Im Krankenstand gekündigt worden? Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten

Artikel vom 23.06.2025

Eine Kündigung während des Krankenstands ist für Arbeitnehmer oft ein Schock, aber rechtlich unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht begleiten wir Sie durch dieses komplexe Rechtsgebiet. Wir prüfen, ob die Kündigung wirksam ist, ob betriebliches Eingliederungsmanagement erfolgt ist und welche Ansprüche Ihnen zustehen. Mit unserer Erfahrung erhöhen wir Ihre Chancen auf Weiterbeschäftigung oder eine angemessene Abfindung – handeln Sie schnell, die Frist beträgt nur drei Wochen.

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Das Wichtigste im Überblick:

  • Eine Kündigung während des Krankenstands ist grundsätzlich möglich, unterliegt jedoch strengen rechtlichen Voraussetzungen, die bei der Prüfung ihrer Wirksamkeit beachtet werden müssen.
  • Nach Erhalt einer Kündigung im Krankenstand haben Sie nur 3 Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen – schnelles Handeln ist daher entscheidend.
  • Die Kanzlei Dr. Rehder hat langjährige Erfahrung bei der erfolgreichen Anfechtung unwirksamer Kündigungen während des Krankenstands und beim Aushandeln vorteilhafter Abfindungsvereinbarungen.

Sie wurden im Krankenstand gekündigt? Viele Arbeitnehmer stehen unter Schock, wenn sie während ihrer Krankschreibung die Kündigung erhalten. Häufig besteht der Irrglaube, dass eine Kündigung während eines bestehenden Krankenstands grundsätzlich unzulässig sei. Dies ist jedoch ein Mythos, der dringend aufgeklärt werden muss. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über Ihre Rechte wissen müssen, wenn Sie im Krankenstand eine Kündigung erhalten haben, und welche konkreten Handlungsoptionen Ihnen zur Verfügung stehen. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen, Ihre Situation rechtlich korrekt einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.

Die rechtliche Situation: Kündigung im Krankenstand – ist das überhaupt zulässig?

Grundsätzlich ist es wichtig zu verstehen: Ein pauschales Kündigungsverbot während einer Krankschreibung existiert nicht. Der Arbeitgeber darf Ihnen auch dann kündigen, wenn Sie krankgeschrieben sind. Allerdings unterliegt eine solche Kündigung strengen rechtlichen Voraussetzungen, besonders wenn Sie unter den Schutzbereich des Kündigungsschutzgesetzes fallen.

Das Kündigungsschutzgesetz ist anwendbar, wenn Ihr Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht und Ihr Arbeitgeber mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigt.

Fallen Sie unter den Schutzbereich des Kündigungsschutzgesetzes, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen nur dann rechtswirksam kündigen, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt. Hierbei unterscheidet man zwischen drei Arten von Kündigungsgründen:

  1. Verhaltensbedingte Kündigung: Basiert auf einem steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers (z.B. Arbeitsverweigerung, unentschuldigtes Fehlen)
  2. Betriebsbedingte Kündigung: Beruht auf betrieblichen Erfordernissen wie Umstrukturierungen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  3. Personenbedingte Kündigung: Geht auf persönliche Eigenschaften oder Umstände des Arbeitnehmers zurück, wie etwa eine Krankheit

Eine Kündigung wegen oder während der Krankheit fällt in der Regel unter die personenbedingte Kündigung.

Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung rechtmäßig?

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtmäßig. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen für eine wirksame krankheitsbedingte Kündigung folgende Bedingungen erfüllt sein:

1. Negative Gesundheitsprognose

Der Arbeitgeber muss nachweisen können, dass zum Zeitpunkt der Kündigung von weiteren erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten in der Zukunft auszugehen ist. Diese Prognose muss auf konkreten Tatsachen beruhen und darf nicht spekulativ sein.

Bei häufigen Kurzerkrankungen wird häufig aus den Fehlzeiten der vergangenen Jahre auf zukünftige Fehlzeiten geschlossen. Hier sind in der Regel Fehlzeiten von mehr als 30 Tagen pro Jahr über einen Zeitraum von drei Jahren ein Indiz für eine negative Gesundheitsprognose.

Bei Langzeiterkrankungen muss zum Zeitpunkt der Kündigung unklar sein, wann mit einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zu rechnen ist. Gibt es hingegen eine konkrete Aussicht auf Genesung innerhalb absehbarer Zeit, ist die Kündigung in der Regel nicht gerechtfertigt.

2. Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen

Die krankheitsbedingten Fehlzeiten müssen zu erheblichen betrieblichen oder wirtschaftlichen Beeinträchtigungen führen. Dies kann der Fall sein bei erheblichen Störungen des Betriebsablaufs, übermäßiger Belastung der Kollegen durch Vertretungen, hohen Kosten für Entgeltfortzahlung sowie Einstellung und Einarbeitung von Ersatzkräften.

3. Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers

Im letzten Schritt erfolgt eine umfassende Interessenabwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers an der Beendigung und den Interessen des Arbeitnehmers am Erhalt des Arbeitsplatzes. Dabei werden unter anderem folgende Faktoren berücksichtigt: Die Dauer des Arbeitsverhältnisses, das Alter des Arbeitnehmers, bestehende Unterhaltspflichten, der Grad einer möglichen Schwerbehinderung, die Ursachen der Erkrankung (insbesondere betriebliche Ursachen) sowie die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz.

4. Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Nach § 167 Abs. 2 SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist.

Zwar ist das Fehlen eines BEM nicht automatisch ein Grund für die Unwirksamkeit einer Kündigung. Allerdings führt es zu einer erhöhten Darlegungslast des Arbeitgebers: Er muss dann nachweisen, dass auch mit einem BEM keine leidensgerechten Beschäftigungsmöglichkeiten bestanden hätten.

Besonderheiten bei Schwerbehinderung oder Gleichstellung

Wenn Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. In diesem Fall muss der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Eine ohne diese Zustimmung ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.

Es ist daher besonders wichtig, den Arbeitgeber frühzeitig über eine bestehende Schwerbehinderung oder Gleichstellung zu informieren, um diesen Sonderkündigungsschutz in Anspruch nehmen zu können.

So sollten Sie vorgehen, wenn Sie im Krankenstand gekündigt wurden

Wenn Sie im Krankenstand eine Kündigung erhalten haben, ist schnelles und überlegtes Handeln geboten. Die folgenden Schritte sollten Sie unbedingt beachten:

1. Fristen beachten

Die wichtigste Frist, die Sie kennen müssen: Innerhalb von nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung müssen Sie Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist, d.h. nach ihrem Ablauf ist eine Klage grundsätzlich nicht mehr möglich und die Kündigung wird wirksam – selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig war.

2. Kündigungsschreiben sorgfältig prüfen

Prüfen Sie zunächst, ob die Kündigung den formalen Anforderungen entspricht:

  • Liegt die Kündigung schriftlich vor? (E-Mail oder SMS sind unwirksam)
  • Wurde sie vom Arbeitgeber oder einem Vertretungsberechtigten unterschrieben?
  • Wurde eine eventuelle Kündigungsfrist eingehalten?
  • Wurde die Kündigung klar und eindeutig ausgesprochen?

3. Rechtlichen Rat einholen

Konsultieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der die Wirksamkeit der Kündigung prüft und Sie bei den weiteren Schritten unterstützt. Die Kanzlei Dr. Rehder hat umfangreiche Erfahrung mit Kündigungen während des Krankenstands und kann Ihnen qualifizierte rechtliche Unterstützung bieten.

4. Kündigungsschutzklage vorbereiten und einreichen

Gemeinsam mit Ihrem Anwalt reichen Sie fristgerecht Kündigungsschutzklage ein. Darin werden die Gründe dargelegt, warum die Kündigung aus Ihrer Sicht unwirksam ist. Wichtig ist die Einhaltung der 3-Wochen-Frist!

5. Auf Gütetermin und Kammertermin vorbereiten

Nach Einreichung der Klage setzt das Arbeitsgericht zunächst einen Gütetermin an, bei dem eine gütliche Einigung angestrebt wird. Kommt es zu keiner Einigung, folgt der Kammertermin, bei dem das Gericht unter Beteiligung ehrenamtlicher Richter über die Wirksamkeit der Kündigung entscheidet.

Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage

Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage bei einer Kündigung im Krankenstand hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Dauer und Art der Erkrankung
  • Vorliegen einer negativen Gesundheitsprognose
  • Auswirkungen der Fehlzeiten auf den Betrieb
  • Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses und sonstige persönliche Umstände

Die Kanzlei Dr. Rehder hat in den letzten Jahren zahlreiche Fälle von Kündigungen während des Krankenstands erfolgreich bearbeitet. In den meisten Fällen konnten wir entweder die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen lassen oder für unsere Mandanten vorteilhafte Abfindungsvereinbarungen aushandeln.

Abfindung statt Weiterbeschäftigung: eine Alternative?

In vielen Fällen endet ein Kündigungsschutzverfahren mit einem Vergleich, in dem sich die Parteien auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung einigen. Dies kann unter Umständen für beide Seiten vorteilhaft sein:

  • Der Arbeitnehmer erhält eine finanzielle Kompensation, die ihm den Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis erleichtern kann.
  • Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis beenden, ohne das Risiko einer gerichtlichen Niederlage einzugehen.

Die Höhe der Abfindung richtet sich in der Regel nach der sogenannten Faustformel: Abfindung = 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre. In der Praxis können jedoch je nach Einzelfall höhere oder niedrigere Abfindungen verhandelt werden.

Die Kanzlei Dr. Rehder verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Verhandlung von Abfindungen und kann auch bei außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber kompetent unterstützen.

Warum Sie die Kanzlei Dr. Rehder bei einer Kündigung im Krankenstand beauftragen sollten

Die Kanzlei Dr. Rehder ist spezialisiert auf arbeitsrechtliche Fragestellungen mit besonderem Fokus auf Kündigungsschutzrecht. Unser Expertenteam bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • Spezialisierte Expertise: Wir sind auf arbeitsrechtliche Fälle spezialisiert und verfügen über besondere Erfahrung mit Kündigungen während des Krankenstands.
  • Nachweisbare Erfolge: In den meisten unserer Fälle konnten wir entweder die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen lassen oder vorteilhafte Abfindungsvereinbarungen aushandeln.
  • Umfassende Betreuung: Wir kümmern uns um alle rechtlichen Aspekte Ihres Falles, von der ersten Beratung bis zur gerichtlichen Vertretung oder Verhandlung einer Abfindung.
  • Verständnis für Ihre Situation: Wir wissen, dass eine Kündigung während des Krankenstands besonders belastend ist, und berücksichtigen Ihre gesundheitliche und emotionale Situation.
  • Schnelle Reaktion: Angesichts der kurzen Fristen reagieren wir umgehend auf Ihre Anfrage und sorgen dafür, dass alle erforderlichen Schritte rechtzeitig eingeleitet werden.

So läuft die Zusammenarbeit mit der Kanzlei Dr. Rehder ab

Wenn Sie unsere Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, können Sie mit folgendem Ablauf rechnen:

  1. Übersendung relevanter Unterlagen: Wir bitten Sie um Zusendung aller wichtigen Dokumente (Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, Krankmeldungen, relevante Kommunikation).
  2. Ausführliches Mandantengespräch: In einem persönlichen Gespräch besprechen wir die Erfolgsaussichten und das weitere Vorgehen.
  3. Einleitung rechtlicher Schritte: Nach Mandatierung leiten wir umgehend die erforderlichen Maßnahmen ein, insbesondere die fristwahrende Kündigungsschutzklage.
  4. Kontinuierliche Betreuung: Während des gesamten Verfahrens halten wir Sie regelmäßig über den Fortgang informiert und stimmen alle wesentlichen Schritte mit Ihnen ab.

Häufig gestellte Fragen

Darf mir der Arbeitgeber während meiner Krankschreibung überhaupt kündigen?

Ja, eine Kündigung während einer Krankschreibung ist grundsätzlich möglich, da kein allgemeines Kündigungsverbot während des Krankenstands existiert. Die Kündigung muss jedoch durch einen der drei anerkannten Kündigungsgründe (personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt) gerechtfertigt sein, wenn Sie unter den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes fallen.

Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung im Krankenstand vorzugehen?

Sie haben genau drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Kündigung in der Regel auch dann wirksam, wenn sie eigentlich rechtswidrig war.

Kann mein Arbeitgeber mir wegen zu häufiger Krankmeldungen kündigen?

Häufige Kurzerkrankungen können unter bestimmten Voraussetzungen eine krankheitsbedingte Kündigung rechtfertigen. Es müssen jedoch eine negative Gesundheitsprognose, erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen und eine Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers vorliegen.

Was ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und muss es vor einer Kündigung durchgeführt werden?

Das BEM ist ein strukturiertes Verfahren zur Wiedereingliederung langzeiterkrankter Mitarbeiter, das angeboten werden muss, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war. Das Fehlen eines BEM führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit einer Kündigung, erhöht aber die Darlegungslast des Arbeitgebers erheblich.

Bekomme ich während der Kündigungsfrist weiterhin Lohnfortzahlung, wenn ich krank bin?

Bei bereits bestehender Krankheit zum Zeitpunkt der Kündigung haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung für maximal sechs Wochen. Gleiches gilt, wenn Sie erst während der Kündigungsfrist erkranken, sofern der Sechs-Wochen-Zeitraum nicht bereits ausgeschöpft ist.

Wie hoch ist meine Chance auf eine Abfindung, wenn ich im Krankenstand gekündigt wurde?

Die Chancen auf eine Abfindung sind bei krankheitsbedingten Kündigungen oft gut, da viele Arbeitgeber längere Gerichtsverfahren vermeiden möchten. Die konkrete Höhe wird von Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Alter und Gehalt beeinflusst.

Was passiert, wenn ich während der Krankschreibung eine neue Stelle antrete?

Sie verlieren Ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den bisherigen Arbeitgeber und riskieren, dass dies als Beweis gegen Ihre Arbeitsunfähigkeit gewertet wird. Eine neue Stelle sollten Sie daher unbedingt mit dem behandelnden Arzt absprechen.

Welche besonderen Regelungen gelten für Schwerbehinderte bei Kündigungen im Krankenstand?

Der Arbeitgeber muss vor einer Kündigung schwerbehinderter oder gleichgestellter Personen die Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung unwirksam, auch wenn sie ansonsten gerechtfertigt wäre.

Kann ich trotz Kündigung im Krankenstand Arbeitslosengeld beziehen?

Auch bei Arbeitsunfähigkeit können Sie Arbeitslosengeld beantragen, wobei die Höhe davon abhängt, ob Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit erfolgt gegebenenfalls eine Verweisung an die Krankenkasse zum Krankengeldbezug.

Was kostet mich die rechtliche Vertretung bei einer Kündigungsschutzklage?

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, der vom Bruttomonatsgehalt abhängt.

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