Darf ein befristeter Arbeitsvertrag vorzeitig gekündigt werden?

Artikel vom 02.09.2025

Die vorzeitige Kündigung befristeter Arbeitsverträge ist nach § 15 Abs. 4 TzBfG grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklich vereinbarten Kündigungsklauseln, außerordentlichen Kündigungsgründen oder durch Aufhebungsvertrag. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind rechtlich an die vereinbarte Laufzeit gebunden. Eine einvernehmliche Lösung oder professionelle Beratung sind oft der beste Weg zur vorzeitigen Vertragsbeendigung.

darf ein befristeter arbeitsvertrag vorzeitig gekündigt werden

Das Wichtigste im Überblick:

  • Grundsatz: Befristete Arbeitsverträge können grundsätzlich nicht ordentlich gekündigt werden – weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer 
  • Ausnahmen: Vorzeitige Kündigung ist nur bei außerordentlichen Gründen, Kündigungsklauseln im Vertrag oder gesetzlichen Sonderregelungen möglich 
  • Praktische Lösungen:Aufhebungsverträge oder einvernehmliche Vereinbarungen bieten oft den besten Ausweg aus befristeten Arbeitsverhältnissen

Warum die Kündigung befristeter Verträge so kompliziert ist

Befristete Arbeitsverträge sind in der deutschen Arbeitswelt weit verbreitet. Viele Arbeitnehmer fragen sich jedoch, ob sie aus einem solchen Vertrag vorzeitig aussteigen können, wenn sich ihre Lebensumstände ändern oder bessere berufliche Möglichkeiten ergeben. Gleichzeitig beschäftigt Arbeitgeber die Frage, unter welchen Umständen sie sich von befristet beschäftigten Mitarbeitern trennen können.

Die rechtliche Situation bei befristeten Arbeitsverträgen unterscheidet sich erheblich von unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen. Während bei unbefristeten Verträgen grundsätzlich eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen möglich ist, gelten für befristete Arbeitsverhältnisse deutlich strengere Regeln. Als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht stehen wir Ihnen dabei mit unserer Expertise zur Seite.

Das Kündigungsverbot bei befristeten Arbeitsverträgen

Die gesetzlichen Grundlagen für befristete Arbeitsverträge finden sich hauptsächlich im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Nach § 15 Abs. 4 TzBfG ist die ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses grundsätzlich ausgeschlossen – es sei denn, die Kündigungsmöglichkeit ist einzelvertraglich oder tariflich ausdrücklich geregelt. Diese Regelung gilt sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer.

Der Gesetzgeber hat diese Einschränkung bewusst geschaffen, um die Planungssicherheit beider Vertragsparteien zu gewährleisten. Der Arbeitgeber soll sich darauf verlassen können, dass der Arbeitnehmer für die vereinbarte Dauer zur Verfügung steht. Umgekehrt soll der Arbeitnehmer Sicherheit haben, dass sein Arbeitsplatz für den befristeten Zeitraum besteht.

Die Befristung eines Arbeitsvertrages erfordert grundsätzlich einen sachlichen Grund, beispielsweise eine Vertretung oder einen nur vorübergehenden betrieblichen Bedarf. Eine Ausnahme besteht für sachgrundlose Befristungen nach § 14 Abs. 2 TzBfG: Diese ist bei Neueinstellungen für maximal zwei Jahre zulässig, sofern mit demselben Arbeitgeber zuvor noch kein Arbeitsverhältnis bestand.

Ausnahmen vom Kündigungsverbot

Obwohl befristete Arbeitsverträge grundsätzlich nicht ordentlich gekündigt werden können, gibt es wichtige Ausnahmen von dieser Regel:

Vereinbarung einer Kündigungsklausel

Die häufigste Ausnahme bildet die ausdrückliche Vereinbarung einer Kündigungsmöglichkeit im Arbeitsvertrag selbst. Nach § 15 Abs. 4 TzBfG können die Vertragsparteien das Recht zur ordentlichen Kündigung vereinbaren. Eine solche Klausel muss jedoch ausdrücklich und eindeutig formuliert sein.

Wurde eine Kündigungsklausel nicht ursprünglich vereinbart, kann diese nur einvernehmlich – also durch eine nachträgliche Vertragsänderung mit Zustimmung beider Parteien – aufgenommen werden. Einseitige Änderungen sind nicht möglich.

Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

Auch bei befristeten Arbeitsverträgen bleibt die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB bestehen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen vorliegen, die es der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände unzumutbar machen, das Arbeitsverhältnis bis zum vereinbarten Ende fortzusetzen.

Typische Gründe für eine außerordentliche Kündigung können insbesondere schwerwiegende Pflichtverletzungen, erhebliche Störungen des Betriebsfriedens oder gravierende Vertrauensbrüche sein. Für betriebsbedingte außerordentliche Kündigungen in befristeten Arbeitsverhältnissen gelten besonders strenge Anforderungen: Sie sind nur ausnahmsweise möglich, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber aus wirtschaftlichen oder betrieblichen Gründen völlig unzumutbar ist, was nach ständiger Rechtsprechung sehr selten angenommen wird.

Gesetzliche Sonderregelungen

Bestimmte Personengruppen, wie Schwangere oder Schwerbehinderte, genießen auch in befristeten Arbeitsverhältnissen einen besonderen Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass eine Kündigung durch den Arbeitgeber nur unter besonders erschwerten Voraussetzungen und teilweise nur nach Zustimmung der zuständigen Behörden zulässig ist. Eigene Sonderkündigungsrechte bestehen für diese Arbeitnehmer jedoch nicht. Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen gemäß § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG) einen umfassenden Kündigungsschutz. Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber grundsätzlich unzulässig, sofern dem Arbeitgeber die Schwangerschaft bekannt ist oder sie innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt wird.

Praktische Fallkonstellationen und Lösungsansätze

In der Praxis entstehen verschiedene Situationen, in denen eine vorzeitige Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses gewünscht wird:

Der Arbeitnehmer möchte vorzeitig ausscheiden

Häufig ergeben sich für Arbeitnehmer neue berufliche Möglichkeiten oder private Umstände ändern sich. In solchen Fällen ist der Arbeitnehmer ohne Kündigungsklausel im Vertrag rechtlich an die Befristung gebunden. Eine eigenmächtige, nicht gerechtfertigte vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer kann Anspruch auf Schadensersatz oder eine arbeitsvertraglich vereinbarte Vertragsstrafe des Arbeitgebers auslösen, wenn dem Arbeitgeber durch die vorzeitige Auflösung tatsächlich ein Schaden entsteht.

Der beste Weg ist in solchen Situationen das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Viele Arbeitgeber zeigen sich kompromissbereit, wenn sie rechtzeitig informiert werden und genügend Zeit haben, einen Ersatz zu finden.

Der Arbeitgeber möchte sich trennen

Wenn sich ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer als ungeeignet erweist oder betriebliche Umstände eine vorzeitige Beendigung erfordern, steht der Arbeitgeber ohne Kündigungsklausel vor dem Problem, dass er das Arbeitsverhältnis nicht ordentlich beenden kann.

In solchen Fällen kann ein Aufhebungsvertrag die Lösung sein. Dabei sollte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen angemessenen Ausgleich anbieten, da dieser auf seine vertraglichen Rechte verzichtet.

Vertragsgestaltung und Vorbeugung

Bei der Gestaltung befristeter Arbeitsverträge sollten beide Seiten sorgfältig abwägen, ob eine Kündigungsklausel aufgenommen werden soll. Wird die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung ausdrücklich vereinbart, gelten die gesetzlichen oder individuell vereinbarten Kündigungsfristen. Eine solche Klausel nimmt dem befristeten Vertrag jedoch die für beide Seiten typische Bestandssicherheit.

Praktische Tipps für Betroffene

Für Arbeitnehmer

Wenn Sie aus einem befristeten Arbeitsvertrag ausscheiden möchten, sollten Sie zunächst den Vertrag genau prüfen. Existiert eine Kündigungsklausel, können Sie unter Einhaltung der vereinbarten Fristen ordentlich kündigen.

Ohne Kündigungsklausel sollten Sie das offene Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Erklären Sie Ihre Situation und schlagen Sie eine einvernehmliche Lösung vor. Viele Arbeitgeber zeigen Verständnis, besonders wenn sie ausreichend Zeit für die Nachfolgersuche erhalten.

Falls Ihr Arbeitgeber nicht kooperativ ist, prüfen Sie, ob möglicherweise ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt. Dies sollte jedoch nur nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung erfolgen, da falsche Einschätzungen zu Schadensersatzforderungen führen können.

Für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber sollten Sie bei der Vertragsgestaltung sorgfältig überlegen, ob Sie eine Kündigungsklausel aufnehmen. Diese bietet Ihnen mehr Flexibilität, kann aber auch dazu führen, dass gute Mitarbeiter vorzeitig wechseln.

Wenn Sie sich von einem befristet beschäftigten Mitarbeiter trennen möchten, bieten Sie einen fairen Aufhebungsvertrag an. Dies ist meist kostengünstiger als rechtliche Auseinandersetzungen und schont das Betriebsklima.

Checkliste für befristete Arbeitsverträge

Vor Vertragsabschluss prüfen:

  • Ist eine Kündigungsklausel enthalten?
  • Welche Kündigungsfristen gelten?
  • Ist die Befristung rechtlich zulässig?
  • Gibt es Verlängerungsmöglichkeiten?

Bei gewünschter vorzeitiger Beendigung:

  • Vertrag auf Kündigungsklausel prüfen
  • Gespräch mit der anderen Vertragspartei suchen
  • Aufhebungsvertrag als Alternative erwägen
  • Rechtliche Beratung bei Unklarheiten einholen

Bei Problemen:

  • Dokumentation aller relevanten Vorgänge
  • Fristen für außerordentliche Kündigung beachten
  • Schadensersatzrisiken abwägen
  • Professionelle Unterstützung suchen

Wir bei Dr. Rehder Rechtsanwälte unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um befristete Arbeitsverträge. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht finden wir pragmatische Lösungen für Ihre individuelle Situation.

Handlungsempfehlungen

Die vorzeitige Kündigung befristeter Arbeitsverträge ist ein komplexes rechtliches Thema, das sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber erhebliche Auswirkungen haben kann. Der Grundsatz des Kündigungsverbots bei befristeten Verträgen dient dem Schutz beider Vertragsparteien, kann aber in der Praxis zu Problemen führen.

Entscheidend ist eine sorgfältige Vertragsgestaltung von Beginn an. Kündigungsklauseln bieten Flexibilität, sollten aber wohl überlegt eingesetzt werden. In Konfliktsituationen ist meist eine einvernehmliche Lösung der beste Weg.

Bei komplexen Sachverhalten oder rechtlichen Unsicherheiten sollten Sie nicht zögern, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann teure Fehler vermeiden und zu besseren Ergebnissen führen.

Unsere Kanzlei in Straelen verfügt über umfangreiche Erfahrung in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Wir beraten Sie gerne bei Fragen zu befristeten Arbeitsverträgen und finden gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung für Ihre Situation. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meinen befristeten Arbeitsvertrag jederzeit kündigen? 

Nein, befristete Arbeitsverträge können grundsätzlich nicht ordentlich gekündigt werden, es sei denn, der Vertrag enthält eine ausdrückliche Kündigungsklausel oder es liegt ein wichtiger Grund vor.

Was passiert, wenn ich trotzdem kündige? 

Wenn Sie ohne Berechtigung kündigen, können Sie sich schadensersatzpflichtig machen. Der Arbeitgeber kann Ersatz für den entstandenen Schaden verlangen.

Kann mein Arbeitgeber mich aus einem befristeten Vertrag entlassen? 

Auch der Arbeitgeber kann grundsätzlich nicht ordentlich kündigen. Ausnahmen gelten bei Kündigungsklauseln oder außerordentlichen Kündigungsgründen.

Wie komme ich aus einem befristeten Vertrag heraus? 

Am besten durch ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber und die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages. Eine einseitige Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Was ist eine Kündigungsklausel? 

Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die beiden Parteien das Recht zur ordentlichen Kündigung einräumt. Sie muss ausdrücklich vereinbart werden.

Muss ich eine Kündigungsfrist einhalten? 

Wenn eine Kündigungsklausel existiert, gelten die dort vereinbarten Fristen. Bei außerordentlichen Kündigungen muss die Kündigung unverzüglich erfolgen.

Kann ich wegen schlechter Arbeitsbedingungen kündigen? 

Unzumutbar schlechte Arbeitsbedingungen können im Ausnahmefall eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen – etwa bei massiven Gesundheitsgefahren oder systematischer Rechtsverletzung durch den Arbeitgeber. Bloße Unzufriedenheit genügt dagegen in der Regel nicht.

Was kostet ein Aufhebungsvertrag? 

Die Kosten richten sich nach den Verhandlungen zwischen den Parteien. Oft wird eine Abfindung oder ein anderer Ausgleich vereinbart.

Wirkt sich eine vorzeitige Beendigung auf das Arbeitslosengeld aus? 

Bei eigener Kündigung oder Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld eintreten. Lassen Sie sich vorher beraten.

Sollte ich einen Anwalt konsultieren? 

Bei rechtlichen Unsicherheiten oder komplexen Sachverhalten ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert. Dies kann teure Fehler vermeiden.

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