche, etwa auf Arbeitslosengeld, sind von der versäumten Klagefrist nicht betroffen. Hier sollte geprüft werden, ob Sperrzeiten vermieden werden können.

Außergerichtliche Lösungen

Manchmal sind trotz versäumter Klagefrist noch außergerichtliche Lösungen möglich:

Ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber kann zu einvernehmlichen Regelungen führen. Besonders wenn dem Arbeitgeber bewusst ist, dass die Kündigung rechtlich problematisch war, besteht oft Verhandlungsbereitschaft.

Eine Aufhebungsvereinbarung mit Abfindung kann für beide Seiten vorteilhaft sein. Der Arbeitnehmer erhält eine finanzielle Entschädigung, der Arbeitgeber vermeidet mögliche andere rechtliche Auseinandersetzungen.

Die Umwandlung der Kündigung in einen Aufhebungsvertrag kann auch sozialversicherungsrechtliche Vorteile haben, etwa bei der Vermeidung von Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.

Häufige Ursachen für Fristversäumung

Unzureichende Rechtsberatung

Ein Hauptgrund für versäumte Klagefristen ist unzureichende oder fehlerhafte Rechtsberatung. Viele Arbeitnehmer wenden sich erst spät an einen Anwalt oder erhalten unvollständige Informationen.

Typische Beratungsfehler sind die falsche Berechnung der Klagefrist, die Verwechslung verschiedener Fristen oder die Fehleinschätzung, dass eine Klage aussichtslos sei. Auch die unvollständige Aufklärung über die Härte der Ausschlussfrist kommt vor.

Besonders problematisch ist es, wenn Arbeitnehmer zunächst versuchen, selbst mit dem Arbeitgeber zu verhandeln und dabei wertvolle Zeit verlieren. Die Drei-Wochen-Frist läuft unabhängig von solchen Verhandlungen weiter.

Missverständnisse über Fristen

Viele Arbeitnehmer verstehen nicht, dass die Klagefrist eine Ausschlussfrist ist. Sie glauben, nach Fristablauf noch klagen zu können, wenn auch mit schlechteren Aussichten.

Auch die Verwechslung mit anderen Fristen kommt häufig vor. Die Kündigungsfrist und die Klagefrist sind völlig verschiedene Dinge. Wer meint, er könne bis zum Ende der Kündigungsfrist klagen, versäumt oft die relevante Drei-Wochen-Frist.

Problematisch ist auch die Annahme, bei offensichtlich rechtswidrigen Kündigungen liefen längere Fristen. Das Gegenteil ist der Fall: Gerade bei eindeutigen Rechtsverstößen sollte schnell geklagt werden.

Psychische Belastungen und Schockstarre

Eine Kündigung ist für die meisten Menschen ein einschneidendes Erlebnis, das zu psychischen Belastungen führen kann. Schock, Wut, Enttäuschung oder Resignation können dazu führen, dass wichtige Fristen versäumt werden.

Besonders bei unerwarteten oder als ungerecht empfundenen Kündigungen neigen Betroffene dazu, zunächst abzuwarten oder zu hoffen, dass sich die Situation von selbst klärt. Diese Haltung ist verständlich, aber rechtlich gefährlich.

Auch die Tendenz, zunächst alle Energie in die Jobsuche zu stecken und rechtliche Fragen zu verdrängen, führt häufig zu versäumten Fristen. Dabei wären beide Aktivitäten parallel möglich und sinnvoll.

Präventive Maßnahmen

Sofortiges Handeln nach Kündigung

Die beste Strategie ist, sofort nach Erhalt einer Kündigung aktiv zu werden. Auch wenn noch keine endgültige Entscheidung über eine Klage getroffen wurde, sollten die ersten Schritte eingeleitet werden.

Eine schnelle Erstberatung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Klarheit über die Erfolgsaussichten einer Klage schaffen. Viele Anwälte bieten kostenlose oder kostengünstige Erstberatungen an.

Wichtig ist auch die sofortige Dokumentation aller relevanten Umstände. Je mehr Zeit verstreicht, desto schwieriger wird es, alle Details der Kündigung und ihrer Vorgeschichte zu rekonstruieren.

Rechtsschutzversicherung und Beratungshilfe

Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten einer Kündigungsschutzklage abdecken und damit die Hemmschwelle für eine schnelle Klageerhebung senken. Wichtig ist, die Bedingungen der Versicherung zu kennen, insbesondere Wartezeiten und Deckungsausschlüsse.

Für einkommensschwächere Arbeitnehmer steht Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe zur Verfügung. Diese Möglichkeiten sollten frühzeitig geprüft und beantragt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.

Gewerkschaftsmitglieder können oft kostenlosen Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Auch hier ist es wichtig, sich schnell zu informieren und nicht auf Fristen zu achten.

Systematische Fristenüberwachung

Wer eine Kündigung erhalten hat, sollte alle relevanten Fristen systematisch überwachen. Ein Kalender mit eingetragenen Fristen kann helfen, nichts zu versäumen.

Dabei sollten nicht nur die Klagefristen, sondern auch andere wichtige Termine berücksichtigt werden: Arbeitslosmeldung, Bewerbungsfristen, Kündigungsfristen und Ausschlussfristen für andere Ansprüche.

Eine schriftliche Dokumentation aller Schritte und Fristen erleichtert auch eine spätere rechtliche Aufarbeitung, falls doch Probleme auftreten sollten.

Auswirkungen auf andere Ansprüche

Arbeitslosengeld und Sozialleistungen

Eine versäumte Kündigungsschutzklage hat in der Regel keine direkten Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dieser richtet sich nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches und ist unabhängig vom Kündigungsschutzrecht zu beurteilen.

Allerdings kann eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage dabei helfen, Sperrzeiten zu vermeiden. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Kündigung rechtswidrig war, wird oft keine Sperrzeit verhängt. Diese Möglichkeit entfällt bei versäumter Klagefrist.

Auch bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Arbeitsplätzen kann eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage relevant sein. Wer nachweisen kann, dass er unrechtmäßig gekündigt wurde, hat oft bessere Argumente bei der Arbeitsplatzsuche.

Schadensersatz und Entschädigungsansprüche

Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitgeber können auch nach versäumter Kündigungsschutzklage bestehen. Diese unterliegen anderen Verjährungsfristen und können unabhängig vom Kündigungsschutzrecht verfolgt werden.

Besonders bei diskriminierenden Kündigungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz können Entschädigungsansprüche bestehen. Diese haben eine eigene Zwei-Monats-Frist, die unabhängig von der Kündigungsschutzklage läuft.

Auch bei Verstößen gegen andere Schutzgesetze, etwa das Mutterschutzgesetz oder das Schwerbehindertenrecht, können eigenständige Ansprüche bestehen.

Zeugnis und Referenzen

Das Recht auf ein ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis besteht unabhängig von einer Kündigungsschutzklage. Auch nach versäumter Klagefrist kann ein faires Zeugnis verlangt werden.

Oft sind Arbeitgeber nach einer versäumten Kündigungsschutzklage eher bereit zu verhandeln, da sie sich in einer stärkeren Position sehen. Dies kann für Zeugnis-Verhandlungen genutzt werden.

Ein gutes Arbeitszeugnis ist für die weitere Karriere oft wichtiger als eine Kündigungsschutzklage. Hier sollten die Prioritäten richtig gesetzt werden.

Internationale Aspekte

EU-Recht und nationale Besonderheiten

Bei international tätigen Unternehmen oder grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen können besondere Regelungen gelten. EU-Recht geht nationalem Recht vor und kann in Einzelfällen längere Fristen oder andere Schutzstandards vorsehen.

Besonders bei Entsendungen oder der Beschäftigung in verschiedenen EU-Staaten können komplexe Rechtsfragen entstehen. Hier ist spezialisierte Beratung unerlässlich.

Auch bei der Durchsetzung von Urteilen über Ländergrenzen hinweg können besondere Verfahren erforderlich sein.

Arbeitsverträge mit ausländischem Recht

Manche Arbeitsverträge unterliegen ausländischem Recht oder sehen ausländische Gerichtsstände vor. Dies kann Auswirkungen auf Klagefristen und Verfahrensregeln haben.

Auch hier ist frühzeitige Beratung wichtig, da die Fristen des ausländischen Rechts von den deutschen Regelungen abweichen können.

Bei Zweifeln über die Zuständigkeit deutscher Gerichte sollte schnell Klarheit geschaffen werden, um nicht verschiedene Fristen zu versäumen.

Checkliste: Was tun bei versäumter Frist

Sofortige Maßnahmen:

  • Genaue Prüfung: Ist die Frist wirklich versäumt?
  • Dokumentation aller Hinderungsgründe sammeln
  • Ärztliche Atteste oder andere Belege sichern
  • Unverzüglich rechtliche Beratung suchen

Binnen zwei Wochen:

  • Antrag auf nachträgliche Zulassung stellen (falls Hinderungsgrund vorliegt)
  • Alle erforderlichen Nachweise beibringen
  • Alternative Rechtswege prüfen
  • Außergerichtliche Lösungen erkunden

Langfristige Strategie:

  • Schadensersatzansprüche gegen Berater prüfen
  • Arbeitszeugnis und Referenzen sichern
  • Sozialleistungen optimieren
  • Aus Fehlern für die Zukunft lernen

Präventive Maßnahmen:

  • Rechtsschutzversicherung abschließen
  • Gewerkschaftsmitgliedschaft erwägen
  • Kontakte zu Fachanwälten aufbauen
  • Systematische Fristenüberwachung etablieren

Wir von Dr. Rehder Rechtsanwälte helfen Ihnen dabei, auch in schwierigen Situationen nach versäumten Fristen noch das Beste zu erreichen. Mit unserer schnellen, digitalen Arbeitsweise können wir auch kurze Fristen einhalten.

Unser Fazit für Sie

Eine versäumte Kündigungsschutzklage-Frist ist ein schwerwiegender Rechtsnachteil, aber nicht das Ende aller Möglichkeiten. Die nachträgliche Zulassung einer Klage ist zwar selten erfolgreich, aber in begründeten Fällen durchaus möglich.

Wichtiger noch sind oft alternative Lösungswege: Außergerichtliche Verhandlungen, Schadensersatzansprüche oder die Optimierung von Sozialleistungen können den wirtschaftlichen Schaden begrenzen.

Die beste Strategie ist jedoch die Vermeidung solcher Probleme durch sofortiges Handeln nach jeder Kündigung. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kostet wenig, kann aber große finanzielle und persönliche Nachteile vermeiden.

Wer trotz aller Vorsicht in die Situation einer versäumten Frist gerät, sollte nicht resignieren, sondern systematisch alle noch bestehenden Möglichkeiten ausschöpfen. Oft ergeben sich überraschende Lösungen, wenn man professionell und strategisch vorgeht.

Unsere Kanzlei in Straelen verfügt über langjährige Erfahrung mit allen Aspekten des Kündigungsschutzes und kennt die örtlichen Arbeitsgerichte in Wesel, Duisburg und Krefeld genau. Wir finden auch in schwierigen Situationen pragmatische Lösungen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich auch nach drei Wochen noch gegen eine Kündigung klagen? 

Grundsätzlich nein. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen kann das Gericht eine Klage nachträglich zulassen, wenn unverschuldet ein Hinderungsgrund vorlag.

Was passiert, wenn mein Anwalt die Frist versäumt hat? 

Bei grobem Anwaltsfehler kann eine nachträgliche Zulassung möglich sein. Zusätzlich haben Sie Schadensersatzansprüche gegen den Anwalt.

Reicht es aus, wenn ich krank war und deshalb nicht klagen konnte? 

Einfache Arbeitsunfähigkeit reicht nicht. Es muss sich um eine so schwere Erkrankung handeln, dass eine Entscheidung über die Klage nicht möglich war.

Wie lange habe ich Zeit für den Antrag auf nachträgliche Zulassung? 

Zwei Wochen nach Wegfall des Hinderungsgrundes. Diese Frist ist ebenfalls eine Ausschlussfrist.

Welche Kosten entstehen bei einem erfolglosen Antrag? 

Sie müssen Ihre eigenen Anwaltskosten und gegebenenfalls die Gerichtskosten tragen. Prozesskostenhilfe ist möglich.

Kann ich trotz versäumter Frist noch eine Abfindung bekommen? 

Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, aber außergerichtliche Verhandlungen sind oft noch möglich.

Wirkt sich die versäumte Frist auf mein Arbeitslosengeld aus? 

Direkt nicht, aber Sie können möglicherweise keine Sperrzeit vermeiden, die bei rechtmäßiger Klage verhindert worden wäre.

Was ist, wenn ich die Kündigung nie erhalten habe? 

Dann läuft die Frist auch nicht. Sie müssen aber beweisen können, dass die Kündigung nicht zugegangen ist.

Gibt es andere Rechtswege außer der Kündigungsschutzklage?

Ja, etwa Schadensersatz bei Diskriminierung, Ansprüche nach dem AGG oder gegen fehlerhafte Berater.

Sollte ich trotz geringer Erfolgsaussichten einen Antrag stellen? 

Das hängt vom Einzelfall ab. Eine Beratung kann die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen und Kosten-Nutzen abwägen.

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